Die Handlungsmuster des homo oeconomicus sind allgegenwärtig: Selbst die Reform des Gesundheitssystems und die Ökonomisierung des Klimawandels durch den Emissionshandel folgen zunehmend den schlichten Rationalitäten wirtschaftlicher Gewinn- und Verlustrechnungen. Bislang allerdings blieb eine Sparte hiervon weitgehend ausgespart: Die Gesetzgebung souveräner Staaten, deren demokratisch gewählte Organe legitime Entscheidungen für ihre Gesellschaften treffen konnten (oftmals vielleicht mit europäischen Vorgaben aus Brüssel).
Mit der Implosion der globalen Finanz- und Handelsmärkte haben sich die Referenzpunkte der öffentlichen Akteure jedoch offenkundig verschoben. Wirtschaftsminister zu Guttenberg hat seinen Kabinettskollegen den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Kreditwesengesetzes präsentiert, das die staatliche Unterstützung Not leidender Banken regeln soll und vollständig von der britischen Großkanzlei Linklaters erarbeitet wurde. Auch wenn das Outsourcing von rechtlicher Beratung an renommierte Lawfirms, jene globalisierten Rechtsberatungsfabriken mit oft mehr als 2.000 Anwälten und Wirtschaftsprüfern in der öffentlichen Verwaltung keine Seltenheit ist, eröffnet der Gesetzentwurf doch eine neue Perspektive auf die legislative Normproduktion – nicht einmal den Briefbogen der britischen Kanzlei hatte das federführende Wirtschaftsministerium von der Entwurfsfassung durch das eigene ersetzt.
Bereits bei der Verstaatlichung der Hypo Real Estate (HRE) Anfang 2009 vertraute die Bundesregierung lieber der Expertise externer Anwälte als eigenem Sachverstand. Die Entwürfe des HRE-Enteignungsgesetzes wurden nach den Vorgaben des Finanzministeriums von der ebenfalls britischen Kanzlei Freshfields erarbeitet, die vor der Finanzkrise mit Unternehmensfusionen Milliarden verdient hat. Auf diese Weise wird der Entwurf von Gesetzen zu einem zirkulären Vorgang, diffundiert zwischen Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsgesellschaft und folgt den Gesetzen einer vom freien Markt bestimmten Gesellschaft. Die privaten Akteure konterkarieren hierdurch den Grundgedanken des Prinzips staatlicher Gewaltenteilung, indem das Politische zunehmend in der Funktionalität des Ökonomischen aufgeht – sie transformieren das rechtliche System vom Austragungsort gesellschaftlicher (System-)Konflikte zu einem Vehikel der Durchsetzung allein ökonomischer Rationalitäten. Die demokratische Ordnungsleistung des Rechts unterliegt ihrer geschlossenen wirtschaftlichen Logik. Der Staat sieht sich gezwungen – vor allem in Zeiten der Finanzkrise – die Distanz zum Wirtschaftssystem aufzugeben.
Die staatliche Klammer zwischen Verfassung, Demokratie und Legitimität löst sich – forciert durch die Globalisierung – zunehmend auf, der souveräne Nationalstaates als Gesetzgeber und Identitätsstifter, Steuerungsinstrument und Zugehörigkeitskollektiv wird in Frage gestellt. Und der Guttenberg’sche Gesetzentwurf ist hiervon nur der Anfang.
Moritz Hartmann ist Mitarbeiter des Projektes KlimaKultur am Kulturwissenschaftlichen Institut Essen
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mich wundert gar nichts mehr - warscheinlich sitzen im ministerium auch nur noch 1 € jobber - die begegnen ein ja überall.
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Eine interessante Konstruktion wäre es, mit ganzen Ministerien oder dem Kanzleramt an die Börse zu gehen, so als Volksaktie für 1 Euro Ausgabepreis. Mal sehen, wie sich der Kurs entwickelt, man könnte dann ja noch im kleineren Massstab z.B. Landgerichte oder auch einzelne Polizeiwachen nachschieben.
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So sehr ich der Darstellung auch beipflichte, der Kommentar hat mich trotzdem geärgert. Wäre das nicht auch in menschenfreundlicherer Prosa gegangen? Oder wird hier ein Pro-Seminar-Schein in Luhmannscher Systemtheorie vorausgesetzt?
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Lieber Gerd, was hat eigentlich der alte Luhmann damit jetzt zu tun ? Ich sagte nur, das ich die Privatisierung von Polizeirevieren an, sagen wir mal, italienische oder russische Privatinvestoren genauso interessant fände wie etwa die Kapitalbeschaffung von einzelnen Ministerien an der Börse, ich glaube da könnte sogar der Staat mal die Spekulanten übers Ohr hauen, wenn wir denen ein Wirtschaftsministerium mit 4000 Mitarbeitern verkaufen, die nicht in der Lage sind, selbstständig einen Gesetzestext zu verfassen.
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schrieb am
15.08.2009 um 18:29
@SteinMann Ein Mißverständnis: Ich hatte mich nicht auf Sie, sondern auf den "Mittagskommentar" von Moritz Hartmann direkt bezogen.
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Ich vermute dahinter steckt ein ganz einfaches Prinzip. Wem traut am ehesten zu den Mist den man verbockt zu verstehen und wie schnell wären die eigenen Leute, würden sich vom Zeitpunkt X durch die Unmenge an Daten und Informationen wühlen, falls ie jemals durch kämen?
Als beauftragt man die, die schon vorher den Mist verzapft haben und sagt ihnen mit böser Miene: "diesmal aber bitte ordentlich." Das halte ich allenfals für Durchschnitt und keinesfalls für Demokratiegefährdent. Da sind die Pläne des BundesGuttenbergs für die Zeit mit der FDP nach der Wahl schon deutlich brisanter. Aber das ist nur ein kleiner Hinweis. ;-) |
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@misterL Das halte ich allenfals für Durchschnitt und keinesfalls für Demokratiegefährdent
Dem möchte ich entschieden wiedersprechen. Wenn eine Regierung sich schon als Befehlsempfänger der wirtschaftlichen Eliten versteht und sich die Gesetzte u.ä. von diesen schreiben lässt, ist das doch sicherlich in sich logisch und ein völlig undemokratisches Politikverständnis oder? |
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Selbstverständlich lieber goch. So ist es. Aber was ist daran neu?
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ich habe vor einer woche per email drei fragen an das BMWi gestellt, die mir bis heute nicht beantwortet wurden:
drei Fragen in aller Kürze: a) Wie viel Geld hat die Kanzlei Linklaters vom BMWi erhalten? b) Gab es bei der Auftragsvergabe an die Kanzlei Linklaters eine Ausschreibung? c) Wenn nein, wie kam es zu der Auftragsvergabe an genau diese Kanzlei? die nicht vorhandenen antworten sind mir zwar auch antwort genug... aber wissen würd ichs trotzdem noch gerne. mfg mh |
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