23.02.2010 | 15:13

Ein juristisches Nachspiel? - Offener Brief an Staatsanwalt Avenarius

Noch immer ist nicht abzusehen, ob Initiatoren und Beteiligten der Blockaden des Naziaufmarschs in Dresden Strafverfolgung droht. Es fehlt derzeit an eindeutigen Zeichen seitens der Staatsanwaltschaft, diese verfassungsrechtlich untersetzte Form zivilen Ungehorsams auch tatsächlich zu tolerieren.

In einem Offenen Brief an die Staatsanwaltschaft Dresden wenden sich das in Köln ansässige "Komitee für Grundrechte und Demokratie" und neun ihrer Vertreter namentlich gegen die fortdauernde Kriminalisierung der Leute, die den Aufmarsch der national und gewalttätig Verirrten in Dresden blockiert haben.

Offener Brief an die Staatsanwaltschaft Dresden Herrn Staatsanwalt Christian Avenarius

Gewaltfreie (Sitz)Blockaden dürfen nicht erneut kriminalisiert werden! -

Keine Strafverfolgung der Leute, die den Aufmarsch der national und gewalttätig Verirrten in Dresden blockiert haben!

Sehr geehrter Herr Staatsanwalt Avenarius, Sehr geehrte Damen und Herren,

Verwundert und empört nehmen wir zur Kenntnis, dass die Staatsanwaltschaft Dresden noch immer überlegt, gegen die Demonstrierenden vorzugehen, die am 13. Februar 2010 den Aufmarsch von Neonazis in Dresden verhindert haben. Schon die Hausdurchsuchungen und die Beschlagnahme der Aufrufe zu gewaltfreien Blockaden der Versammlung neuer Nazis im Vorfeld der Demonstrationen waren rechtswidrig. Sie sollten wohl eher engagierte Demokraten abschrecken. Die Berichte über die Ereignisse in Dresden am 13. Februar 2010 belegen, dass die vielen (jugendlichen) Bürger und Bürgerinnen aus ganz Deutschland, die sich nicht abschrecken und einschüchtern ließen, die öffentlichkeitswirksame Manifestation getragen haben. Ihnen gilt unser Dank!

Das Dresdener Gedenken der Bombardierung hat viele Facetten. Eine Konsequenz daraus sollte sein, dass jeder Bürger und jede Bürgerin sich gegen Diskriminierungen und Gewalt wehren. Schweigen, sich wegducken, die Verantwortung dem Staat überlassen und bei nationalsozialistischem, antisemitischem und rassistischem Denken und Handeln wegsehen, haben den Terror mit verursacht, der von Deutschland ausging.

Verbreitete Fehlinformationen sind zu korrigieren.

- Blockaden sind keine Straftat nach § 240 Strafgesetzbuch, wie das Bundesverfassungsgericht 1995 in seinem Beschluss zu den Mutlangen-Blockaden festgestellt hat. Sie stellen keine verwerfliche Nötigung und keine Gewalt dar.

- Auch nicht angemeldete Demonstrationen stehen unter dem Schutz des Versammlungsrechts. Schon in seiner "Brokdorf-Entscheidung" von 1985 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass "die Anmeldepflicht nicht ausnahmslos eingreift und dass ihre Verletzung nicht schon schematisch zum Verbot oder zur Auflösung einer Veranstaltung berechtigt". Gerade hat das höchste Gericht in seiner Eilentscheidung zum Bayerischen Versammlungsgesetz im Februar 2009 die Bußgeldvorschriften zu Bekanntmachungs- und Anzeigepflichten außer Kraft gesetzt, weil diese "der Inanspruchnahme eines elementaren demokratischen Kommunikationsgrundrechts die Unbefangenheit" nähmen.
Eine polizeiliche Auflösung einer solchen Versammlung steht unter dem Gebot der "strikten Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit" (BVerfG 1985).

- Auch die Versammlungen alter und neuer Nazis stehen unter dem Schutz des Versammlungsrechts, wie auch das Bautzener Oberverwaltungsgericht im Vorfeld festgestellt hat. Es gibt in Deutschland keine Orte, an denen Nazi-Demos niemanden stören. Der Staat darf solche Aufmärsche jedoch nicht einfach verbieten. Die Bürger und Bürgerinnen sind dagegen aufgerufen, sich dem braunen Spuk entgegenzustellen. Sie nehmen ihr Recht auf Versammlungsfreiheit wahr, wenn sie öffentlich zum Ausdruck bringen, dass sie diese Menschenrechte missachtenden Meinungen in ihrer Stadt nicht dulden wollen.

Der Rechtsstaat braucht die mündigen BürgerInnen. Allein die Freiheit, Unabhängigkeit und Mündigkeit der selbstbewussten BürgerInnen kann ihn vor Erstarrung in geschäftiger Routine und vor Schlimmerem bewahren.

Mit freundlichen Grüßen
Elke Steven

gez.: Theo Christiansen, Corinna Genschel, Stephan Nagel, Prof. Dr.
Wolf-Dieter Narr, Prof. Dr. Roland Roth, Prof. Dr. Albert Scherr, Martin Singe, Dr. Elke Steven, Dirk Vogelskamp (alle: Komitee für Grundrechte und Demokratie)

 
Senden Bookmarken Drucken
Kommentare
poor on ruhr schrieb am 24.02.2010 um 11:19
Leibe jayne,

das ist wirklich sehr wichtig, dass das Eintreten für die Demokratie hinterher nicht noch mit Strafverfolgung belegt wird, nur weil friedlich der Versammlungsfreiheit zuwiderlaufenden Verordnungen getrotzt wurde. Ein enorm wichtiges Engagement für die demokratische Kultur in Deutschland, die nicht verloren gehen darf.

Herzliche Grüße

rr
jayne
beobachterin des (medien-) alltags
Mitglied seit:
3 Jahre 1 Woche
Zuletzt aktiv:
16.02.2012
Status:
Bloggerin
Aktivität:
Beiträge: 163
Kommentare: 1699
Mein Projekt:
Mein Web:
Logbuch
14:38
keiner hat gerade einen Kommentar geschrieben.
14:35
Jacob Jung hat gerade einen Blogbeitrag erstellt.
14:30
Nostradamus hat gerade einen Kommentar geschrieben.
14:24
Peter Remagen hat gerade einen Kommentar geschrieben.
14:21
Scharfenorth hat gerade einen Blogbeitrag erstellt.
Berlinale

Christian Kracht Imperium Kiepenheuer & Witsch 2012

256 Seiten. Gebunden.

18,99
 
In seinem neuen Roman erzählt Christian Kracht eine Aussteigergeschichte in den deutschen Kolonien der Südsee, indem er virtuos und gut gelaunt mit den Formen des historischen Abenteuerromans spielt - und erschafft so zugleich eine erstaunliche, immer wieder auch komische Studie über die Zerbrechlichkeit und Vermessenheit menschlichen Handelns >> mehr
Liebeshandlung - Eugenides

Occupy

portlet_occupy.png

Rote Perlen

wir müssen reden

IGEL

portlet_IGEL.png

Probe-Abo

probeabo260x120.jpg

Aktuelle Ausgabe bestellen
Café Moskau

Ausgabe 07/12
16.02.2012

keine Versandkosten
kein Aufpreis

Einzelpreis: 3.60 €

>> bestellen
Arte

portlet_arte+zeile.pngportlet_arte+zeile.png

der Freitag Kollektion

Freitag-Kollektion_05_06.jpg

Freitag-Buchshop.png

 
 
 
 
© der Freitag Mediengesellschaft mbH & Co. KG