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Im Allgemeinen schätze ich die deutsche Justiz - weit mehr als die Legislative. Aber auch hier gibt es erstaunliche Dinge zu berichten - wie nunmehr dieses:

Auf einen Antrag eines im Ausland sitzenden Anbieters von Sportwetten hin erließ das Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung, die es der Firma Westlotto untersagt, "Spiel- oder Wettscheine oder Rubbellose an Personen zu verkaufen, die „Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger sind“.

Nein, kein verfrühter Aprilscherz, das Erwerbslosenforum fragte nach und die Entscheidung wurde bestätigt.

Es ist mir nicht klar, was den Antragsteller dieses Verfahrens zu diesem Antrag animiert hat. Was das Gericht geritten hat, eine Verfügung zu erlassen, die m.E. daran scheitert, dass die Überprüfung von Einkommensverhältnissen für Westlotto unrealistisch und undurchführbar sein dürfte, ist mir noch viel unnachvollziehbarer.

Für die Betroffenen scheint dies aber ein weiterer Schritt in eine Richtung zu sein, die zu einer Alimentierung nur bei Wohlverhalten führt. Ob es irgendwann einfach die im Regelsatz vorgesehenen Güter nur noch auf Gutschein oder gleich als Monatslieferung geben soll, damit auch ja kein Geld zweckentfremdet verwendet wird? Schließlich kann man einem Hartzie keine vernünftigen, selbstbestimmten Entscheidungen zutrauen! und dem dann soviel Geld in die Hand geben, das kann ja nicht gut gehen. Also, alle Firmen haben zu prüfen, ob sie es mit jemandem dieser Spezies zu tun haben, und dann entsprechende Fürsorgemaßnahmen zu ergreifen!

Polemik? Ja, aber musste sein.

Das ELO-Forum startet eine Kampagne: ich bin Hartz IV und habe West-Lotto gespielt!

(Der Titel der Kampagne gefällt mir nicht, man "ist" ja nicht Hartz iV - aber das kann ja das Forum dort diskutieren.)

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