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Politik : Freie Meinungsäußerung

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die verbreitete meinung, alle menschen, auch bekennende nazis hierzulande hätten das grundrecht, ihre ansichten der öffentlichkeit zu präsentieren, wage ich in frage zu stellen.

zwar gilt das recht ohne ansehen der person, nicht aber ohne einen blick auf die inhalte der äußerungen. jedes recht findet seine grenze, wo die rechte anderer tangiert sind.

nicht von ungefähr gibt es das verbot der gewaltverherrlichung.

ist nun aber das bekenntnis der neonazis (in emblemen, gesten, rufen und programmen) etwa keine gewaltverherrlichung, ja, gewaltandrohung der schlimmsten art für bürger/innen der bundesrepublik? speziell aber für hier lebende fremde?

wenn es nicht schon längst zu viele belege für den zusammenhang von gewaltverherrlichung mit gewaltbereitschaft und gewalttaten der neonazis gäbe!

darum darf für solche bekenntnisse kein platz mehr sein in der öffentlichkeit der bundesrepublik (als nachfolgestaat der nazibarbarei). nur wenn so den anfängen gewehrt würde, wären mordserien wie die der zwickauer zelle für die zukunft auszuschließen.

laissez-faire und polizeischutz für die naziszene ist grob fahrlässig und beruht auf einem verquasten begriff von demokratie und menschenrecht.

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