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von neududens der politik zugeordnetes stichwort, das so erläutert wird:
"Staat, der [gemäß seiner Verfassung] das von seiner Volksvertretung gesetzte Recht verwirklicht u. sich der Kontrolle unabhängiger Richter unterwirft."
vom wörterbuch der ddr freilich so erklärt:
"Staat, der die Rechte und Interessen der Bürger schützt und ihnen vor ungerechtfertigten Eingriffen Rechtsschutz gewährt: Die DDR ist der demokratische deutsche Rechtsstaat (Neue Justiz 1967); /dient, auf den kap. Staat bezogen, der Verschleierung seines Klassencharakters/."
nach dem "Braunbuch", das in der sowjetisch besetzten ddr erschien und in der westbesetzten brd lange als propaganda von links unterdrückt wurde, und nach den jüngsten einblicken in die rechtslage der berliner republik empfiehlt sich die kleinschreibung für das stichwort und die lesart 'rechtslastiger Staat'.
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Recht so!
Auf den kap. Staat bezogen, dient dann der Begriff RECHTSstaat doch eben eher nicht der Verschleierung, sondern der Kennzeichnung. |
Ausgabe 21/2012
24.05.2012
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