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Viel Hoffnung wurde und wird in die Auswirkungen der Bundesverfassungsgerichtsurteils zu Hartz-IV gesetzt. Das Gericht allerdings urteilte nicht ausdrücklich über die Höhe der Regelsätze, mahnte aber die Beachtung der Menschenwürde an. Nicht vorgelegt zur Entscheidung waren die gemäß Asylbewerberleistungsgesetz gezahlten Sätze. Die betragen, falls nicht gleich Sachleistung plus Taschengeld angeordnet wird, lediglich ein Drittel der Regelsätze. Das heißt, ca. 225 Euro für einen Erwachsenen, und ganze 132,92 Euro für ein unter sechs Jahre altes Kind.

Hinzu kommen Einschränkungen bei der Gesundheitsversorgung. Letztere können vor allem dann zu einem Dauerproblem werden, wenn während jahrelanger Asylverfahren Folteropfer nur die notwendigsten Behandlungen genehmigt werden, von psychologischer Betreuung ganz zu schweigen. Spätfolgen sind dann oft gar nicht mehr heilbar.

Das gilt auch für traumatisierte Kinder. Auf die nimmt allerdings auch niemand Rücksicht, wenn sie in für Kinder völlig ungeeignete Wohnheime eingewiesen werden, das Taschengeld nicht für die Schulsachen reicht – und erst recht nicht bei diversen Abschiebeversuchen. Gerade bei Familien, die in ihrer Heimat schon grausame Erfahrungen mit Uniformträgern gemacht haben, werden von Klingel- und Türaufbrechaktionen im Morgengrauen weiter traumatisiert.

Es gibt NGOs, die seit langem die Missstände auf diesem Gebiet anprangern. Die LINKE hat erst kürzlich eine Anfrage gestartet, auf die die Bundesregierung erklärte, die Höhe dieser Zahlungen prüfen zu wollen. Allerdings: Asylbewerber sind keine Wähler – sie haben keine Lobby. Die Gegner aber schon. Hoffen wir auf genügend Öffentlichkeit, dass diese Prüfung nicht nur ein Feigenblatt wird.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.