Der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in einem Urteil vom 16.12.2011 einer Klage des BUND stattgegeben und die Arbeiten am Grundwassermanagement im Stuttgarter Schlossgarten gestoppt:
„Die vom Eisenbahn-Bundesamt zugelassene 5. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 28.01.2005 betreffend die Umplanung des Grundwassermanagements für den Bau des neuen Tiefbahnhofs in Stuttgart ist rechtswidrig und nicht vollziehbar. Dies hat der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg mit Urteil vom 15.12.2011 (Az: 5 S 2100/11) festgestellt und damit einer entsprechenden Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) stattgegeben....Mit gesondertem Beschluss vom 15.12.2011 (Az: 5 S 2910/11) hat der 5. Senat zugleich in dem anhängigen vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden und die aufschiebende Wirkung der vom BUND gegen den Bescheid vom 30.04.2010 erhobenen Klage wiederhergestellt. Diese Entscheidung bewirkt, dass Baumaßnahmen zur Realisierung des geänderten Grundwassermanagements - entgegen dem vom Eisenbahn-Bundesamt angeordneten Sofortvollzug des Bescheids zur 5. Planänderung - vorläufig unterbleiben müssen. Gegenstand des nunmehr für rechtswidrig erklärten Bescheids zur 5. Planänderung ist die Umplanung des Grundwassermanagements, welches für den Bau des neuen Tiefbahnhofs erforderlich ist.....Das Eisenbahn-Bundesamt hätte die Frage prüfen und planungsrechtlich bewältigen müssen, welche naturschutzrechtlichen Folgen der Bau dieser Nebenanlagen im Bereich des mittleren Schlossgarten insbesondere für die vom Juchtenkäfer besiedelten Bäume mit sich bringt. In diesem Zusammenhang hätte das Eisenbahn-Bundesamt den BUND im Planänderungsverfahren beteiligen müssen. Denn schon während des Planänderungsverfahrens hätten Anhaltspunkte dafür vorgelegen, dass (auch) im mittleren Schlossgarten - entgegen bisherigen Erkenntnissen, die dem ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss vom 28.01.2005 zugrunde lagen - doch eine lokale Population des Juchtenkäfers, einer europarechtlich streng geschützten Art, nachgewiesen sei....“
www.vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1272936/index.html?ROOT=1153033
Da dem VGH Mannheim beim besten Willen weder eine linksextreme Gesinnung, noch Naturschutz-Fundamentalismus und schon gar keine übertriebene Regierungsfeindlichkeit unterstellt werden kann, kommt diesem Urteil eine umso höhere Bedeutung zu. Man darf vermuten, dass die am 30.09.2010 und den Folgen Beteiligten – neben Bahn und Eisenbahnbundesamt u.a. das Regierungspräsidium Stuttgart und die zuständigen Stuttgarter Ministerien – durchgängig mit einer gewissen Geringschätzung von Gesetz und Recht vorgegangen sind. Um es mal unverfänglich zu formulieren. Je mehr unabhängige demokratische und rechtsstaatliche Kontrollinstanzen in die Materie eindringen, umso deutlicher wird, was der Stuttgarter Widerstand ohnehin längst weiß: hier ging und geht durchgängig Macht vor Recht – und vor Menschlichkeit.
Auch bei der SPD. Bei deren „Superminister“, dem promovierten Juristen Nils Schmid, liegt jetzt die Verantwortung dafür, ob die grüne Lunge von Stuttgart und das Kulturdenkmal Bonatzbau endgültig und unwiderruflich zerstört werden, obwohl immer noch weder hinreichende Klarheit über die Finanzierung noch zentrale Planfeststellungen für S21 vorliegen. Unterschreibt Schmid jetzt den sogenannten Gestattungsvertrag und ermöglicht damit der Bahn, ihr wüstes Zerstörungswerk fortzusetzen, dem nun bereits zum zweiten Mal Rechtswidrigkeit attestiert wurde, dann muss gefragt werden, ob auch diesen Minister möglicherweise ein gewisses Maß an krimineller Energie antreibt.
Zur Erinnerung: bis heute unterlässt es die grün-rote Regierung, die ihrerseits Herrn Mappus Verfassungsbruch beim ENBW-Deal vorwarf, was vom Staatsgerichtshof bestätigt wurde, die in Frage stehende Verfassungsmäßigkeit der sogenannten Mischfinanzierung von S21 vom Verfassungsgericht überprüfen zu lassen. Stattdessen griff sie zu einem Mittel, das seit dem Ermächtigungsgesetz der Nazis, gegen das die damalige SPD noch gestimmt hatte, ein absolutes Tabu sein sollte: der populistischen Scheinlegitimation durch einen allenfalls im Verfahren korrekten Volksentscheid, zu dem zumindest das kritisch angemerkt werden kann, dass er nicht geeignet ist, über Fragen Verfassung und Verfassungswidrigkeit zu entscheiden.
Statt Gesetzestreue und Respekt vor der Verfassung also bereits hier blanker Opportunismus. Denn, sollte das BVerfG diese Mischfinanzierung für verfassungswidrig erklären, würden die Länder die Möglichkeit verlieren, sich durch als Mischfinanzierung getarnte Schmiergelder Bundesleistungen zu erkaufen. Mit sinnlosen Prestigeprojekten wie S21 könnte sich dann kein Provinzfürst mehr ein Denkmal setzen und finanzstarke Länder hätten weniger Chancen, ihre Wünsche egoistisch gegen das durchzusetzen, was in ärmeren Ländern womöglich sehr viel dringlicher wäre.
Erstaunlich auch, dass Grün-Rot offenbar gar nicht zur Kenntnis nimmt, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart beim Amtsgericht Strafbefehle gegen Mitarbeiter der Bahn beantragt hat, die durch kriminelles Verhalten den 30.09.2010 erst möglich gemacht haben sollen:
„Die Beschuldigten veranlassten als verantwortlicher Projektabschnittsleiter, als Projektingenieur und als Beauftragter für Umweltschutz die Fällung einer großen Platane im Stuttgarter Schlossgarten, obwohl sie - so das Ergebnis der Ermittlungen - wussten, dass sie damit eine streng geschützte Tierart - den Juchtenkäfer - in seiner natürlichen Umgebung erheblich stören bzw. schädigen können. Die Beschuldigten nahmen diese Schädigung des Juchtenkäfers billigend in Kauf, weil sie die Baumfällarbeiten ohne zeitliche Verzögerung - zu der eine schonendere Vorgehensweise unweigerlich geführt hätte - durchführen wollten....Um eine Verzögerung der Baumfällarbeiten zu vermeiden, gaben die Beschuldigten das neuerliche Gutachten erst wenige Stunden vor der geplanten Baumfällaktion an das Eisenbahn-Bundesamt weiter.“
www.staatsanwaltschaft-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1272225/index.html?ROOT=1177700
Eigentlich sollte man angesichts einer so offenbar kriminal-verdächtigen Baustelle bei einer rechtsstaatlich orientierten Regierung eine erhöhte Sensibilität erwarten. Stattdessen schalten Grün wie Rot ganz offensichtlich auf Durchzug, wenn es um Recht und Gesetz geht. Spätestens wenn Nils Schmid den Gestattungsvertrag unterschreiben sollte, bevor die jetzt für notwendig erklärten Verfahren abgeschlossen sind, stellt sich für mich die Frage, ob da womöglich Korruption im Spiel ist. Anders kann ich mir dann nämlich dieses höchst seltsame Verhalten eines JURISTEN dann nicht mehr erklären.
Es ist schon beschämend genug, dass der Juchtenkäfer mittlerweile zur letzten Instanz geworden ist, die in Baden-Württemberg noch für die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien sorgen kann. Alles andere versagt offenbar: Die (Landes)Verfassung wird nach Strich und Faden gebogen oder gebrochen. Die parlamentarische Opposition in Form der SPD kollaboriert. Der Bürger kann wählen, was er will, ändern kann er nichts. Da sorgen die Kollaborateure dafür.
Und man muss noch nicht einmal sehr weit in die Landesverfassung von Baden-Württemberg vordringen, um zu sehen, wie sehr diese Regierung – wie ihre Vorgängerinnen – bei S21 auch die Landesverfassung gleich an mehreren Stellen mit den Füssen tritt:
Art. 2a
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Art. 3a
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die
natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch
die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende
Gewalt und die Rechtsprechung.
Art. 3b
Tiere werden als Lebewesen und Mitgeschöpfe im rahmen der verfassungsmäßigen
Ordnung geachtet und geschützt.
Art. 3c
(1) Der Staat und die Gemeinden fördern das kulturelle Leben und den Sport unter
Wahrung der Autonomie der Träger.
(2) Die Landschaft sowie die Denkmale der Kunst, der Geschichte und der Natur
genießen öffentlichen Schutz und die Pflege des Staates und der Gemeinden.
www.lpb-bw.de/bwverf/Landesverfassung-BW.pdf
Einem Ministerpräsidenten, der all dies achselzuckend übergeht und sich gleichzeitig anmaßt, Hannah Arendt als seine „Muse“ in den Mund zu nehmen, sollte eigentlich die Zunge verdorren.
www.bild.de/regional/stuttgart/winfried-kretschmann/autorin-hannah-arendt-19713044.bild.html
Und so bleibt denn der kleine, unscheinbare Juchtenkäfer – ausgerechnet der JUCHTENKÄFER! - die letzte Hoffnung des Stuttgarter Kampfes für eine lebenswerte Stadt, für die Geltung von Recht und Gesetz, für den Schutz von Natur und Kultur vor der Barbarei des Kapitals und vieles andere mehr.....Zynisch gesprochen könnte man sagen: nachdem die selbsternannten Repräsentanten der Interessen von Natur und Umwelt, also auch des Juchtenkäfer, die Grünen, auch noch ihre letzten Werte verraten haben, muss das Tierchen sein Schicksal sozusagen selbst in die Hand nehmen. Toi, toi, toi, Kleiner! Und weiter so!
Siehe hierzu auch: