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Die Berliner Staatsanwaltschaft hat am Montag offenbar die Serverräume des linken Internet-Providers so36.net sowie die Privatwohnung eines Aktivisten durchsucht. Nach Angaben des Providers ging es den Beamten darum, den Verantwortlichen für einen umstrittenen Aufruf zu finden, der für jeden toten deutschen Soldaten eine Freirunde Sekt am Ehrenmal der Bundeswehr versprochen hatte.
Neben einigen Festplatten des Aktivisten, beschlagnahmten Polizisten des Berliner Landeskriminalamts wohl auch die Server, auf der zahlreiche andere politische Gruppen ihre Homepages hosten und ihren Mailverkehr abwickeln. Möglich, dass der Staatsanwaltschaft auffiel, dass das ein nach Zensur aussehen konnte. Jedenfalls habe sie die Server nach wenigen Stunden zurückgegeben - angeblich ohne dass Daten kopiert wurden.
Eine Anfrage nach einer Stellungnahme über die Hintergründe der Untersuchung liegt bei der Berliner Staatsanwaltschaft und soll bis 15 Uhr beantwortet werden. Sobald es etwas neues gibt, reiche ich das natürlich nach.
Der Fall macht auch deshalb nachdenklich, weil er zeigt, was passieren könnte, wenn das Motto "löschen statt sperren" konsequent umgesetzt wird. Wer sollte Staatsanwaltschaften denn dann hindern bei vermeintlich renitenten Providern eintzumarschieren und mal eben den Server abzuschalten, wenn die einer Löschanfrage nicht schnell genug nachkommen? Wird damit Zensur wirklich unwahrscheinlich?
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das kann keiner verhindern, und dass die Staatsmacht bei linken Internetaktivisten einmarschiert, hat es schon mehrfach gegeben...
es wird, sollte dies bei so36.net jetzt mehrfach passieren, eben auch Unruhe bei anderen Usern des Servers ausnutzen, weil es ihre Internetpräsenz stört und negative Folgen für ihre Arbeit hat... |
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Dieser Aufruf ist eine tolle Idee!! Genau darum geht es naemlich, wieweit der Feind unserer Regierung auch unser Feind sein muss. Es ist eben die Kehrseite des Krieges, das nicht nur Soldaten Taliban auch Taliban Soldaten erschiessen duerfen. Das sollen sie mal kraeftig tun:
Ansonsten zeigt der Fall garnichts. Es ist ganz selnbtverstaendlich und sollte auch selbstverstaendlich bleiben, dass Staatsanwaelte Server zumachen koennen. Sie brauchen aber einen vernuenftigen Grund und die Foerderung einer auslaendischen terroristischen Organisation ist nicht gegeben, wenn sich diese Organisation an das Kriegsrecht haelt. Das wird spaetestens der BGH dann klaeren. Schauen wir doch mal, ob die Bundesregierung einen aiding the ennemy act durchs Parlament bekommt. Das duerfte auch ueber den Umweg ueber Bruessel nicht laufen. |
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Demoralisierung der Bundeswehr faellt noch ein. Fuer ihre Kampfesmoral, das wichtigste im Krieg ueberhaupt, siehe Mixa und den Meister C zum kleinen Prinzen, sind sie aber selbst verantwortlich. Einen Anspruch auf Beifall haben sie nicht.
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das wichtigste im Krieg ueberhaupt >> Allerdings wissen sie ja noch nicht einmal, wofuer sie kaempfen, das Problem koennen wir ihnen erst Recht nicht abnehmen, und irgendwo muss der Widerstand beginnen, wenn nicht hier unter dem Gesichtspunkt des Selbstbestimmungsrechtes der Afghanen, dann dort unter dem Gesichtspunkt der Selbstverteidigung. Warum sollen Kosovoalbaner sich selbst verteidigen koennen und Taliban nicht? |
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Leider noch keine Antwort von der Staatsanwaltschaft. Und ans Telefon geht niemand. Ich versuche es weiter.
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dranbleiben, ich bin gespannt....
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Ich auch.
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Update: Jetzt hat sich auch die Berliner Staatsanwaltschaft geäußert.
Sprecher Martin Steltner bestätigte, dass die Ermittlungen durch eine "Vielzahl von Anzeigen" wegen des Sekt-Flugblatts ausgelöst wurden, unter anderem aus dem Bundesverteidigungsministerium und vom Bundeswehrverband. Der SO36-Server sei zurückgegeben worden, weil eine Spiegelung und Analyse nach Meinung der Staatsanwaltschaft "zu viele Rechte unbeteiligter Dritter" verletzt hätte. Dass die Beamten sich den Rechner aber angesehen habe, wollte Steltner nicht ausschließen. Ob illegales Material oder Hinweise gefunden wurden, wollte Steltner mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht sagen. |
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Sagt die Staatsanwaltschaft auch etwas dazu, welcher Art die strafbare Handlung gewesen sein soll (Paragraphen)?
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Ja, sorry: Es geht um "Beleidigung von Angehörigen der Bundeswehr" und - aufgemerkt - Volksverhetzung.
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Das Übliche, also. Das kann ja interessant werden. Hoffe, da ist ein guter Anwalt dran.
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Grad noch mal gestöbert - da war ja mal was, und siehe da, auch bei Tucholsky war es die gleiche Kombination:
wwwwbs.cs.tu-berlin.de/www/soldatenurteil.html |
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"Dass die Beamten sich den Rechner aber angesehen habe, wollte Steltner nicht ausschließen."
Man darf also davon ausgehen das von den Beamten erst mal eine Festplattenspiegelung angelegt wurde. Das ist zumindest das normale angehen. Das zu untersuchende System sollte an sich nie hochgefahren werden um nicht evtl. vorhandene Spuren zu vernichten. Das zeigt einmal mehr das man Festplatten die wichtige Daten enthalten auf jeden Fall verschlüsseln sollte. Zwar ist letztendlich auch eine solche Verschlüsselung von Spezialisten auf Dauer zu umgehen, aber das dauert entsprechend lange. |
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Danke für deine Recherchen. Wir haben leider keine Mail-Adresse von dir finden können. Schreib uns doch mal unter support at so36 dot net. --so36.net
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Gerade erreicht mich eine Mail von den so36.net-Leuten.
Sie schreiben: "Ein paar Anmerkungen von uns: - Wir können ausschliessen, dass Daten von den Servern kopiert wurden. Zwei unserer Server wurden zwar kurzzeitig ausgebaut, aber nicht geöffnet und nicht wegtransportiert. - Als die Staatsanwältin erfahren hat, dass auf einem Server nicht nur die eine inkriminierte Seite liegt, hat sie eine Beschlagnahme als unverhältnissmässig eingestuft und abgebrochen. - Unser Admin (der wohlgemerkt als Hoster nichts mit dem Inhalt der Seite zu tun hat) ist sogar als Beschuldigter im Verfahren geführt! - Die Vorwürfe sind §§ 185 Beleidugung und §§ 130 Volksverhetzung! Ähnliche Verfahren gegen die selbe Gruppe wurden in der Vergangenheit bereits eingestellt, da sie zwar "geschmacklos" (Staatsanwaltschaft) seien, aber eben auch zulässige Meinungsäusserung. Weitere Infos und eine politische Einschätzung gibt's auf: www.bamm.de/2010/04/27-04-2010-bamm-de-zensiert/" |
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„den im Ausland stationierten Soldaten der Bundeswehr ein Lebensrecht abzusprechen und durch den Aufruf zum Feiern auch das Sicherheitsgefühl der Bundeswehrangehörigen und deren Familien stark zu beeinflussen.“ >> Das ist ja ziemlich affig. Krieg ist Krieg. |
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„den im Ausland stationierten Soldaten der Bundeswehr ein Lebensrecht abzusprechen und durch den Aufruf zum Feiern auch das Sicherheitsgefühl der Bundeswehrangehörigen und deren Familien stark zu beeinflussen.“ >> Das ist ja ziemlich affig. Krieg ist Krieg. |
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Das find ich allerdings auch schwach:
<< Sie führen Krieg in aller Welt. Das Töten unschuldiger Zivilisten ist dabei nach Meinung Ihres Vorgesetzten, des sog. Bundesverteidigungsministers, unvermeidlich. >> So isses. Es ist aber nicht der Punkt. << Sie setzen diese menschenverachtende Haltung um, >> Nehmen wir doch mal an, sie haetten sich ans Kriegsrecht gehalten, so die Bundesanwaltschaft, na und? << indem Sie hin und wieder größere Menschenansammlungen bombardieren oder Ihre Bündnispartner bei solchen „friedenserzwingenden Maßnahmen“ unterstützen. >> Man sollte allein vorwerfen, dass sie auf Taliban schiessen. Afghanen, deren Selbstbestimmungsrecht sie ermoeglichen sollen. Alles andere ist Opportunismus. |
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Was spricht an der Sache gegen das Löschen von rechtswidrigen Inhalten? Wobei der erwähnte Aufruf meiner bescheidenen Meinung nach nicht unbedingt dazu gehören dürfte.
Man legt eine Frist (sagen wir 12 oder 24 Stunden) fest innerhalb derer der Hoster die Daten löschen bzw. zumindest vom Netz nehmen muss. Löschen wenn sie sich auf seinen eigenen Servern befinden und vom Netz nehmen (sprich die Verbindung zum Internet kappen) wenn es sich um ein Serverhousing handelt. Handelt der Hoster innerhalb dieses Zeitraums nicht macht er sich selbst strafbar. Selbst bei kleineren professionell geführten Hostern sollte das nun wirklich kein Problem sein und vor allen den normalen Betrieb stören. Freilich ist dem Hoster zu empfehlen von den gelöschten Inhalten vor dem Löschen ein Backup auf einen transportablen Datenträger (z. B. CD/DVD) zu erstellen um im Falle des Falles Anfragen der Polizei bedienen zu können. Natürlich muss man sich auch klar darüber sein das diese verpflichtende Sache nur bei Hostern im Inland funktioniert. Bei allen was darüber hinaus geht kann man nur auf internationale Abkommen und in vielen Ländern gar nur auf den Guten Willen des Hosters setzen. Eine Sache die dann gerade für im Ausland gehostete illegale Angebote zu einer Renaissance der Sperridee führen könnte. |
Ausgabe 21/2012
24.05.2012
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