Politik

Zwickauer Zelle | 23.01.2012 10:40 | Andreas Förster

Ein tolles Spektakel mit viel Haudrauf

Gleich drei parlamentarische Ausschüsse untersuchen das Behördenversagen im Fall der Neonazi-Bande NSU. Doch entscheidende Informationen bleiben nach wie vor geheim

Politiker und Journalisten haben oft ein zwiespältiges Verhältnis zu Untersuchungsausschüssen. Die Aufklärung von Verfehlungen und Versagen bleibt meist auf der Strecke, eigentlich geht es nur um politisches Haudrauf und Schlagzeilen. Das allerdings mögen viele Politiker und Journalisten – auch wenn sie sich hinter dem Anschein von Seriosität verschanzen.

Den Haudrauf-Politikern und -Journalisten stehen geradezu paradiesische Zeiten bevor. Gleich drei Untersuchungsausschüsse – im Bundestag sowie in den Landtagen von Sachsen und Thüringen – wollen sich mit ein und demselben Thema befassen: die Aufklärung von Versäumnissen und Fehlern der Sicherheitsbehörden im Fall der mutmaßlichen rechten Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU), die mehr als zehn Jahre mordend durch die Lande gezogen ist. Zusätzlich soll es noch eine Bund-Länder-Expertenkommission geben, die aus allen drei Untersuchungsausschüssen die Erkenntnisse zusammenträgt, Zeugen befragt und Unterlagen sichtet.

Wohlan, das wird ein Spektakel. Wobei sich das Publikum schon bald desinteressiert und desillusioniert abwenden dürfte. Denn die Erfahrung früherer Aufklärungsgremien lehrt: Immer, wenn es konkret wird und um den Kern des Untersuchungsgegenstandes geht, stehen entweder „laufende Ermittlungen“ oder „nationale Sicherheitsinteressen“ öffentlich gegebenen Auskünften im Weg.

Jede Menge Spitzel

In Fall NSU haben die Sicherheitsbehörden längst ihren Kotau gemacht und zerknirscht das eigene Versagen eingestanden. BKA-Chef Jörg Ziercke – trotz aller eingeräumten Versäumnisse noch immer im Amt – gab im Innenausschuss Ende November zu Protokoll, dass „der Polizei weder Erkenntnisse zur Existenz dieser terroristischen Zelle vorher vorgelegen haben noch dass es bei den Anschlagsplanungen solche Hinweise auf die rechtsextremistische Szene gab“. Und Heinz Fromm – nach wie vor oberster Verfassungsschützer der Republik – sagte im gleichen Ausschuss, es sei „weder gelungen, das Abtauchen der Mitglieder des NSU zu verhindern noch Hinweise auf Unterstützer zu erhalten“.

Die öffentliche Festlegung der beiden Behördenchefs scheint damit eindeutig. Doch dürfte sie in den anstehenden Untersuchungsausschüssen genau hinterfragt werden. Immerhin hatten Bundesbehörden eigene Quellen im Unterstützerumfeld der Ende Januar 1998 abgetauchten Jenaer Neonazis Beate Z., Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Das BfV erhielt zudem Informationen aus den Landesämtern in Thüringen, Sachsen und Brandenburg sowie vom Militärischen Abschirmdienst (MAD). Sie alle führten V-Leute, die mal mehr, mal weniger dicht an dem Trio dran waren. Und trotzdem wollen sie von allem nichts gewusst haben?

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Am 12. Dezember legte das BfV eine „Chronologie der Erkenntnisse und operativen Maßnahmen nach Abtauchen der Mitglieder der terroristischen Vereinigung ‚Nationalsozialistischer Untergrund’“ für die Jahre 1998 bis 2001 vor. Dieses 24-seitige Geheimpapier – die VS-Einstufung soll laut Aufdruck erst 2041 enden – widerlegt eindrücklich die These von der Ahnungslosigkeit der Sicherheitsbehörden. Liest man den Bericht aufmerksam, stößt man auf gleich drei V-Leute und Informanten, die das LfV Thüringen und der MAD im unmittelbaren Unterstützerumfeld des abgetauchten Trios führten. Unerwähnt bleiben in dem Report zwei weitere Spitzel: eine Quelle des Bundesamts für Verfassungsschutz in der Neonazi-Vereinigung „Thüringer Heimatschutz“, die eine zentrale Rolle bei der Unterstützung von Beate Z. und ihren Freunden spielte; und ein weiterer Informant einer Bundesbehörde, der zeitweise sogar direkten Zugang zu Z. gehabt haben soll.

Fluchtpläne nach Südafrika

Dank ihrer mindestens fünf staatlichen Spitzel und diverser, mitunter monatelanger Lauschangriffe auf mehr als ein Dutzend Helfer des untergetauchten Trios waren Verfassungsschutz und Polizei zumindest bis Anfang 2001 in Wahrheit ziemlich gut informiert. Man wusste, dass die drei damals planten, sich ins Ausland abzusetzen – etwa nach Südafrika. Man erfuhr schon im März 1998, dass offenbar Chemnitzer Rechtsextremisten die Betreuung der drei übernommen hatten. Und seit August 1998, so heißt es in dem BfV-Report, habe man Hinweise darauf gehabt, dass Mitglieder der sächsischen „Blood&Honour“-Sektion die Flüchtigen unterstützten.

„Blood&Honour“ ist eine militante, international vernetzte rechtsextreme Organisation, die das von dem amerikanischen Neonazi Louis Beam 1992 entwickelte Strategiekonzept „leaderless resistance“ (auf deutsch: führerloser Widerstand) vertritt. Demnach sollen autonom agierende „Widerstandszellen“ selbstständig Terroraktionen durchführen. Daran könnten sich auch die Gründer des NSU orientiert haben.

Schon im September 1998 erfuhr das Bundesamt für Verfassungsschutz, dass ein B&H-Aktivist aus Sachsen die Gesuchten mit Waffen versorgen sollte. „Das Trio plane nach der Entgegennahme der Waffen und noch vor der Flucht nach Südafrika einen weiteren Überfall, um mit dem Geld sofort Deutschland zu verlassen“, steht in dem BfV-Bericht. Auch soll eine B&H-Aktivistin der Gruppe vorgeschlagen haben, „die politische Arbeit im Untergrund in Form von Anschlägen durchzuführen“. Im Herbst 1998 hörte das Bundesamt einen sächsischen Neonazi ab, der Kenntnisse zum Aufenthaltsort des Trios hatte. Daraus ergaben sich Anhaltspunkte für ein konspiratives Versteck im Großraum Dresden, das das BfV auch als möglichen Zufluchtsort der Flüchtigen einstufte. Durchsuchen ließ das Bundesamt das Objekt aber nicht. Im März 1999 schließlich verdichteten sich laut BfV-Bericht die Informationen, dass sich die Gesuchten im Raum Chemnitz aufhalten sollen. Die Behörden starteten daraufhin eine umfangreiche Observation.

Die Daten sind deshalb von Belang, weil 1998/1999 die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe einen sogenannten Prüfvorgang gegen Z., Mundlos und Böhnhardt führte. Anlass war der Fund von Waffen, Rohrbomben und insgesamt zwei Kilogramm TNT in einer von den drei Neonazis genutzten Garage in Jena am 26. Januar 1998 – unmittelbar vor ihrem Untertauchen. In einem solchen Prüfvorgang wird untersucht, ob die Strafverfolgung in einem konkreten Ermittlungsverfahren in die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft fallen könnte. Die kann das Verfahren an sich ziehen, wenn die Beschuldigten sich beispielsweise zu einer Vereinigung mit terroristischer Zielsetzung zusammengeschlossen haben. Solche Terrorismusverfahren führte die Bundesanwaltschaft zwischen 2001 und 2010 gegen insgesamt elf angebliche Mitglieder der linksextremistischen „militanten gruppe“ wegen Brandanschlägen auf unbesetzte Autos und leerstehende Gebäude. Die Verfahren mussten schließlich allesamt ergebnislos eingestellt werden.

Keine Terrorgruppe

Im Fall der 1998 untergetauchten Neonazis sah die Bundesanwaltschaft dagegen keine Zuständigkeit. Sie stützte sich dabei auf Einschätzungen des Verfassungsschutzes und des BKA, das 1999 zum Beispiel übermittelte, dass Mundlos, Böhnhardt und Z. lediglich in der Stadt Jena aktiv gewesen seien. Hinweise auf überregionale Aktivitäten hätten nicht vorgelegen; Kontakte habe die Gruppe nur zu der regional agierenden „Kameradschaft Jena“ gepflegt. Es handele sich bei den dreien zudem um Einzeltäter, nicht um eine eigens gegründete Gruppierung.

Nur eine verhängnisvolle Fehleinschätzung? Oder wollten die Sicherheitsbehörden ihre eigenen Quellen in der Neonazi-Szene vor einem allzu forschen Ermitteln der Bundesanwälte schützen?

Diese Fragen ließen sich in den Untersuchungsausschüssen anhand des BfV-Berichts vom Dezember gut diskutieren – wenn die Abgeordneten ihn denn lesen dürften. Das aber hat Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) untersagt. Selbst den Parlamentariern in geheim tagenden Kontrollgremien für die Nachrichtendienste wird der aussagekräftige Report vorenthalten. Aus Gründen der nationalen Sicherheit, wie es heißt.

 
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Artikelaktionen
Kommentare
rolf netzmann schrieb am 23.01.2012 um 22:21
Für mich ist dies eher ein aufrüttelnder Report als ein Artikel. Und doch lässt er Fragen offen.

Wie normal Neonazis heute bereits geworden sind, wurde gestern in einem Interview der Hauptdarstellerin des Films "Die Kriegerin" deutlich, das im Radiosender FUNKHAUS EUROPA gesendet wurde. Darin berichtet die Schauspielerin, die in Kreuzberg wohnt, dass sie mit ihrem Film-Outfit, darunter Nazi-Tätowierungen, in der Gegend, in der der Film gederht wurde, überhaupt nicht auffiel oder gar angefeindet wurde. Nazis gehören dort einfach dazu, sagte sie. Gedreht wurde der Film im ländlichen Raum eines der neuen Bundesländer. Und hier, wo die klammen Kassen der Kommunen besonders deutlich zu spüren sind, finden Nazis ein reichhaltiges Betätigungsfeld, um mit Freizeitangeboten für Jugendliche und Kinder zu punkten. Hier gehören der Fahrlehrer oder der Zahnarzt mit NPD-Parteibuch inzwischen zur honorigen Gesellschaft.

Dass das Nazitrio ausgerechnet aus Thüringen kam und in Sachsen untertauchte, darf ebenfalls nicht verwundern, gibt es doch dort ein weitverzweigtes Netzwerk von Kameradschaften. Hier hilft man sich, hier ist das Trio nie allein gewesen. Schon der damalige sächsische Innenminister Eggert, ein ehemaliger Pfarrer, hat einmal den Kampf gegen rechtsextremistische Umtriebe in seinem Bundesland als eine der dringendsten Aufgaben bezeichnet und Gruppierungen verboten.

Bei allem Versagen der Landesämter und des Bundesamtes für Verfassungsschutz, von BKA, MAD, Meldeämtern und Länderpolizeien wird eines vergessen. Neonazis sind längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen, sie werden insbesondere dort, wo der Staat sich immer mehr zurück zieht, auch zu einer ernsthaften Alternative. Wo aber die Jungen Nationaldemokraten den Kindern und Heranwachsenden eine vermeintlich sinnvolle Freizeitbeschäftigung bieten, hat es zivilgesellschaftliches Engagement gegen rechte Umtriebe doppelt schwer.

Nötig ist nicht nur der staatliche Kampf gegen Rechtsextremisten und Neonazis, und damit auch die Beendigung der internen Rivalitäten zwischen den Behörden, sondern auch die staatliche Unterstützung zivilgesellschaftlichen Widerstandes dagegen.

Damit aber tut sich auch die Linke schwer. Es ist schon einige Jahre her, als die damalige PDS-Bürgermeisterin von Berlin Lichtenberg in einem persönlichen Gespräch auf Neonaziumtriebe in einer Lichtenberger Grundschule aufmerksam gemacht wurde. Ein Achselzucken und die Bemerkung, dagegen könne sie nichts tun, waren ihre Reaktion. Die selbe Bürgermeisterin eröffnete aber in etwa zur selben Zeit eine Ausstellung über zivilgesellschaftliches Engagement gegen rechtsextreme Aktivitäten in ihrem Stadtbezirk. Kein Wort aber verlor sie zu den ihr direkt vorgetragenen Fakten.

Dass die drei Untersuchungsausschüsse wirklich Licht in das Dunkel und die Verstrickung von Nazis, V-Leuten und Sicherheitsbehörden bringen, ist nicht zu erwarten. Und es wird auch nur eine vage Hoffnung bleiben, dass BKA, VS und MAD sich dem Feind zuwenden, der Deutschland immer ernsthafter von innen bedroht, dem gewaltbereiten und auch vor Mord nicht zurückschreckenden Nazi Terror.

Der Feind steht für deutsche Sicherheitsbehörden eben immer noch links.
antares56 schrieb am 24.01.2012 um 12:55
Ich frage mich ja ernsthaft, wo da die nationale Sicherheit gefährdet ist Ich glaube eher, man will gar nicht aufklären! Und das ist wieder mal typisch für unsere Regierenden.
Sonst würde noch herauskommen, wie sehr der "Verfassungsschutz" mit den Nazis zusammen gearbeitet hat!
Alien59 schrieb am 24.01.2012 um 13:11
Wobei solche langjährige Zusammenarbeit die Frage aufkommen lässt, wer den Verfassungsschutz kontrolliert und warum das nie auffiel. Und das dürfte der Grund für die unzureichende Aufklärung sein.
Sinan A. schrieb am 27.01.2012 um 00:08
In Sachsen ist kein Untersuchungsausschuss in Sicht. Dort sträubt man sich noch. Somit sind es nicht drei, sondern zwei Ausschüsse.


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