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Nach Gesprächen mit Bundesländern will Bundeskanzlerin Merkel nun einen stufenweisen Ausstieg. Trotzdem soll es bei den von Rot-Grün festgelegten Reststrommengen bleiben. Wie das aufgeht? Unklar.

Der Druck hat gewirkt. Oder war es doch die Macht des besseren Arguments? Nachdem die Ausstiegspläne der schwarz-gelben Bundesregierung bekannt geworden waren, haben Umweltverbände vorgerechnet, dass die Regelung auf einen Hauckruck-Ausstieg in den Jahren 2021 und 2022 hinausläuft. Das hätte in zehn Jahren eine neue Diskussion heraufbeschworen, ob der Ausstieg zu schaffen sei.

Nun will die Bundesregierung doch ein stufenweises Abschalten der Atomkraftwerke. Das hatte Bundesumweltminister Norbert Röttgen zwar vorher schon beteuert, war dabei aber recht unkonkret geblieben. Jetzt hat Merkel den derzeitigen Diskussionsstand bekannt gegeben: Von den neun AKW, die noch laufen werden, soll jeweils eines in den Jahren 2015, 2017 und 2019 vom Netz gehen, drei Reaktoren werden 2021 abgeschaltet, die drei letzten ein Jahr später.

Sicher ist das Szenario aber noch nicht, denn am Montag wird im Kabinett nochmal diskutiert. Die Länder zumindest begrüßen diesen Ausstiegsplan.

Merkel möchte aber gleichzeitig bei den Reststrommengen von Rot-Grün bleiben: Damals hatten SPD und Grüne den AKW-Betreibern zugesichert, dass sie noch bestimmte Mengen Strom produzieren dürfen, bevor die AKW stillgelegt werden. Diese Mengen sollten einer Laufzeit von 32 Jahren entsprechen (durch Stillstand sind es faktisch mehr). Im letzten Herbst hatte Schwarz-Gelb die Reststrommengen deutlich erhöht, das soll nun rückgängig gemacht werden.

Trotzdem reichen die rot-grünen Reststrommengen theoretisch aus, um die neun AKW bis 2020, 2021 oder gar 2022 weiterzubetreiben. Wenn nun aber die ersten Kraftwerke schon vorher abgeschaltet werden müssen, bleiben Reststrommengen übrig und das dürfte die Kraftwerksbetreiber nicht gerade erfreuen. Vattenfall hat nun nach Eon ebenfalls Entschädigungen gefordert.

Merkel darf sich dadurch aber nicht beirren lassen. Die Atomkraftwerke sind schon lange abbezahlt, Gewinn wurde gemacht. Es gibt kein Recht auf einen Weiterbetrieb nach rot-grünem Muster. Im Zweifel werden das die Energiekonzerne vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe einsehen müssen.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.