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gestern sprach ein journalist in der anmoderation einer radiosendung davon, dass dem herrn von und zu womöglich der doktortitel aberkannt werden könnte, den titel baron aber könnte ihm niemand nehmen.

nicht zum ersten mal rief ich in der redaktion an, um klarzustellen, dass die erblichen adelstitel nach dem ende der kaiserei per gesetz abgeschafft worden sind, und zwar im jahr 1919.

wer sich also heute noch mit graf, freiherr, baron, prinz etc. titularisch meint schmücken zu müssen, handelt genauso gegen geltendes recht wie jemand, der oder die den blaublütigen die ungültigen titel anhängt.

es sei denn, das mitglied der adelskaste habe das alter von 90 jahren deutlich überschritten. das aber ist bei den allermeisten der nach alter manier titulierten nicht der fall.

journalisten und andere multiplikatoren sollten, meine ich, die gesetzeslage kennen und respektieren. sonst machen sie sich gemein mit klatschbasen der bunten blätter und ähnlicher medien, die am liebsten in den gemächern der verbliebenen könige schnüffeln, bis sie im muff von tausend jahren etwas sensationelles wittern.

ich weiß, dass traditionen oft zäher sind als packbänder und die erinnerungen an das heilige römische reich deutscher nation nicht nur im wortschatz anzutreffen sind. nach hundert jahren abstand zum kaiserreich sollte aber allmählich durchgesickert sein, dass die zukunft nicht in der vergangenheit liegt.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.