Der Bundesgerichtshof hat über die Möglichkeit der Präimplantationsdiagnostik (PID) entschieden. Laut Embryonenschutzgesetz ist diese nicht erlaubt, um nicht unzulässige Eingriffe oder eben designte Menschen zu ermöglichen.
Für den Fall, dass eine schwere Erbkrankheit zu befürchten sei, will der BGH eine Untersuchung des Embryos vor dem Einpflanzen jedoch zulassen und verlangt diesbezüglich eine Änderung des Gesetzes.
Die Ärztekammer ist zufrieden, der Behindertenbeauftragte eher entsetzt.
Ich kann die Einstellung der Ärztekammer gut verstehen. Einerseits bleibt eine Auswahl nach Geschlecht oder Augenfarbe etc. verboten, andererseits besteht die Möglichkeit, Embryonen, die laut PID bestimmte, auf eine Erbkrankheit deutende Gene haben, nicht zu verwenden.
Mancher wird den Behindertenbeauftragten so gar nicht verstehen. Ich schon. Ich stehe diesem Urteil genauso zwiespältig gegenüber wie der Möglichkeit, ein Kind wegen zu erwartender Behinderung abzutreiben. Warum? Es ist doch besser, wenn Eltern nur gesunde Kinder haben?
Jein. Auch wenn es nicht so aussieht, es wird eine Norm gesetzt. Kinder haben gesund zu sein. Sind sie es nicht, hat jemand etwas falsch gemacht: meist die Mutter, weil sie PID oder Fruchtwasseruntersuchung oder eine entsprechende Abtreibung ablehnte. Und da kommt dann ganz schnell der Spruch - heute schon: so ein Kind muss man doch nicht mehr bekommen. Und das finde ich unerträglich - nicht nur für die Mütter, sondern für die Kinder, Heranwachsenden, Erwachsenen, denen damit klar gemacht wird, dass sie besser nicht existieren würden. Für sie sind solche Urteile ein Schlag ins Gesicht.
Nur mal so am Rande.
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