Kulturgutschutzgesetz
Eines haben die Gesetzesnovelle, die den Handel mit Kunstwerken regulieren soll, und der Brexit gemeinsam: Es hapert an der Folgenabschätzung
Raubkunst
Cornelius Gurlitt lässt seine Bilder überprüfen. Ist jetzt also alles gut? Mitnichten. Zu wenige Privatsammler stellen sich bislang der Aufarbeitung ihrer Sammlungen