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Falls Sie Lobbyist sind und nicht damit gerechnet haben: Vielleicht lädt das Bundesverfassungsgericht Sie auch demnächst zu einer Stellungnahme ein. Das kann schon mal passieren, gerade in immer noch so randständigen Bereichen wie dem Datenschutz. Gehen Sie einfach davon aus, dass Sie Ihr Anliegen vorbringen dürfen.
Bisher schweigt sich das Bundesverfassungsgericht darüber aus, warum zur mündlichen Verhandlung über die Vorratsdatenspeicherung am 15. Dezember eher unerwartet zwei neue Namen auf der Liste der Sachverständigen stehen: Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. und der Bundesverband Musikindustrie e.V. Die Buchhändler wollen gar nichts dazu sagen, die Vertreter der Musikindustrie sind da freimütiger und sagen ganz offen: Ihnen geht es um Urheberrechtsverletzungen.
Nun drängt sich ein Verdacht auf: Sollen die Vertreter der Musikindustrie bei der Gelegenheit erläutern, wie ihnen die sechs Monate lang gespeicherten Daten dabei helfen, echte und mutmaßliche Raubkopierer dingfest zu machen? Dafür wären die Daten recht gut geeignet, denn seit 2007 dürfen Internetprovider die Verbindungsdaten maximal sieben Tage speichern. Aktivisten wie Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung geht das noch zu weit, er setzt sich dafür ein, dass Daten nur bei Bedarf gespeichert werden (Quick-Freeze-Verfahren).
Tatsächlich gehen die Provider und die Rechteinhaber eine recht unheilvolle Allianz ein: Im Auftrag der Rechteinhaber fordern private Ermittler und Abmahnanwälte – über den Umweg der Staatsanwaltschaften – die Identität eines mutmaßlichen Downloaders von den Providern ein. Das Problem dabei: Meine IP-Adresse wird mit meinen Adressdaten in Verbindung gebracht, die dem Provider ohnehin vorliegt. Dieses Verfahren ist alles andere als fehlersicher, allein ein einzelner Dreher in der zwölfstelligen Zahlenkette führt zu einer völlig anderen Person. Und meine IP-Adresse wechselt täglich. Außerdem ist Anschlussinhaber nicht gleichbedeutend mit der Person, der etwas zur Last gelegt wird. Insgesamt ein hohes Risiko, dem mich die Hilfsermittler da aussetzen.
Die Einladung könnte also bedeuten, dass die Vorratsdatenspeicherung statt für die „akute Gefahrenabwehr“ wie bisher immer behauptet auch für nicht so akute Dinge wie das Verfolgen mutmaßlicher Raubkopierer eingesetzt werden soll. Bürger stünden also bei der Vorratsdatenspeicherung in Zukunft gleich wegen zwei Dingen unter Generalverdacht: „Auch du bist Terrorist“ plus „Auch du bist Raubkopierer“.
Andererseits ist natürlich auch etwas anderes denkbar: Sollte das Verfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung kippen, würde sie in diesem Zug wohl auch das kurzfristige Speichern der Internetprovider für verfassungswidrig erklären. Hoffen wir auf die Richter.
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