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Staatliches Lohndumping in Gefängnissen: Karlsruher Urteil nur halber Erfolg

Staatliches Lohndumping in Gefängnissen: Karlsruher Urteil nur halber Erfolg

Meinung Das Bundesverfassungsgericht hat die Dumping-Löhne von Häftlingen in Bayern und NRW für verfassungswidrig erklärt: Mit Resozialisierung hätten 2 Euro pro Stunde nichts zu tun. Doch bis zum Mindestlohn für Knackis ist es noch ein weiter Weg