Die Justiz steckt in der Krise, sagt Erich Schöndorf, an den Kohls und Leisler Kieps vergreift sie sich zu selten. Denn sie ist traditionell obrigkeitsgläubig und aufgrund ihrer formalistischen Ausbildung unfähig zu einer kritischen Gesellschaftsanalyse. Schöndorf spricht aus eigener Erfahrung. Er war leitender Staatsanwalt im Frankfurter Holzschutzmittelprozess, dem größten Strafverfahren wegen eines Umweltskandals in der deutschen Justizgeschichte, hat danach den Dienst quittiert und ist heute Professor an der Fachhochschule Frankfurt. In seinem neuen Buch Strafjustiz auf Abwegen schildert Schöndorf nicht nur, wie ihm während des Holzschutzmittelprozesses Knüppel zwischen die Beine geworfen wurden, sondern auch, wie bei großen Wirtschafts
Politik : Die Meister der Demut
Nicht nur im Fall Kohl, auch in zahllosen Wirtschaftsprozessen hat sich die Justiz ihre Unabhängigkeit nehmen lassen. Ihr bleibt nur die Hoffnung auf eine andere Gerechtigkeit
Von
Erich Schöndorf
irtschaftsverfahren oder der Ermittlung in der CDU-Spendenaffäre die Politik immer wieder die Finger im Spiel hat. Die grundlegende justizkritische Studie erscheint in diesen Tagen im Fachhochschulverlag. Wir drucken nachfolgend Auszüge aus den Kapiteln »Unabhängige Justiz?« und »Neue Justiz!«.Worum geht es eigentlich, wenn von der Unabhängigkeit der Justiz die Rede ist? Die Rechtsprechung ist an Recht und Gesetz gebunden, heißt es im Grundgesetz, und nur daran. Andere Kriterien gelten für sie nicht und dürfen auch ihre Entscheidungen nicht beeinflussen. Insbesondere sollen diejenigen nicht mitbestimmen, die von den Entscheidungen unmittelbar oder mittelbar betroffen sind. Tatort Augsburg-München: Seit 1995 ermittelt die Staatsanwaltschaft Augsburg gegen eine illustre Tätergruppe, darunter Walter Leisler Kiep, der ehemalige CDU-Schatzmeister; Lobbyist und Waffenhändler Karlheinz Schreiber; Max-Josef Strauß, ältester Sohn des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten; Ludwig-Holger Pfahls, früherer Staatssekretär im Verteidigungsministerium und die Thyssen-Manager Haastert und Maßmann. Gegenstand des Verfahrens ist der Verkauf von 26 Fuchs-Panzern an Saudi-Arabien. Es gibt Hinweise, dass Schreiber, der das Geschäft vermittelte, Schmiergelder des Panzerherstellers Thyssen-Hentschel an Leisler Kiep gezahlt und sich dann bei den zuständigen Stellen erfolgreich für das problematische Waffengeschäft eingesetzt hatte.Im April 1999 erwirkt die Staatsanwaltschaft Haftbefehle gegen Pfahls, Haastert und Maßmann. Zur Vollstreckung der Haftbefehle kommt es jedoch nicht, weil der bayerische Generalstaatsanwalt Hermann Froschauer, den die Augsburger Staatsanwälte von der beabsichtigten Vorgehensweise informiert haben, sein Veto einlegt. Begründung: Er wolle die Angelegenheit erst noch gründlich prüfen. Seitdem ist Pfahls, dem als Entscheidungsträger im Bundesverteidigungsministerium eine zentrale Rolle in dem Fall zukommen soll, spurlos verschwunden; angeblich hält er sich im Fernen Osten auf.Im November 1999 gesteht Leisler Kiep unter dem Druck seiner drohenden Verhaftung vor dem Richter, im Jahr 1991 in der Schweiz von Karlheinz Schreiber tatsächlich eine Million DM in bar erhalten zu haben, allerdings nicht als Schmiergeld, sondern als Spende an die CDU. Die Staatsanwaltschaft will daraufhin die CDU-Geschäftsstellen in Bonn und Berlin durchsuchen lassen.Generalstaatsanwälte sind politische Beamte, auch wenn sie kein Parteibuch habenDie fertig formulierten Durchsuchungsanträge faxt sie, wie ein halbes Jahr zuvor die Haftbefehle, an die vorgesetzte Behörde nach München. Die stoppt daraufhin auch diese Aktion und zitiert die forschen Ermittler in die Landeshauptstadt. Dort macht der Generalstaatsanwalt seine Meinung deutlich: Keine Durchsuchung und auch keine Vernehmung des Altkanzlers Helmut Kohl, die die Staatsanwälte ebenfalls beabsichtigt hatten.Wo ist das Problem, könnte man an dieser Stelle mit einer gewissen Berechtigung fragen. Staatsanwaltschaften sind eben hierarchisch geordnete Behörden, da hat der Generalstaatsanwalt halt über alle anderen Staatsanwälte zu bestimmen. Was er sagt, wird letztlich gemacht und muss auch gemacht werden.Das ist aber nur die formale Wahrheit. Die eigentliche Wahrheit sieht anders aus. Generalstaatsanwälte stehen im Lager des Justizministers, gehören also juristisch gesehen zur Exekutive oder, klarer formuliert, zur Politik. Die Tatsache, dass sie oftmals parteilos sind, steht dem nicht entgegen. Jeder weiß, dass das nicht viel bedeutet. Die Generalstaatsanwälte sind nämlich nicht richtig parteilos. Sie zählen immer zu der Partei, die gerade die Macht im Lande inne hat. Insofern sind sie sehr flexibel und haben für Vorschläge aus den Ministerien stets ein offenes Ohr. Die Chefs der einzelnen Staatsanwaltschaften sowie vor allem die Abteilungsleiter in den Staatsanwaltschaften gehören hingegen zur Justiz. Beförderung und Ressortverteilung sind die Steuerungsmittel, der Rapport erledigt den RestZurück zum Tatort München-Augsburg: Winfried Maier, ermittelnder Staatsanwalt im Augsburger Verfahren, wird im Februar 1999 vor dem Parteispenden-Untersuchungsausschuss des Bundestages vernommen. Auf die Frage, ob der Eindruck täusche, dass der Beschuldigte Max-Josef Strauß Schutzengel habe und zwar nicht nur im Himmel, antwortet Maier: »Sie fragen mich ganz schwierige Sachen.« Und dann sagt er noch: »Ich bin ein Staatsanwalt ganz unten. Über mir gibt es einen Behördenleiter, dann gibt es einen Generalstaatsanwalt und einen Minister. Ob es da interne Vorgänge gibt, müssen Sie diese Personen fragen. Was weiß ich, was alles dazwischen ablaufen kann.« Justiz-Juristen, Staatsanwälte vor allem, sind Meister der Demut und neigen zur Selbstverleugnung. Vor diesem Hintergrund waren, was der Staatsanwalt da gesagt hat, deutliche Worte. Und sein Wechsel ins Richteramt im Frühjahr des gleichen Jahres macht die stattgehabte politische Einflussnahme auf die staatsanwaltliche Tätigkeit noch deutlicher. Diese Dinge sind nicht auf Bayern beschränkt. Es gibt sie wohl überall im Land.Ich will an dieser Stelle einmal von meinen Erfahrungen berichten, die ich mit der Generalstaatsanwaltschaft gemacht habe. Als kleiner Staatsanwalt, hat man wenig zu tun mit der vorgesetzten Behörde. Der ist es völlig egal, ob man den Räuber für drei oder für sechs Jahre ins Gefängnis steckt oder ob man den Ladendiebstahl wegen Geringfügigkeit einstellt oder zur Anklage bringt. Erst wenn man es mit bedeutenderen Verfahren zu tun hat, kommt die vorgesetzte Behörde ins Spiel. Bedeutend heißt: politisch, Verfahren also gegen Repräsentanten aus Politik und Wirtschaft.In meinem Fall war das das Holzschutzmittel-Verfahren. Da ging es nicht nur um Körperverletzung, sondern auch um erfolgreiche Geschäftsführer, große Konzerne und sogar um die Chlorchemie. Da stand der Generalstaatsanwalt plötzlich auf der Matte. Auffällig oft musste ich Berichte schreiben. Über die Generalstaatsanwaltschaft an das Justizministerium. Die Aufträge waren umfangreich. Zahlreiche Fragen mussten beantwortet werden. Ein bis zwei Tage saß man schon an einem solchen Bericht. Dadurch wurde man immer wieder von der eigentlichen Ermittlungsarbeit abgelenkt. Für den Laien vielleicht schwer nachvollziehbar, aber die erfolgreiche Befassung mit einem komplizierten Vorgang setzt voraus, dass man sich für längere Zeit ungestört mit der fraglichen Materie befassen kann. Solchermaßen komplexe Sachverhalte verlangen höchste Konzentration. Berichtsaufträge sind da das reinste Gift. Schnell wurde klar: Der Oberboss will das Verfahren nicht.Bestimmt genauso störend sind die Besprechungen beim Generalstaatsanwalt. Immer wieder muss man dorthin. Der sachbearbeitende Staatsanwalt, sein Abteilungsleiter und sein Behördenleiter sitzen dann dem Generalstaatsanwalt, seinem Vertreter und dem Leiter der entsprechenden Abteilung gegenüber. Drei gegen drei als Mindestbesetzung. In vornehmer Umgebung mit einem Hauch Luxus, den normale Staatsanwälte von ihrem Arbeitsplatz nicht kennen, wird erst Kaffee serviert, und dann heißt es warten. Denn in aller Regel fehlt noch jemand, meist der »General«, wie man den Boss aller Strafverfolger zweideutig zu nennen pflegt. Warten unter diesen Bedingungen ist unangenehm. Wie beim Arzt wächst mit jeder Minute auch die Angst. Die ist gewollt, denn Angst macht gefügig.Der Ablauf der Veranstaltung entspricht dem hierarchischen Aufbau der Behörde. Zuerst knöpft sich der Generalstaatsanwalt den Behördenleiter vor und macht ihm klar, dass man dieses Verfahren sowohl aus rechtlichen als auch anderen Gründen nicht will. Der Behördenleiter ist Behördenleiter, weil der Generalstaatsanwalt es so wollte. Das gleiche geschieht mit dem eine Stufe darunter positionierten Abteilungsleiter. Ihm gegenüber wird der Ton noch schärfer, denn der hätte es ja in der Hand gehabt, den Sachbearbeiter früh genug zu bremsen. »Dass Sie zur Fantasterei neigen«, heißt es da schon mal, »war mir ja bekannt, aber für so blauäugig hätte ich Sie nicht gehalten.« Auch der Behördenleiter ist Behördenleiter, weil der »General« es so wollte. Dem sachbearbeitenden Staatsanwalt selbst vermittelt man seine Missachtung, indem man ihn weitgehend ignoriert oder auch schon mal examiniert.Nach zwei Stunden verlässt man schweißgebadet den Ring. Dort will man nie wieder hin. Aber nur wenn man den klar formulierten Vorstellungen der Oberbehörde nachkommt, kann man sich diesen Wunsch erfüllen. Anderenfalls wiederholt sich die Tortur beliebig oft. Es gibt keinen Zweifel, wer am längeren Hebel sitzt. Irgendwann ist der Patient weichgekocht. Macht ist geübt in Brutalität und in Kreativität. Da wird der störrische Dezernent auch schon mal mit der Forderung auf Rückzahlung der Kosten eines Gutachtens konfrontiert, das er angeblich ohne Berechtigung in Auftrag gegeben hat. Und da steht stets und immer die Frage der Karriere, der Beförderung im Raum, die für den kleinen Staatsanwalt so wichtig ist und die ohne das Plazet der vorgesetzten Behörde nicht möglich ist.Die Justiz hat es nicht leicht, sich den Rücken frei zu halten. Vor allem die Politik fühlt sich von ihr massiv gestört. Und die hat mit Objektivität nur selten was am Hut, sondern vertritt eigene Interessen und die befreundeter Mächte: Es sind die Interessen der Herrschenden. Über den Justizminister hat sie Richter und Staatsanwälte fest im Griff. Beförderung und Ressortverteilung sind die übergeordneten Steuerungsmittel, der Rapport erledigt den Rest.Wir brauchen eine neue Justiz für neue Straftäter in weißen Krägen Wir brauchen eine neue Justiz. Mit dieser Forderung macht man sich keine Freunde. Allerdings auch keine Feinde. Eher erregt man damit Heiterkeit oder Kopfschütteln. Hatten wir das nicht alles schon einmal? Die Forderung nach einer neuen Gesellschaft, nach dem neuen Menschen? Sind diese Dinge nicht überall kläglich gescheitert, in Kambodscha zu Zeiten Pol Pots ebenso wie in Frankfurt am Main und Berlin während der Studentenbewegung? Eventuell kann man die Forderung erträglicher machen, wenn man sie konkretisiert.Der moderne Straftäter trägt Anzug und Krawatte. Er wohnt nicht mehr im Ghetto, sondern im Bungalow. Er kleckert nicht, sondern er klotzt. Er ist erfinderisch, alles was viel Geld bringt, ist seine Sache. Er ist Wirtschaftsstraftäter und gut organisiert.Unsere Strafjustiz hat lange gebraucht, diese neue Klientel auch nur ansatzweise zu erschließen. Viel zu lange und viel zu gründlich hatte man sich eingeschossen auf die tätowierten und verlumpten Tölpel aus den sozialen Unterschichten. Sie waren leichte Beute, wie die Hirsche bei der gräflichen Jagd, die dem hochgerüsteten Adel im Gatter vor die Flinte getrieben werden. Heute stehen auch schon einmal weiße Kragen vor dem Kadi. Nicht alle, die dort hingehören, auch nicht alle, die man dort hinbringen könnte. Viele haben, wie zu sehen war, Schutzengel. Staatsanwälte, mit denen sie Tennis spielen, oder Generalstaatsanwälte, die allzu gerne ihre Untergebenen reglementieren beziehungsweise ihren Vorgesetzten im Ministerium Gehorsam schulden. Und auch Minister, die sich weiß-blaue Geschichten ausdenken. Aber immerhin, allein die Liste der Frankfurter Wirtschaftsgroßverfahren aus den letzten zehn Jahren ist lang: COOP-Verfahren, DG-Bank, European King´s Club, Metallgesellschaft, der Baulöwe Schneider ...Vor 15 Jahren sah das noch ganz anders aus. Das Verfahren gegen Graf von Gahlen 1986 hatte noch Ausnahmecharakter. Und die Justiz schien vor ihrer eigenen Forschheit erschrocken zu sein. Kaum hatte sie den Grafen wegen Veruntreuung von mehreren 100 Millionen DM zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt - aus heutiger Sicht eine eher moderate Strafe -, da begnadigte sie ihn auch schon wieder. Nur die Hälfte seiner Strafe musste der Inhaber des Bankhauses Schröder, Münchmeyer, Hengst und Co. verbüßen. Ein Bankräuber kann davon nur träumen.Heute hat man da weniger Skrupel. Aber vor allem was das Strafmaß anbelangt, stimmt es immer noch nicht. Die geschilderten Frankfurter Fälle haben auch das exemplarisch gezeigt. Wobei es allerdings auch Ausnahmen gibt. Für den Frankfurter Wirtschaftskriminologen Hans See verhängen die Gerichte vor allem dort hohe, manchmal sogar zu hohe Strafen, wo der Wirtschaftskriminelle aus eher einfachen Verhältnissen kommt. Aber da gibt es auch schon wieder Ausnahmen. Peter Graf, als Gebrauchtwagenhändler gerade mal eine Stufe über dem Schrotthändler und wegen seiner Schmarotzerei an den Steffi-Millionen nicht besonders gut gelitten, hatte eigentlich Glück. Wegen der Hinterziehung von 15 Millionen DM an Steuern erhielt er nur drei Jahre und neun Monate Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte fast das Doppelte gefordert.Den § 153a StPO hat der Himmel geschicktAufmerksamkeit gebührt einem weiteren Straftäter in Schlips und Kragen: dem Politiker. Die alte Justiz hat Probleme mit ihm. Das kann man verstehen. Die Immunitätsregeln machen ihn zu einem unerwünschten Beschuldigten. Egal was er treibt, die Justiz zögert. Auch auf den Feldern der allgemeinen Kriminalität. Der Fall Wiesheu hat es gezeigt. Für eine fahrlässige Tötung im Straßenverkehr in Verbindung mit Alkohol und überhöhter Geschwindigkeit gab es erstinstanzlich noch 13 Monate ohne Bewährung - wenig genug -, aber das Landgericht ließ es in der Berufung mit zwölf Monaten gut sein - ausgesetzt zur Bewährung.Die Masse der Beschuldigten aber profitiert von der Bestimmung des § 153a StPO - die Vorschrift, die uns der Himmel geschickt hat. Verfahrenseinstellungen auf ihrer Grundlage bedeuten für den Beschuldigten keine Vorstrafe, er wird dafür aber kräftig zur Kasse gebeten. Einstellungen nach § 153a StPO sind auch die bevorzugte Erledigungsart bei dienstlichen Vergehen der Politiker, also im Zusammenhang mit illegalen Parteispenden, schwarzen Kassen und ebensolchen Konten. Die Einstellung des Verfahrens gegen Altbundeskanzler Helmut Kohl im März 2001 gegen Zahlung von 300.000 DM zeigt, wie sehr die Justiz bereit ist, die juristische Karte zugunsten prominenter Politiker auszureizen. Weil Kohl den Schaden wieder gutgemacht habe, argumentierten die Bonner Staatsanwälte, sei das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung entfallen. Da haben viele gelacht, und noch mehr haben den Kopf geschüttelt. Schadenswiedergutmachung durch Spendengelder - die Chance hat der gewöhnliche Straftäter leider nicht. Und dann noch: keine Bekanntgabe der anonymen Spender, völlige Uneinsichtigkeit in das Verwerfliche seines Tuns, keinerlei Reue. Der straffällig gewordene Normalo hätte unter diesen Umständen nicht die Spur einer Chance auf die Einstellung des Verfahrens gehabt.Wo es nur geht, wird auf Anklage und Hauptverhandlung verzichtet. Vielleicht hofft ja die Justiz auf eine andere Gerechtigkeit, die durch den Wähler. Wahltag ist Zahltag. Aber auch das scheint längst vorbei. Die Spaßgesellschaft ist vergesslich geworden.Erich Schöndorf: Strafjustiz auf Abwegen. Ein Staatsanwalt zieht Bilanz; Fachhochschulverlag 2001, 240 S.; 26,- DM (Bestelladresse: Fachhochschulverlag, Kleiststr. 31, 60318 Frankfurt/M., Tel. (069) 15332820, www.fhverlag.de)