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Seit der Auffindung der beiden toten Neonazis in Zwickau wachsen überall die Zweifel an den diversen Verfassungsschutzbehörden.
Überall? Leider nicht.
Erst jetzt wies das Münchener Verwaltungsgericht die Klage eines jungen Lehrers auf Verbeamtung ab – und bezog sich, ebenso wie zuvor der Dienstherr, auf Erkenntnisse des Verfassungsschutzes. Der junge Mann „stehe islamistischen Organisationen“ nahe. Diese seien verfassungsfeindlich.
Das behaupten Verfassungsschützer, besonders die bayerischen, schon seit vielen Jahren, ohne dass es zu Verboten gekommen wäre – denn dazu reicht es offensichtlich doch nicht. Alle Arten von Schikanen, schlecht begründete Strafanzeigen, um massenhaft Hausdurchsuchungen durchführen zu können, erbrachten nichts, was in einem Verfahren geendet hätte.
Im Rahmen einer dieser Reihendurchsuchungen hat man wohl auch den Computer dieses jungen Mannes erfasst und darauf missliebige Dokumente gefunden. Zumindest steht solches nun in der Begründung.
Bewiesen ist – mal wieder – fast nichts. Dass er Mitglied in der „Muslimischen Jugend Deutschlands“ ist, gibt er selbst an. Die aber ist keine verfassungsfeindliche Vereinigung. Trotzdem dürfte dort ein wesentlicher Grund liegen, warum man ihn nach Möglichkeit schikaniert. Auch Fereshteh Ludin war dort Mitglied. Nachdem man die weiblichen Mitglieder aus dem Lehramt entfernt, bzw. dort gar nicht erst zugelassen hat, sind nun die Männer dran. Auch als Warnung an junge Muslime: haltet euch von der MJ fern – oder ihr werdet es büßen müssen.
Die MJ ist bei vielen Islamfeinden so unbeliebt, weil gerade dort die muslimischen Jugendlichen gelehrt werden, ein wirklich islamisches Leben anzustreben – unabhängig von nationalen Traditionen. Ziel ist, junge Muslime zu erziehen, die sich zunächst als solche begreifen, nicht als Türken, Araber etc.
Erfolgreiche, gut deutsch sprechende, gebildete muslimische junge Menschen sind aber genau das, was gewisse Kreise zu verhindern suchen. Solche Vorbilder könnten ja noch viel mehr Nachahmer anziehen. Das fällt vor allem da auf, wo man dem Lehrer zum Vorwurf macht, sich besonders in der Jugendarbeit engagiert zu haben.
Und so nimmt man die zweifelhaften Aussagen von rechtsblinden Verfassungsschützern zum Anlass, solche Menschen in Deutschland zu schikanieren, zu diskriminieren und oft sogar zu bedrohen.
Nur, langsam wird es interessant: im Artikel des Spiegels wird mal wieder einem der Vereine, dem der junge Lehrer „nahestehen“ soll, ein Bezug zu den ägyptischen Muslimbrüdern vorgeworfen. Bislang war das ein absolutes no-go. Was wird aus diesem Vorwurf, wenn diese eventuell in ein paar Monaten die ägyptische Regierung stellen?
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Die (ziemlich dürftige) Pressemittielung des VG München findet sich hier
www.vgh.bayern.de/VGMuenchen/documents/PM_12012012.pdf Soweit mir bekannt ist, ist die schriftliche Begründung des Urteils noch nicht abgesetzt, sondern folgt erst in einigen Wochen. |
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Danke. Wie aus meinem link ersichtlich, war mir der Fall bekannt - ich denke, ich kenne den Betreffenden auch.
Ganz allgemein ist festzustellen, dass das Lehramt muslimfrei gehalten werden soll - außer natürlich Ex- und Namesmuslime. |
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Das Lehramt soll freigehalten werden von kritischen Geistern. Der aufgeklärte Muslim gefährdet eine Ordnung die der kinderfickende Katholik zu nutzen weis.
Eine nie realisierte Verfassung ist hierzulande einzufordern, nicht aber von angeblichen Verfassungsschützern mit faschistischen Geburtsfehlern zu verteidigen. Denkende Menschen gefährden derzeit weltweit die bestehenden Machtstrukturen. Jede Überzeugung die nicht im nationalistischen endet untergräbt das Prinzip der Herrschaft durch Aufteilung in gut und böse. Erst die weltweite Gemeinde kommt ohne Feinde aus. Bis dahin sollten wir ein Berufsverbot in Bayern als Auszeichnung begreifen. |
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Der bayrische Verfassungsschutz tut sich ja besonders durch Islamfeindlichkeit hervor - das hat sich ja am Umgang mit der Penzberger Gemeinde gezeigt. Schlauer sind die durch ihren Reinfall damit auch nicht geworden.
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Ausgabe 21/2012
24.05.2012
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