Positionen

Fehlentscheidung | 08.05.2010 09:44 | Wolfgang Neskovic

Neben der Spur

Nicht nur im Fall von Bundeswehr-Oberst Georg Klein hat Generalbundesanwältin Monika Harms rechtliche Standards verletzt, meint Wolfgang Nešković

Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen Oberst Georg Klein wegen des verheerenden Luftangriffs am 4. September 2009 in Kunduz eingestellt. In der öffentlichen Debatte ist der falsche Eindruck entstanden, dass hiermit „das letzte Wort“ gesprochen sei. Die Entscheidung wird mit einer ­Autoritätswirkung versehen, die einer letztinstanzlichen Gerichtsentscheidung gleichkommt. So spricht die Süddeutsche Zeitung folgerichtig, aber begrifflich unzutreffend vom „Urteil“ der Bundesanwaltschaft. Es haben aber weder der Bundesgerichtshof noch das Bundesverfassungsgericht entschieden, sondern lediglich die Bundesanwaltschaft.

Der Wert beziehungsweise Unwert der Einstellungsentscheidung lässt sich nur vollends erfassen, wenn dabei auch die rechtliche Stellung der Bundesanwaltschaft, ihr Verhalten während des Ermittlungsverfahrens und die Person der Generalbundesanwältin Monika Harms ins Blickfeld gerückt werden.

Zunächst ist festzuhalten, dass die Generalbundesanwältin politische Beamtin ist. Sie kann jederzeit von der Bundesjustizministerin ohne Begründung in den Ruhestand versetzt werden. Ihr fehlt somit die richterliche Unabhängigkeit, die das Grundgesetz den Richterinnen und Richtern garantiert. Nach § 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes unterliegt die Generalbundesanwältin der Aufsicht und Leitung der Bundesministerin der Justiz, die der Bundesanwaltschaft nach § 146 Gerichtsverfassungsgesetz jederzeit Anweisungen – auch im Einzelfall – geben kann.

Die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesanwaltschaft im „Fall Klein“ war in fachlicher Hinsicht von Anfang an merkwürdig. Es wurde schon frühzeitig mitgeteilt, dass allein aufgrund der allgemein zugänglichen Informationen nach „vorläufiger Bewertung“ keine „tatsächlichen Anhaltspunkte“ für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren vorlägen. Es wirkt befremdlich, weil die Bundesanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt nach eigenem Eingeständnis weder konkrete Ermittlungen aufgenommen noch Akten durchgearbeitet hatte. Bei einer solchen Sachlage ist es nicht Aufgabe einer Staatsanwaltschaft „vorläufige“ juristische Bewertungen „ins Blaue“ hinein abzugeben. In diesem Verfahrensstadium können solche Erklärungen nur die Wirkung politischer Beruhigungspillen haben – für die juristische Arbeit sind sie ohne Relevanz.

ANZEIGE

Auch nach der offiziellen Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wurde an dieser eigenartigen Pressepolitik festgehalten und der Anfangsverdacht in völlig unüblicher Art als „auf niedrigster Stufe“ bewertet. Das Gesetz kennt eine solche Einstufung nicht. Aber auch die nunmehr mitgeteilten „Gründe“ für die Einstellung passen sich dem bisherigen Niveau der Pressearbeit an, gibt es doch keine an Fakten orientierte Argumentation, da sich die Bundesanwaltschaft hinter einer angeblichen Geheimhaltungspflicht verschanzt.

Warum keine Aufklärung?

Für die juristische Bewertung ist entscheidend: Hat Oberst Klein alles versucht, um aufzuklären? Hierzu behauptet die Bundesanwaltschaft lediglich – er habe dies getan. Sie liefert dafür aber keine durch Tatsachen belegte Begründung. Warum hat Oberst Klein keine Aufklärungstruppe geschickt? Warum gab es keinen Tiefflug, der mögliche Zivilisten hätte warnen können?

Nach Medienberichten wird Oberst Klein im NATO-Untersuchungsbericht vorgeworfen, den US-Piloten unter Angabe falscher Tatsachen den Bombenabwurf befohlen zu haben. Dieser Vorwurf spielt bei der Begründung der Bundesanwaltschaft überhaupt keine Rolle. Dabei wäre eine abschließende Klärung für Kleins Glaubwürdigkeit von erheblicher Bedeutung gewesen. Sollte er tatsächlich gelogen haben, muss es dafür Gründe geben. Es stellt sich somit die Frage, ob Klein gezielt bestimmte Taliban-Führer töten wollte, deshalb die Vorschriften umging und auch den Tiefflug über die Tanklastwagen nicht zuließ.

Die Einstellung des Verfahrens zum jetzigen Zeitpunkt ist ein weiterer schwerer handwerklicher Fehler. Die Bundesanwaltschaft ist verpflichtet, alle Erkenntnisquellen zu nutzen, die für ein Verfahren von Bedeutung sind. Der Kunduz-Untersuchungsausschuss kann zweifelsfrei bedeutsame Erkenntnisse für die Staatsanwaltschaft liefern. Insofern kommt eine Einstellung des Verfahrens solange nicht in Betracht, wie dieser der Bundesanwaltschaft relevante Informationen liefern kann.

Manche Beobachter glauben, der vorzeitige Stopp des Verfahrens stehe im Zusammenhang mit dem Tod der vier Bundeswehrsoldaten am 15. April im Raum Kunduz. Eine solche Annahme mag spekulativ sein. Richtig ist aber, dass der politische Nutzen der Verfahrenseinstellung für die Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt unübersehbar war. Eine Anklage wäre vermutlich der Anfang vom politischen Ende des Afghanistan-Einsatzes gewesen. War der Tod von vier Soldaten politisch schon schwer verkraftbar, so hätte eine Anklage wegen eines Kriegsverbrechens die politische Belastungsgrenze überschreiten können.

Harms’ Sündenregister

Die Autorität der Entscheidung, wie sie die Bundesanwaltschaft gefällt hat, wird auch dadurch geschmälert, dass seit dem 1. Juni 2006 Monika Harms an der Spitze dieser Behörde steht. Sie hat in der Vergangenheit häufig – vorrangig in Fällen hoher politischer Brisanz – Entscheidungen zu verantworten, die weit unter dem erforderlichen juristischen Standard lagen. Deswegen hat sie beim Bundesgerichtshof bereits so viele schwere juristische Niederlagen hinnehmen müssen wie kein Generalbundesanwalt vor ihr. Die mangelhafte juristische Qualität der Begründung im „Fall Klein“ ist keine Ausnahme:

Bei der Aufhebung des Haftbefehls wegen des Vorwurfs einer Mitgliedschaft in der Organisation militante gruppe gegen den Wissenschaftler Andrej H. durch den Bundesgerichtshof im Oktober 2007 musste sich die Bundesanwaltschaft den herben Vorwurf gefallen lassen, dass man einen Haftbefehl nicht auf „bloße Vermutungen“ stützen könne, sondern dafür Tatsachen benötige. Der Bundesgerichtshof entschied im November 2007, dass die militante gruppe nicht als terroristische Vereinigung einzustufen sei, und setzte die Haftbefehle gegen drei mutmaßliche Mitglieder außer Vollzug. Das Gericht erinnerte die Generalbundesanwaltschaft dabei an eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2003 und daran, dass versuchte Brandanschläge auf Bundeswehrfahrzeuge unmöglich dazu geeignet sein können, die Bundesrepublik Deutschland „erheblich zu schädigen“.

Im Frühjahr 2007 ordnete Frau Harms im Vorfeld des G8-Gipfels von Heiligendamm in größerem Umfang Hausdurchsuchungen und Festnahmen linksorientierter G8-Gegner an. Bei Razzien wurden 40 Objekte durchsucht und 18 Personen festgenommen. Ende 2007 stufte der Bundesgerichtshof dieses Vorgehen als unzulässig ein. Eine gleiche Bewertung erfuhren die Abnahme von Geruchsproben und Kontrollen der Post, weil die „erforderliche Strafverfolgungskompetenz des Generalbundesanwalts nicht gegeben war“. Harms hatte wiederum Terrorismusverdacht erhoben und damit ihre Zuständigkeit zu begründen versucht.

Mit einer weiteren Entscheidung hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe auch im „Mordfall Buback“ einen Vorstoß der Bundesanwaltschaft gestoppt. Der Staatsschutzsenat beschloss im August 2008: Die drei früheren RAF-Mitglieder Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts müssen nicht in Beugehaft. Die Richter wiesen Frau Harms darauf hin, dass den drei RAF-Mitgliedern hinsichtlich aller an sie gerichteten Fragen ein „umfassendes Aussageverweigerungsrecht“ zustehe.

Dieses Sündenregister könnte durch weitere Beispiele angereichert werden. In jedem Fall hätten die Fehlentscheidungen der Generalbundesanwältin zwingend dazu führen müssen, sie als politische Beamtin in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen. Dazu hat der damaligen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries jedoch der politische Mut gefehlt. Hervorzuheben sind dabei die Fälle, in denen der Bundesgerichtshof der Bundesanwaltschaft Kompetenzanmaßung vorgeworfen hat. Nicht auszuschließen, dass dieses Verdikt erneuert wird, weil die Bundesanwaltschaft in der Einstellungsmitteilung bei Oberst Klein die Auffassung vertritt, sie könne abschließend die strafrechtliche Beurteilung auch auf das allgemeine Strafrecht erstrecken

Im Falle einer Einstellung nach § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung gibt es für die Bundesanwaltschaft keine juristische Handhabe, darüber hinaus Straftaten nach dem allgemeinen Strafgesetzbuch zu überprüfen. Sie wäre dazu nur berechtigt gewesen, wenn sie Anklage nach dem Völkerstrafgesetzbuch erhoben hätte. Die Auffassung der Bundesanwaltschaft läuft darauf hinaus, ihr ein allumfassendes Prüfungsrecht bei Auslandseinsätzen einzuräumen. Damit würde sie sich entgegen dem klaren Gesetzeswortlaut eine Sonderzuständigkeit für Auslandseinsätze „erschleichen“.

Anwälte der Opfer haben angekündigt, ein so genanntes Klageerzwingungsverfahren einzuleiten. Sollte es ihnen gelingen, die extrem hohen formal-juristischen Hürden eines solchen Verfahrens zu meistern, bestehen gute Aussichten, dass die Bundesanwalt nicht das „letzte Wort“ in dieser Angelegenheit gesprochen hat.

 
Senden Bookmarken Drucken
Artikelaktionen
Kommentare
E H schrieb am 08.05.2010 um 12:08
Schön zu hören, dass an der Sache Juristen dranbleiben. Das ist gut so, auch wenn die geschilderten Kompetenzüberschreitungen und -anmaßungen erschreckend und wohl ohne Konsequenzen bleiben.
Fritz Teich schrieb am 09.05.2010 um 04:40
<<
Kompetenzüberschreitungen und -anmaßungen
>>

Die gibt es nicht. Nescovic aergert sich darueber, dass die CDU den Kundusuntersuchungsausschuss zumachen will, weil die Generalbundesanwältin einen hinreichenden Verdacht eines Kriegsverbrechens verneint. Wenn Nescovic in dem Ausschuss herausfindet, dass Klein gelogen hat, was moeglich, aber nicht wahrscheinlich ist, dann kann die Generalbundesanwaeltin das Ermittlungsverfahren gegen Klein wieder aufmachen. Die Fortsetzung des Ausschusses muss Nescovic so selbst verantworten. Im Uebrigen scheinen Nescovic und die Generalbundesanwaeltin unterschiedlicher Auffassung ueber die Pflichten von Klein zu sein. Nescovic meint, der Oberst haette die Leute um den Tankwagen herum in jedem Fall zunaechst warnen muessen. Die Generalbundesanwaeltin meint das offenbar nicht. Ich denke sie hat Recht, weil dies eine Frage der militaerischen Vorgehensweise ist, die das Kriegsrecht nicht regelt.
Fritz Teich schrieb am 09.05.2010 um 05:13
Spannender ist die vorgelagerte Frage, ob denn das Kriegsrecht ueberhaupt gilt. Man koennte meinen, die Bundeswehr betriebe dort nur Gefahrenabwehr. So hat man es sich bis Kundus vorgestellt. Tatsaechlich findet in Afghanistan aber ein Buergerkrieg statt bzw. ein Krieg gegen sogenannte Aufstaendische, naemlich die Streitkraefte der ehemaligen Regierung. Der Oberst hat daran teilgenommen.
Fritz Teich schrieb am 09.05.2010 um 12:30
Dies ist der IMHO auch fuer den Untersuchungsausschuss einzig diskussionswuerdige Punkt, der auf diese Weise zu einem Ausschuss von Rechtsphilosophen wird.. Naemlich die Frage, ob der Oberst uns in einen Krieg hindeingefuehrt hat, den es vorher fuer die Bundeswehr nicht gab. Die Bundeswehr als Insel der Glueckseligkeit.

Meiner Meinung nach klebt das Kriegsrecht gleichsam automatisch an der Bundeswehr. Man kann jedenfalls im Krieg nicht Frieden spielen. Das ist dann nur eine andere Art der Kriegsfuehrung.

Nescovic meint, wenn ich mich recht erinnere, dass das Entsendegesetz nicht vom Krieg spricht. Er meint, ISAF sei technisches Hilfswerk, sehr grob formuliert, er mag mich korrigieren. Wir kennen die Frage: Muss man nach Kundus das Entsendegesetz neu formulieren?

Meine Meinung ist quer dazu. Einerseits meine ich Krieg ist Krieg. Andererseits meine ich, dass trotzdem die Voraussetzungen des Mandates nicht mehr gegeben sind, wenn sie es je waren.

Richtig ist, dass Enduring Freedom und ISAF zwei ganz verschiedene Dinge sind, moegen sie auch, ACHTUNG, den gleichen Oberbefehlshaber haben. Der traegt immer den gleichen Hut. McCrystal. Die Ziele, wir erinnern uns an Meister C., sind unterschiedlich.

Im einen Fall gehts um Selbstverteidigung. Die USA sollen am Hindukusch verteidigt werden. Dass Deutschland am Hindukusch verteidigt wird ist vielleicht Begleitfolge von Enduring Freedom, wir machen bei diesem Unternehmen aber nicht mit.

ISAF ist Hilfe bei der Selbstbestimmung der Afghanen. Das klingt nur wie technisches Hilfswerk, umfasst aber auch Krieg. Keiner konnte wissen, was der nun einmal im ganzen Land nach dem Einmarsch der USA ausgebrochene Krieg bringen wuerde.

Wenn man genauer hinschaut stellt man fest, dass Verteidigung der USA, so wie swie betrieben wird, und Selbstbestimmung der Afghanen das genaue Gegenteil sind. Da haben die Russen und Chinesen den Amerikanern sozusagen im Sicherheitsrat ein Kuckucksei gelegt und sie haben es nicht gemerkt. Denn Selbstbestimmungsrecht heisst mindestens Mitbestimmung der Taliban.

Ganz grob gesagt waren die Taliban bis zum Einmarsch der Amerikaner die tatsaechlich existierende Regierung Afghanistans. Es gab ganz sicher mehr Rechtssicherheit, weniger Opiumanbau und weniger Korruption. Die Taliban waren nicht korrupt. Afghanistan wurde ganz sicher insgesamt besser regiert als heute. Sagt auch Mixa, btw: Das Uebel, das Uebles verhindern solle, sei uebler als jenes.

Wenn USAMA auf NYC eine Bombe schmiss, dann war das an sich nur ein krimineller Akt. Ein Fall fuer ein Auslieferungsabkommen. Nun verlassen sich die USA ungern auf Auslieferunbgsabkommen, sogar in die Schweiz haben sie Haescher geschickt, um Marc Rich zu verhaften, den Clinton dann begnadigt hat. Sie haben von den Taliban die Auslieferung von USAMA verlangt, was die Taliban aus Gruenden der in solchen Laendern HEILIGEN Gastfreundschaft zunaechst verweigerten.

Selbst wenn USAMAs Bombe ein kriegerischer Akt eines Privatmannes gewesen waere, non-state-actor, und die USA aus einer Mischung aus Selbstverteidigung und Lynchmord USAMA "herausnehmen" wollten, dann waere dies kein Grund gewesen, auch die Taliban anzugreifen. Die Taliban haetten die Aktion der USA nur dulden muessen. Die Taliban gingen die USA darueber hinaus nichts an. Alles was darueber hinausgeht ist Wild-West und wird auch durch keine Sicherheitsratsresolution gedeckt.

IMHO hat der Sicherheitsrat hier NICHTS authorisiert ausser ISAF und dies nur zur Verteidigung des Selbstbestimmungsrechtes der Afghanen, das ganz zentral ist. Man muss es nur mal genau lesen.
Fritz Teich schrieb am 09.05.2010 um 12:31
Dies ist der IMHO auch fuer den Untersuchungsausschuss einzig diskussionswuerdige Punkt, der auf diese Weise zu einem Ausschuss von Rechtsphilosophen wird.. Naemlich die Frage, ob der Oberst uns in einen Krieg hindeingefuehrt hat, den es vorher fuer die Bundeswehr nicht gab. Die Bundeswehr als Insel der Glueckseligkeit.

Meiner Meinung nach klebt das Kriegsrecht gleichsam automatisch an der Bundeswehr. Man kann jedenfalls im Krieg nicht Frieden spielen. Das ist dann nur eine andere Art der Kriegsfuehrung.

Nescovic meint, wenn ich mich recht erinnere, dass das Entsendegesetz nicht vom Krieg spricht. Er meint, ISAF sei technisches Hilfswerk, sehr grob formuliert, er mag mich korrigieren. Wir kennen die Frage: Muss man nach Kundus das Entsendegesetz neu formulieren?

Meine Meinung ist quer dazu. Einerseits meine ich Krieg ist Krieg. Andererseits meine ich, dass trotzdem die Voraussetzungen des Mandates nicht mehr gegeben sind, wenn sie es je waren.

Richtig ist, dass Enduring Freedom und ISAF zwei ganz verschiedene Dinge sind, moegen sie auch, ACHTUNG, den gleichen Oberbefehlshaber haben. Der traegt immer den gleichen Hut. McCrystal. Die Ziele, wir erinnern uns an Meister C., sind unterschiedlich.

Im einen Fall gehts um Selbstverteidigung. Die USA sollen am Hindukusch verteidigt werden. Dass Deutschland am Hindukusch verteidigt wird ist vielleicht Begleitfolge von Enduring Freedom, wir machen bei diesem Unternehmen aber nicht mit.

ISAF ist Hilfe bei der Selbstbestimmung der Afghanen. Das klingt nur wie technisches Hilfswerk, umfasst aber auch Krieg. Keiner konnte wissen, was der nun einmal im ganzen Land nach dem Einmarsch der USA ausgebrochene Krieg bringen wuerde.

Wenn man genauer hinschaut stellt man fest, dass Verteidigung der USA, so wie swie betrieben wird, und Selbstbestimmung der Afghanen das genaue Gegenteil sind. Da haben die Russen und Chinesen den Amerikanern sozusagen im Sicherheitsrat ein Kuckucksei gelegt und sie haben es nicht gemerkt. Denn Selbstbestimmungsrecht heisst mindestens Mitbestimmung der Taliban.

Ganz grob gesagt waren die Taliban bis zum Einmarsch der Amerikaner die tatsaechlich existierende Regierung Afghanistans. Es gab ganz sicher mehr Rechtssicherheit, weniger Opiumanbau und weniger Korruption. Die Taliban waren nicht korrupt. Afghanistan wurde ganz sicher insgesamt besser regiert als heute. Sagt auch Mixa, btw: Das Uebel, das Uebles verhindern solle, sei uebler als jenes.

Wenn USAMA auf NYC eine Bombe schmiss, dann war das an sich nur ein krimineller Akt. Ein Fall fuer ein Auslieferungsabkommen. Nun verlassen sich die USA ungern auf Auslieferunbgsabkommen, sogar in die Schweiz haben sie Haescher geschickt, um Marc Rich zu verhaften, den Clinton dann begnadigt hat. Sie haben von den Taliban die Auslieferung von USAMA verlangt, was die Taliban aus Gruenden der in solchen Laendern HEILIGEN Gastfreundschaft zunaechst verweigerten.

Selbst wenn USAMAs Bombe ein kriegerischer Akt eines Privatmannes gewesen waere, non-state-actor, und die USA aus einer Mischung aus Selbstverteidigung und Lynchmord USAMA "herausnehmen" wollten, dann waere dies kein Grund gewesen, auch die Taliban anzugreifen. Die Taliban haetten die Aktion der USA nur dulden muessen. Die Taliban gingen die USA darueber hinaus nichts an. Alles was darueber hinausgeht ist Wild-West und wird auch durch keine Sicherheitsratsresolution gedeckt.

IMHO hat der Sicherheitsrat hier NICHTS authorisiert ausser ISAF und dies nur zur Verteidigung des Selbstbestimmungsrechtes der Afghanen, das ganz zentral ist. Man muss es nur mal genau lesen.
Pferde schrieb am 09.05.2010 um 18:07
Sehr richtig, Anschlag vom 11. September 2001 ein "krimineller Akt". Geantwortet wird mit einer Massenmordmaschinerie a la "Allied-Forces". Ohne ein Regime das mehrheitlich aus zahnlosen 'Asis', die grinsend antike Buddhastatuen zerschiessen und Menschen steinigen, schützen zu wollen.. .
Dass notwendige mit dem nützlichen zu verbinden, Verteidigung mit Öl u. Macht, das eigene (US-)Volk beschäftigen mit neuen Themen unter Zuhilfename eines Krieges der 100000`de tote und verkrüppelte Menschen Inkauf nimmt, aber auch nebenbei die eigene Stellung verbessert, diese verbrecherische Unverhältnismässigkeit sollten die Medien der Öffentlichkeit jeden Tag vorhalten. Aufdass wir es unseren Regierungen um die Ohren schlagen.
Nix..
So, und jetzt kommt Kundus und vier tote Soldaten aus Nordrheinwestfalen - oder was??
Geile öffentlich Rechtlichen, geile Presse in Deutschland haben wir.
Die können doch kacken gehen, oder? Kundus..
Fritz Teich schrieb am 09.05.2010 um 19:35
Interessiert mich nicht die Bohne.. Mich interessiert nur, wie der Krieg gefuehrt werden sollte, da waeren auch Taliban Zivilisten, wenn es denn um USAMA ginge, was der Generalbundesanwaeltin aber schnuppe sein kann. Fuer sie, die das Kriegsrecht anwendet, zaehlt nur der Krieg wie er tatsaechlich gefuehrt wird. Sozusagen Abstraktionsprinzip.
Fritz Teich schrieb am 09.05.2010 um 19:37
Wenn jemand von Verbrechen redet schmeiss ich ihn sowieso sofort in den Muell.
Fritz Teich schrieb am 09.05.2010 um 19:42
<<
zahnlosen 'Asis'
>>

Uebrigens alles schoene, laessige Typen.
Fritz Teich schrieb am 09.05.2010 um 19:51
Das finde ich allerdings auch:

<<
das eigene (US-)Volk beschäftigen mit neuen Themen
>>

Man nennt es

La Societe Du Spectacle,

weiteres bei Ingo Arend.
Fritz Teich schrieb am 11.05.2010 um 17:52
Das ist uebrigenhs ganz schoen:

www.nytimes.com/2010/05/12/opinion/12iht-edobbins.html

<<
Some U.S. officials would prefer that Mr. Karzai and his government concentrate on detaching low-level fighters from the insurgent cause, but Mr. Karzai would prefer to go right to the top leadership. He has already offered to meet with Mullah Muhammad Omar to seek an end to the conflict.
>>
Fritz Teich schrieb am 11.05.2010 um 18:01
<<
Having myself represented the United States in late 2001 at the international conferences at which Mr. Karzai was chosen to lead the new Afghan provisional government, I am very conscious that his country’s largest single political faction was not represented. The Taliban certainly did not and does not have the support of most Afghans — or even most Pashtun — but it is nevertheless the largest and most cohesive of Afghanistan’s many factions.
>>

Das ist doch auch sehr schoen. Der Petersberg. Wobei Selbstbestimmung einer Nation nichts mit Demokratie im Sinne allgemeiner und gleicher Wahlen zu tun hat. Man muss die Staaten so nehmen wie sie sind.
Fritz Teich schrieb am 12.05.2010 um 03:51
Und wie die Macht an die Taliban uebergeben wird ist offen. Die Amis wollen, der ganze Witz der von Obama gross angekuendigten Schlussoffensive, die Taliban vorher noch etwas schwaechen. Sie sollen ihre Waffen abgeben und auf eine neue Fahne schwoeren. Ist das legitim? Das kann man auch im Bundestag fragen.

Ich frag mich, wie Nescovic meinen kann, dass eine Anklage des Obersten an diesem Lauf der Dinge noch etwas aendern koennte. Der Abzug ist schon angekuendigt. Besonders aktiv waren wir in Afghanistan nicht Je mehr man mitmacht, umso mehr kann man mitreden.
Fritz Teich schrieb am 12.05.2010 um 04:00
Ausserdem hat doch auch Guttenberg gesagt, dass es objektiv rechtswidrig war. Es wird sich also hoechstwahrscheinlich nicht wiederholen. Die Amis machen was sie wollen.
Fritz Teich schrieb am 12.05.2010 um 04:02
Wir sollten es den Taliban ueberlassen, die Bundeswehr zu vertreiben.
Fritz Teich schrieb am 13.05.2010 um 09:17
Die Farbe der Flagge von Afghanistan duerfte kein Grund sein, den Krieg zu verlaengern. Vielleicht hat auch der Ausgang der Wahlen in England die Balance zugunsten der Taliban noch einmal verschoben

<<
Given (by Washington) any opportunity to disengage honourably and early, however, I believe Cameron would go for it like a shot.
>>
Fritz Teich schrieb am 13.05.2010 um 17:36
Um das noch weiterzuschreiben, Kaesmann haelt

<<
ein gemeinsames Gebet mit Taliban in deren Zelt für zielführender als das Bombardement von Tanklastern
>>

www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2010-05/kaessmann-kirchentag
Fritz Teich schrieb am 14.05.2010 um 13:41
Man sollte ein Tagebuch des Rausschmisses schreiben:

www.faz.net/s/Rub0CCA23BC3D3C4C78914F85BED3B53F3C/Doc~E313127A7615D4C978DF9839B87B9AD0A~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Im Uebrigen gibt es in der SZ ein ganz tolles Interview mit Herrn Sinn. Und die Ermittlungen gegen MIXA sind eingestellt worden.
Fritz Teich schrieb am 14.05.2010 um 21:45
<<
“Instead they just shot them down as they jumped from their beds,” Ms. Sidiqi said. She confirmed there were some weapons found in the house. “They were two rifles, these are farmers and everyone has rifles,” she said. “They cannot compete with a hundred Americans with all their modern weapons.”
>>
Fritz Teich schrieb am 14.05.2010 um 21:52
Man koennte mal ueberlegen, ob Afghanistan wie der Libanon zu regieren waere. Dazu gibt es eine schoene Diss des frueheren Innensenators von (West-)Berlin Kewenig.
Fritz Teich schrieb am 15.05.2010 um 09:20
Wapo:

<<
One thing that should be obvious by now is that you don't make much progress with Pashtun leaders by slapping them around in public. This is a culture that prizes dignity and detests humiliation. Attempts to shame people into capitulation usually backfire.

An obvious example is Karzai himself. He reacted to public criticism from Gen. Jim Jones, the national security adviser, by throwing a tantrum last month, denouncing the West and threatening to join the Taliban. Last week's White House visit was partly a piece of theater aimed at repairing the damage.

The Pashtun stress on dignity makes me wonder about the U.S. strategy for softening up the Taliban on the way to reconciliation. That strategy is aimed at getting leverage in negotiations, but it could produce a bad result: The United States will get bloodied, and the Taliban still won't play ball.

The Pashtuns have a ritual for settling conflicts, as befits a warrior people who constantly seem to get into fights. The process is outlined on Khyber.org, a Web site devoted to Pashtun culture. Conflicts start because of an insult to a tribe's honor, which requires a rite of revenge known as badal. The fighting continues until scores are settled and the combatants are exhausted.

It's the mechanism of conflict resolution that's intriguing, in terms of U.S. strategy. Reconciliation begins with a process of repentance, known as nanawatey, in which the penitent party goes into the house of his rival and asks for asylum. In Pashtun culture, such a request must be granted; to spurn it would be shameful.

Once the desire for an honorable peace is clear, the tribal elders gather in a jirga and frame a temporary truce, known as a teega. The parties gather, agree to pay reparations, and the Pashtun code of generous hospitality, known as melmastia, takes over.

Obama said several times last week that he isn't seeking a military victory in Afghanistan but a political accord. If such an agreement can be reached, both sides somehow will have to agree that insults have been avenged and honor has been restored. Otherwise, in that part of the world, people just keep on fighting.
>>
Fritz Teich schrieb am 15.05.2010 um 09:26
Fritz Teich schrieb am 08.05.2010 um 13:00
Es ist doch sonnenklar, was da gelaufen ist und juristisch ist daran nichts auszusetzen. Es sind eben militaerische Fehler gemacht worden, vor allem hat dieser Oberst auf die falschen Berater gehoert, abgesehen davon, dass der ganze "Krieg" falsch ist, den wir aber nun einmal fuehren. DAFUER ist allein Nescovic verantwortlich, naemlich als Teil des Bundestag, und NICHT die Bundesstaatsanwaltschaft. Man kann im Zusammenhang mit diesem "Krieg" sehr schoen juristisch argumentieren, aber nur auf der Ebene des Voelkerrechtes. Man muss sich an das Voelkerrecht nicht halten, wenn es das Voelkerrecht ueberhaupt gibt. Selbst wenn des ueber das deutsche Verfassungsrecht, das vom Verbot des Angriffskrieges ausgeht, Teil des deutschen Rechtes waere, so gehts da nur um das Recht zum Krieg, nicht das Recht im Krieg. Fuer die Bundesanwaltschaft zaehlte nur das Kriegsrecht und das hat sie richtig angewandt.

Hier herumzumaekeln ist nur eine Fortsetzung der opportunistischen Politik, die man von den "Linken" [tm] zur Genuege gewohnt ist. Nescovic sollte mal aus seinem Maeuseloch herauskommen und wie Gysi politisch argumentieren.
Hans Kelsen schrieb am 08.05.2010 um 16:13
Ich grusele mich ein wenig vor so viel Unsinn auf einmal.
Und ist es so schwer anstatt in vier alles in einem Kommentar zu schreiben?

Gruß
Fritz Teich schrieb am 08.05.2010 um 16:33
Wo ist denn der Unsinn, Herr Kelsen? Warum fragen sie nicht in Potsdam?

Ueber den Opportunismus und die Zahl der Kommentare diskutieren wir dann ein andermal.
Fritz Teich schrieb am 08.05.2010 um 16:55
Warum wird denn mein Kommentar geloescht, in dem ich ihn auffordere, sich in Potsdam zu erkundigen?

Ich kanns nicht aendern, es gibt nun einmal ein Recht zum Krieg (oder nicht) und ein Recht im Krieg. Das Recht im Krieg steht im Voelkerstrafgesetzbuch. Dafuer ist nach unserem GVG die Bundesanwaltschaft zustaendig. Fuer Straftaten nach dem allgemeinen Strafgesetzbuch ist die oertliche Staatsanwaltschaft zustaendig, im Zweifel die in Potsdam.
Hans Kelsen schrieb am 08.05.2010 um 18:10
Wow, inzwischen sind es neun.... Selbstgespräche sollte man besser alleine vorm Spiegel führen ;).
Nun, der Unsinn, den ich meine ist:
- "DAFUER [für den Krieg] ist allein Nescovic verantwortlich, naemlich als Teil des Bundestag..."
Als D in den Krieg zog, war Neskovic gar nicht Mitglied des Bundestages und die Linke will die Bundeswehr aus Afghanistan abziehen.
- "es gibt nun einmal ein Recht zum Krieg"
Was soll das heißen? Meinen Sie das "ius ad bellum"? Nun Kriege sind völkerrechtswidrig. Ausnahme Art. 51 UN-Charta u. weitere. Oder meinen Sie "ius in bello"? Über diese Problematik schreibt ja Neskovic. Wo ist ihr Problem?
Der Rest Ihrer Ausführungen ist mir völlig rätselhaft:
"Selbst wenn des ueber das deutsche Verfassungsrecht, das vom Verbot des Angriffskrieges ausgeht, Teil des deutschen Rechtes waere, so gehts da nur um das Recht zum Krieg, nicht das Recht im Krieg. Fuer die Bundesanwaltschaft zaehlte nur das Kriegsrecht und das hat sie richtig angewandt."

Gruß
Fritz Teich schrieb am 08.05.2010 um 19:39
Da kann ich nicht helfen. Es gibt juristische und politische Fragen. Dass dort Krieg gefuehrt wird, ist eine politische. Wann der Abgeordnete Nescovic MdB geworden ist, ist mir dabei gleichgueltig. Er kann jedenfalls mehr tun als die Bundesanwaeltin. Und so toll fand ich die Aktionen seiner Fraktion bisher nicht. Ich fand sie mit eher opportunistisch. Selbstgefaellig. Auf Wahlkaempfe hin schielend. Schon die Unterscheidung von Taliban und Zivilisten ist ein solcher Opportunismus. Warum sagt keiner: Auch Taliban sind Menschen? Weil das die Oma verschreckt?
Fritz Teich schrieb am 08.05.2010 um 19:46
<<
Über diese Problematik schreibt ja Neskovic.
>>

Ne, das tut er eben nicht. Er schreibt einen Brei, in das er alles schmeisst, was einem einfaellt, wenn man der Frau Harms irgendetwas boeses will. Das gefaellt mir nicht. Er mag mit seiner Gravitas kommen, IMHO ist es aber nur weinerlich. Staatsanwaelte schiessen scharf, das ist ihr Beruf.
Hans Kelsen schrieb am 08.05.2010 um 19:57
"Er kann jedenfalls mehr tun als die Bundesanwaeltin."
Ihnen ist schon bewusst, dass es in diesem Artikel um die Handlungen der Generalsbundesanwältin bzgl. eines möglicherweise unverhältnismäßigen Bombenangriff durch einen deutschen Soldaten geht, oder?
Und was sollen solche Sätze: "Staatsanwaelte schiessen scharf, das ist ihr Beruf."?
Ihre Texte wirken wie aus einem Automaten, krude und sinnlos zusammengewürfelt.
Hans Kelsen schrieb am 08.05.2010 um 19:57
"Er kann jedenfalls mehr tun als die Bundesanwaeltin."
Ihnen ist schon bewusst, dass es in diesem Artikel um die Handlungen der Generalsbundesanwältin bzgl. eines möglicherweise unverhältnismäßigen Bombenangriff durch einen deutschen Soldaten geht, oder?
Und was sollen solche Sätze: "Staatsanwaelte schiessen scharf, das ist ihr Beruf."?
Ihre Texte wirken wie aus einem Automaten, krude und sinnlos zusammengewürfelt.
Fritz Teich schrieb am 08.05.2010 um 21:06
<<
Ihnen ist schon bewusst, dass es in diesem Artikel um die Handlungen der Generalsbundesanwältin bzgl. eines möglicherweise unverhältnismäßigen Bombenangriff durch einen deutschen Soldaten geht
>>

Damit hat sie sich doch erschoepfend auseinandergesetzt und gesagt, dass es auf die Perspektive des Obersten im Zeitpunkt der Tat ankommt. So ihre Presseerklaerung, mehr hab ich nicht.
Fritz Teich schrieb am 08.05.2010 um 21:13
<<
Und was sollen solche Sätze: "Staatsanwaelte schiessen scharf, das ist ihr Beruf."?
>>

Zum Beispiel wenn sie Beugehaft anordnen. Bezog sich auf "Brei", sorry fuer den Ausdruck, es ist nur eine Skizze..
Fritz Teich schrieb am 09.05.2010 um 02:38
Na gut , also nochmal etwas ausfuehrlicher:

<<
Der Rest Ihrer Ausführungen ist mir völlig rätselhaft:
"Selbst wenn des ueber das deutsche Verfassungsrecht, das vom Verbot des Angriffskrieges ausgeht, Teil des deutschen Rechtes waere, so gehts da nur um das Recht zum Krieg, nicht das Recht im Krieg. Fuer die Bundesanwaltschaft zaehlte nur das Kriegsrecht und das hat sie richtig angewandt."
>>

Vielleicht wird es verstaendlicher, wenn man die vorangegangene Stelle:

<<
Man kann im Zusammenhang mit diesem "Krieg" sehr schoen juristisch argumentieren, aber nur auf der Ebene des Voelkerrechtes.
>>

mitliest.

Die Generalbundesanwaeltin hat geprueft, ob der hinreichende Verdacht eines Kriegsverbrechens gegeben ist. Das betrifft das Recht im Krieg, ius in bello. Den hinreichenden Verdacht hat sie verneint. Denn sie sagt, was immer objektiv gegeben war, der Oberst wusste es nicht besser. Er habe gedacht, sagt sie sinngemaess, die tatsaechlichen Voraussetzungen eines verhaeltnismaessigen kriegerischen Aktes waeren gegeben.

Das ius in bello hat mit dem ius ad bellum nichts zu tun. Wenn man von extremen Faellen absieht, in denen nach Ansicht des IGH aus Gruenden der Selbstverteidigung der Atombombeneinsatz erlaubt ist und dann konsequenterweise auch noch anderes.

Das Grundgesetz verbietet den Angriffskrieg und verweist im Uebrigen auf das Voelkerrecht. Ueber das Recht, in Afghanistan Krieg zu fuehren, kann man, wie gesagt, trefflich streiten. Es aendert aber nichts an der Richtigkeit der Entscheidung von Frau Harms. Es aendert allenfalls etwas am Mandat der Bundeswehr. Das Entsendegesetz koennte verfassungswidrig sein, wenn man diesen Knueppel bemuehen will. Man kann mit dem Voelkerrecht aber auch politisch argumentieren, was naeherliegt. Muss man wegen jedem politischen Streit nach Karlsruhe rennen? Kann das Parlament nicht auch von sich aus das Richtige tun? Aber wie auch immer, man hilft kuenftige Toetungen von Afghanen durch Soldaten der Bundeswehr zu vermeiden. Sich fuer die noch lebenden Afghanen einzusetzen halte ich fuer sinnvoller als die Generalbundesanwaeltin zu aergern.

Meiner Meinung nach ist der Krieg nicht erlaubt. Eine Verteidigung ist mangels gegenwaertigen Angriffes nicht mehr gegeben und das ISAF-Mandat zieht nicht, weil sich die Afghanen nicht selbst bestimmen sondern einen vom Ausland initiierten Buergerkrieg fuehren. Verteidigung heisst naemlich nur Abwehr eines Angriffes und nicht mehr. Der Gegner wird dadurch nicht vogelfrei. Dass der Krieg in Afghanistan Pakistan destabilisiert heisst dabei nichts. Und Selbstbestimmung der Afghanen ist ohne Beteiligung der Taliban nicht denkbar. Es reicht nicht "gemaessigte" Taliban an den Regierungsgeschaeften zu beteiligen, sie muessen ueberhaupt beteiligt werden. IMHO.
Fritz Teich schrieb am 08.05.2010 um 13:09
<<
Im Falle einer Einstellung nach § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung gibt es für die Bundesanwaltschaft keine juristische Handhabe, darüber hinaus Straftaten nach dem allgemeinen Strafgesetzbuch zu überprüfen. Sie wäre dazu nur berechtigt gewesen, wenn sie Anklage nach dem Völkerstrafgesetzbuch erhoben hätte.
>>

Das kann ich ueberhaupt nicht nachvollziehen. Die Bundesanwaltschaft hat allein das Kriegsrecht geprueft und allein dafuer ist sie zustaendig. Warum die dafuer allein zustaendige Staatsanwaltschaft Potsdam nicht nach Straftaten nach dem allgemeinen Strafbesetzbuch forscht, kann er ja mal den Justizminister von Brandenburg fragen. Der ist meines Wissens noch zustaendig, soll ihm diese Zustaendigkeit auch bald genommen werden.
Fritz Teich schrieb am 14.05.2010 um 22:05
Vor allem muss man sich auch klarmachen, dass das allgemeine Strafrecht im Bereich des Kriegsrechtes nicht gilt. Im Krieg schweigen die Gesetze, auch das Grundgesetz. Irgendein kluger Mensch hat gemeint, das Urteil zum Luftsicherheitsgesetz hier anfuehren zu koennen. Danach koennen nicht zur Rettung einzelner, hier der von Benzinbomben bedrohten Soldaten, Unschuldige geopfert werden. Wenn die Bundeswehr schiesst, gilt Kriegsrecht.
Fritz Teich schrieb am 08.05.2010 um 13:14
<<
Der Bundesgerichtshof entschied im November 2007, dass die militante gruppe nicht als terroristische Vereinigung einzustufen sei, und setzte die Haftbefehle gegen drei mutmaßliche Mitglieder außer Vollzug.
>>

Das hat Klaus Tolksdorf, der naemlich noch eins und eins zusammenzaehlen kann, sehr gut gemacht und vor allem dem Urteil noch ein paar Ratschlaege beigefuegt, die noch sehr viel wichtiger sind als der entschiedene Fall, der mit Klein allerdings absolut NICHTS zu tun hat.
Fritz Teich schrieb am 08.05.2010 um 13:47
<<
der mit Klein allerdings absolut NICHTS zu tun hat.
>>

Einen Zusammenhang koennte man nur darueber herstellen, dass die Bundesanwaltschaft hier aus einer Muecke einen Elefanten gemacht hat und dass die Bundesregierung dies jedenfalls in ihren Begruendungen fuer den "Krieg" in Afghanistan auch tut. Es bleiben aber gleichwohl zwei ganz verschiedene Dinge, fuer die einmal Juristen und im anderen Fall Politiker verantwortlich sind. Ein Glueck, dass es diesen Unterschied noch gibt.
Fritz Teich schrieb am 08.05.2010 um 17:08
<<
dem Urteil noch ein paar Ratschlaege
>>

juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2007&Sort=3&nr=41883&linked=bes&Blank=1&file=dokument.pdf

ist jedenfalls der Beschluss und die Ratschlaege, was naemlich allgemein von solchen Verschwoerungstheorien zu halten ist, find ich vielleicht auch noch.
Fritz Teich schrieb am 13.05.2010 um 09:40
Da findet sich uebrigens auch die von Nescovic zitierte Stelle ueber die fehlende Zustaendigkeit der Generalbundesanwaeltin. Selbstverstaendlich war sie zustaendig, den Verdacht zu pruefen und gegebenenfalls Massmahmen zu treffen. Sie hat dabei nur das materielle Strafrecht falsch angewandt:

<<
1. Die Zuständigkeit ergibt sich nicht aus § 120 Abs. 1 Nr. 6 GVG (Zuwiderhandlung gegen das Vereinigungsverbot des § 129a StGB), § 142 a Abs. 1 Satz 1 GVG, § 169 Abs. 1 Satz 2 StPO. Eine etwaige Beteiligung der Beschuldigten an den Anschlägen kann nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen nicht den strafrechtlichen Vorwurf der mitgliedschaftlichen Betätigung in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 2 Nr. 2 StGB) begründen. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei ihrem Zusammenschluss um eine Vereinigung im tatbestandlichen Sinne handelt. In diesem Fall ist ihre Tätigkeit - ausweislich sowohl der bereits begangenen Anschläge als auch der hierzu veröffentlichten Bekennerschreiben - zwar auf die Begehung von in dieser Norm genannten Straftaten, nämlich Brandstiftungen gemäß § 306 StGB, gerichtet. Jedoch fehlt es an der in § 129a Abs. 2 Nr. 2 StGB enthaltenen zusätzlich vorausgesetzten Eignung "einen Staat erheblich zu schädigen".
>>
Fritz Teich schrieb am 13.05.2010 um 09:46
<<
erheblich
>>

Darueber, was erheblich ist, wird sie ja doch vielleicht noch anderer Ansicht sein duerfen.
Fritz Teich schrieb am 13.05.2010 um 09:53
Boese formulidert koennte man sagen: Nescovic spielt mit gezinkten Karten.
Fritz Teich schrieb am 08.05.2010 um 17:03
Ich finde es jedenfalls voellig normal, dass eine Bundesanwaeltin auch Staatsanwaeltin ist. Also das ganze Repertoir an Daumenschrauben einsetzt. Das wuerde ich ihr nie vorwerfen.
Fritz Teich schrieb am 08.05.2010 um 17:18
Angeblicher schwerer handwerklicher Fehler, als on die Juristerei ein Handwerk waere:

<<
Nach Medienberichten wird Oberst Klein im NATO-Untersuchungsbericht vorgeworfen, den US-Piloten unter Angabe falscher Tatsachen den Bombenabwurf befohlen zu haben. Dieser Vorwurf spielt bei der Begründung der Bundesanwaltschaft überhaupt keine Rolle. Dabei wäre eine abschließende Klärung für Kleins Glaubwürdigkeit von erheblicher Bedeutung gewesen. Sollte er tatsächlich gelogen haben, muss es dafür Gründe geben. Es stellt sich somit die Frage, ob Klein gezielt bestimmte Taliban-Führer töten wollte, deshalb die Vorschriften umging und auch den Tiefflug über die Tanklastwagen nicht zuließ.
>>

Ich will Klein ja wirklich nicht in Schutz nehmen, aber die Dame hatte nicht ueber die militaerische Zweckmaessigkeit, sondern allein ueber die Strafbarkeit zu entscheiden in der Situation, in der der Oberst nun einmal stand, nachdem er sich bei den Leuten kundig gemacht hatte, die nun einmal nach der Kriegspolitik unsere Freunde sind, naemlich jenen, die da Jagd auf Taliban machten.

Dass es eine objektiv falsche Beurteilung war, sagt die Dame doch selbst. Dass Klein luegt, ist absurd.
zelotti schrieb am 09.05.2010 um 11:29
Ich frage mich, warum man so viel Wirbel um den Oberst Klein macht. Allein dass er staatsanwaltlich untersucht wurde, das ist ja eine besondere Posse, mit der wir uns in der Welt lächerlich machen.

Oder was glaubt ihr, was da in Afghanistan abgeht?
Fritz Teich schrieb am 09.05.2010 um 11:44
Ne, das siehst Du falsch. Solche Untersuchungen sind in den USA eine Alltaeglichkeit.
Fritz Teich schrieb am 11.05.2010 um 04:59
<<
Anwälte der Opfer haben angekündigt, ein so genanntes Klageerzwingungsverfahren einzuleiten. Sollte es ihnen gelingen, die extrem hohen formal-juristischen Hürden eines solchen Verfahrens zu meistern, bestehen gute Aussichten, dass die Bundesanwalt nicht das „letzte Wort“ in dieser Angelegenheit gesprochen hat.
>>

Das hab ich hier ja auch mal ueberlegt. Unter dem Gesichtspunkt Verfassungswidrigkeit des Entsendegesetzes nach dem allgemeinen Strafrecht. Aber wer soll da angeklagt werden? Wenn die Soldaten durch das Kriegsrecht privilegiert sind.
rolf netzmann schrieb am 15.05.2010 um 09:47
@fritz klein, mir kommt das alles, was Sie hier posten, durcheinandergewürfelt, zerstückelt und sachlich auch falsch vor, ja, ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, Sie posten nur, um eine hohe Zahl an Kommentaren zu erhalten.
Nescovic ist ehemaliger Bundesrichter, mithin ein Mann mit langer juristischer Erfahrung. Und er ist als MdB ein Parlamentarier mit langer Erfahrung. Wie er juristisch fundiert den Versuch der Generalbundesanwältin, aus politischen Gründen ein Verfahren gegen Oberst Klein zu verhindern, aufzeigt, ist gekonnt und politisch legitim. Es ist doch eindeutig, dass ein Strafverfahren gegen den Oberst den politischen Druck, auch den öffentlichen Druck, auf die Bundesregierung, die Bundeswehr aus Afghanistan abzuziehen, enorm erhöhen würde. Ihre etwas wirren, in viele Postings zerstückelten Halbsätze sind einer sachlichen Diskussion, meinetwegen auch einer juristischen, nicht dienlich.
Fritz Teich schrieb am 15.05.2010 um 21:03
<<
Wie er juristisch fundiert den Versuch der Generalbundesanwältin, aus politischen Gründen ein Verfahren gegen Oberst Klein zu verhindern, aufzeigt, ist gekonnt und politisch legitim.
>>

Politisch legitim mag es sein, ich finde es politisch falsch, wie ausgefuehrt. Es klingt nur unzusammenhaengend, wenn man die Zusammenhaenge nicht versteht. Und ich kann auch keinen Fehler in ihrer Argumentation erkennen. Sie geht davon aus, dass er sich einen Sachverhalt vorgestellt hat, nach dem der Angriff verhaeltnismaessig war. Das nennt man im allgemeinen Strafrecht Erlaubnistatbestandsirrtum. Im Bereich des allgemeinen Strafrechtes koennte man dann noch Fahrlaessigkeit pruefen. Wir sind aber im Bereich des Kriegsrechtes. Um die Zahl der Kommentare ging es mir nicht. Ich bin nur an dem Thema drangeblieben und hab aufgeschrieben, was mir dazu noch einfiel. Sozusagen als offener Schreibprozess. Das Thema weiterentwickelt.
Es ist alles ziemlich ungeklaert. Lehrbuecher gibt es kaum. Es gibt zum Fall des Obersten Klein einen ziemlich locker geschriebenes paper von Kress und Nolte und noch ein blog von Heinschel-Heineck. Es hat Spass gemacht, die Dinge etwas zu entfalten.
Fritz Teich schrieb am 16.05.2010 um 01:38
Dass der Bundesrichter und vorher Richter in Schleswig-Holstein war, heisst nur, dass er jeden formalen Trick kennt. So kennt er auch die Schwierigkeiten beim Klageerzwingungsverfahren, das naemlich jeder Generalstaatsanwalt kaputtmachen kann, wenn er will. Sagt man. Er war bei der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristen sehr aktiv, was fuer mich am meisten fuer ihn spricht, und hat das beruehmte Haschischurteil der BVerfG herbeigefuehrt. Wohl als Amtsrichter. Vom Voelkerrecht und dem Kriegsrecht hat er nicht so viel Ahnung. Das zeigen seine Ausfuehrungen zum Verhaeltnis des Kriegsrechtes zum allgemeinen Strafrecht. Ich habs auch erst nicht kapiert, ist auch nicht ehrenruehrig, es hat naemlich auch einige Zeit gedauert, bis die Justiz es kapiert hatte. Im Krieg schweigen die Gesetze, bis auf das Kriegsrecht. Eigentlich ganz leicht, hats in Deutschland aber einige Zeit nicht mehr gegeben. Daran muss man sich erst gewoehnen.
Fritz Teich schrieb am 16.05.2010 um 01:44
<<
Es ist doch eindeutig, dass ein Strafverfahren gegen den Oberst
>>

Dafuer gabs keinen Anlass, so ist es einfach.
Fritz Teich schrieb am 16.05.2010 um 10:43
Hab mir die Presseerklaerung noch mal durchgelesen und glaube doch, dass sie Recht hat, was die Geltung des allgemeinen Strafrechtes neben dem VStGB angeht. Wenn es das VStGB nicht gaebe, dann wuerde das StGB gelten, irgendwas muss ja gelten, und das VStGB hat daran nichts geaendert.

Dann prueft sie das Kriegsvoelkerrecht. Da gibt es eine Warnpflicht, wenn moeglich, und eine Pruefungspflicht. Warnen konnte er nicht, dann waeren sie weggelaufen, die er fuer Taliban hielt, und Pruefungspflicht heisst allenfalls Fahrlaessige Toetung, Para 222 StGB. Nun steht die Pruefungspflicht aber gleichfalls unter dem Vorbehalt des militaerisch Zweckmaessigen. Was sie da sagt erscheint mir jedenfalls gut vertretbar. Aendert im Ergebnis also nichts.
Fritz Teich schrieb am 16.05.2010 um 10:51
Das wichtigste war mir hier das allgemeine Voelkerrecht. An diesen Ausfuehrungen ist wohl nichts auszusetzen. Der Sicherheitsrat hat zwar den Kampf gegen den Terrorismus authorisiert, aber nur im eigenen Land. Und ISAF nur zur Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechtes der Afghanen. Wie relevant die Taliban heute noch sind, ist zweifelhaft. Sie werden aber offenbar noch erst genommen. Ich hab auch kein Problem, sie noch als Streitkraefte der alten Regierung zu bezeichnen.


Meistkommentiert
7 Tage
Monat
Bisher
Liebeshandlung - Eugenides

Berlinale

Freitag_Salon

PortletSalon_120216.png

Oleg Kaschin Es geht voran Aufbau Verlag 2012

152 Seiten. Gebunden.

16,99
 
Karpow, ein junger Moskauer Erfinder, entdeckt ein Serum, welches das Wachstum von Lebewesen beschleunigt. Die daraus folgenden Verwirrungen, Konflikte und Grausamkeiten sind ebenso ungeahnt wie zahllos. Mit tiefschwarzem Humor und leichter Feder entlarvt der Moskauer Journalist Oleg Kaschin, der selbst Opfer eines brutalen Überfalls wurde, mit diesem Buch Korruption, Machtgier und Despotismus im gegenwärtigen Russland. Herausgekommen ist eine Satire von beißender Schärfe >> mehr
Occupy

portlet_occupy.png

IGEL

portlet_IGEL.png

Probe-Abo

probeabo260x120.jpg

Aktuelle Ausgabe bestellen
Anti-Terror-Zelle Kraftklub

Ausgabe 06/12
09.02.2012

keine Versandkosten
kein Aufpreis

Einzelpreis: 3.60 €

>> bestellen
Arte

portlet_arte+zeile.pngportlet_arte+zeile.png

der Freitag Kollektion

Freitag-Kollektion_05_06.jpg

Linke Mitte

portlet_linkeMitte.png

Freitag-Buchshop.png

 
 
 
 
© der Freitag Mediengesellschaft mbH & Co. KG