Politik

Meinungsfreiheit gegen Unternehmensrecht | 15.02.2008 00:00 | Hermannus Pfeiffer

Graue Märkte, generöse Rabatte

Daimler-Kritiker Jürgen Grässlin verliert vor Gericht gegen Jürgen Schrempp und gewinnt gegen dessen Nachfolger Dieter Zetsche

Die Meinungsfreiheit endet dort, wo der Schutz der Persönlichkeit anfängt. Daimler-Kritiker Jürgen Grässlin hat dies jahrelang zu spüren gekriegt. Im Januar nun konnte der Buchautor überraschend einen juristischen Sieg gegen den Daimler-Chef Dieter Zetsche erringen. Der scheiterte mit einer Forderung nach Schmerzensgeld, hatte er doch vor dem Hamburger Landgericht 50.000 Euro gefordert, weil Grässlin ihn der Falschaussage bezichtigt hatte.

Die juristische Streit zwischen Daimler und seinem kenntnisreichen Widersacher blickt auf eine lange Vorgeschichte zurück. Bestseller-Autor Grässlin hatte sich in der Fernsehsendung Titel, Thesen, Temperamente 2005 kritisch über Zetsche und Graumarktgeschäfte von Daimler-Chrysler geäußert und dem damaligen Vertriebschef des Autogiganten vorgeworfen, seine Rolle vor Gericht falsch dargestellt zu haben. Per Gerichtsbeschluss in Berlin ließ Zetsche daraufhin die Äußerungen des Kritischen Aktionärs untersagen. Davon unbeirrt, kritisierte der Publizist, dass "Mercedes-Fahrzeuge mit damals beträchtlichen Rabatten unter anderem in die Türkei, nach Russland, Nordafrika, Thailand, Taiwan und in viele weitere Staaten geliefert wurden". Daimler-interne Dokumente scheinen die Vorwürfe zu belegen. Der Konzern hätte gegen EU-Recht verstoßen, so Grässlin.

Das sieht man in Stuttgart ganz anders. Zwar werden die Graumarktgeschäfte am offiziellen Händlernetz vorbei und zu herabgesetzten Preisen zugegeben, doch seien sie in der Branche gang und gäbe. Mit ihnen versuchten die Unternehmen, Überproduktionen abzufedern. Graumarktgeschäfte verstießen nicht gegen einschlägige Verordnungen der EU. Graue Verkäufe seien trotzdem grundsätzlich unerwünscht - Dieter Zetsche habe sie schon als Vertriebsboss intern bekämpft.

Überraschender Rücktritt

Grässlin sieht in seinem ersten juristischen Erfolg gegen Daimler und Zetsche "einen Sieg der Meinungsfreiheit und des Rechtsstaates". Ein Jahr zuvor war er noch vor dem selben Hamburger Richter Buske in einem anderen Verfahren gegen Jürgen Schrempp gescheitert und hatte im Dezember auch das folgende Revisionsverfahren verloren. Der Grund des Verfahrens: Im Südwestrundfunk (SWR) hatte Grässlin 2005 deftige Zweifel an der Geschäftspraxis des damaligen Vorstandsvorsitzenden Schrempp geäußert. Der war gerade - trotz eines bis 2008 laufenden Vertrages - überraschend zurückgetreten. Aus freien Stücken, wie er erklärte. Grässlin hatte auch dies in seinem Fernsehinterview mit dem SWR bezweifelt. Freilich hatte der Kritiker nicht einfach eine Behauptung aufgestellt, sondern seine Ansicht mit "ich glaube" klar als Meinung apostrophiert, dachte er.

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Was der Publizist für eine legitime Meinungsäußerung hielt, war für Autobauer Schrempp eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte. Eine Auffassung, der sich auch die Hamburger Richter in erster und zweiter Instanz anschlossen. Trotzdem hatte im Revisionsverfahren die Richterin Verständnis für die scharfe Kritik an der Ära Schrempp geäußert. Bei Daimler scheinen "schlimme Dinge" gelaufen zu sein. Trotzdem, so Richterin Raben, seien drei Sätze Grässlins im TV zu persönlich ausgefallen. Die genauen Aussagen wurden vom Gericht untersagt und dürfen also auch hier nicht zitiert werden. Grässlins Kampf um die Meinungsfreiheit hat ihn bislang etwa 50.000 Euro gekostet. Einen Teil davon soll ein von ihm gemaltes Schrempp-Porträt, unterlegt mit fallendem Aktienkurs, einspielen, dass auf Ebay versteigert wird (www.daimler-prozesse.net).

BGH soll der Retter sein

Das Urteil gegen Grässlin in der Sache Schrempp wurde von den Richtern mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte und dem Schutz der Unternehmenspersönlichkeitsrechte - so etwas kennt die deutsche Justiz tatsächlich - begründet. Zwar habe Grässlin lediglich eine Meinung geäußert, wie sie das Grundgesetz in Artikel 5 absichere, aber auch die Meinungsfreiheit sei "nicht schrankenlos" und ende beim Schutz der Persönlichkeit.

Eine Auffassung, mit der die hanseatische Pressekammer in anderen Prozessen Boulevardblätter und private Fernsehanstalten gestoppt hat - zur Freude von Gerhard Schröder oder Gregor Gysi.

Auf die Schrempp-Niederlage im Dezember reagierte Grässlin gewohnt kämpferisch: "Das Urteil ist ein weiterer Angriff der Hamburger Justiz auf die Pressefreiheit." Er wolle nun vor den Bundesgerichtshof ziehen, es gehe schließlich um "den Grundsatz der Meinungsfreiheit".

Daran gemessen ging es im eingangs erwähnten Zetsche-Prozess im Januar nur um etwaige ökonomische Verfehlungen. Richter Buske hatte deutlich gemacht, dass er die Äußerungen Grässlins nicht für so schwerwiegend halte, dass sie ein hohes Schmerzensgeld rechtfertigen würden. Der Daimler-Konzern will die schriftliche Urteilsbegründung genau prüfen und danach entscheiden, ob er eventuell in Revision geht.

Die Möglichkeit, dass Grässlin in der Sache Zetsche vielleicht doch Recht haben könnte, dürfte weitere Gerichte beschäftigen. Ob und in welchem Umfang Dieter Zetsche nämlich von den Graumarktgeschäften gewusst und ob er möglicherweise mehrfach Gerichte angelogen hat, prüft die Staatsanwaltschaft in Stuttgart. Staatsanwalt Maak ermittelt wegen einer uneidlichen Aussage sowie in vier Fällen wegen "Versicherung auf Eides statt". Mit einem Ergebnis wird im Frühjahr gerechnet.

Daimler droht obendrein noch Ungemach aus Luxemburg. Beim Europäischen Gerichtshof soll dem Vernehmen nach darüber nachgedacht werden, ob die bisher im Zweifel laxe Haltung des Autostaates Deutschland zum "grauen Markt" mit den EU-Vorgaben vereinbar sei. Am Ende könnten diese Geschäftsgebaren dem Daimler-Konzern noch teuer zu stehen kommen. Die Meinungsfreiheit würde dadurch freilich keinen größeren Spielraum gewinnen.

 
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