Joachim Petrick

Frag Lacher in den Bauch

04.02.2010 | 02:18

"Brauchen wir ein Gesetz für den Schutz von Whistleblowern?"

"Brauchen wir ein Gesetz für den Schutz von Whistleblowern?"

Frage:
"Brauchen wir ein Gesetz für den Schutz von Whistleblowern?"

Whistleblower gehören nicht nur geschützt, sie müssen auch von den Honoraren für ihre investigative Erfolgsarbeit, wie im vorliegenden Datenklau Fall, die kein Medium vorfinanziert, leben können.

Ist die Würde des Whistleblowers im vorliegen Datenankauf durch den BND, gemäß unseres Grundgesetzes (GG), ebenso unantastbar, wie die allgemeine Würde des Menschen ?,

oder geht es wieder einmal mehr, um die Unantastbarkeit des Konjunktivs:

"würde"?

Befinden wir uns von der Steuerhinterziehung als Straftatbestand auf dem direkten Wege zum Straftatbestand der "Meinungshinterziehung?

Ende des Kalten Krieges sei Dank, geht es für die BND Steuerfahndungs- Kavallerie den, lokalnahen und globalen, Wirtschaftsdaten Gefahrenlagen und Datenbeständen entlang.

Damit niemand auch nur einen Hauch von Ahnung erhält, welch hochgerüstetes Hacker Kompetenz Potential die BND Steuerfahndungs- Kavallerie an den Gefahrenlagen der Datenfront in aller Herren Länder gestellt, segelt die BND Steuerfahndungs- Kavallerie, aus Fürsorge für und zur Tarnung seiner Mitarbeiter/innen, unter der falschen Flagge des Daten Deals von Datenfängern/innen im schwarzen Daten- Roggen der Schweiz aus illegal unsichtbar dritter Whistleblower Hand.

Das hat den Gewinn, dass sich die diplomatischen Ebenen zwischen den Länder Deutschland, die Schweiz unberührt ungerührt benehmen können!?

Inzwischen läuft in Deutschland medial eine prekäre Debatte mit der Schräglagen Frage:

"Darf der deutsche Staat, wie bei der Kronzeugenregelung für Kapitalverbrechen, auch bei dem Straftatbestand der Steuerhinterziehung illegal erworbene Daten, Hinweise auf Verbrechen, Vergehen von investigativ arbeitenden Whistleblowern ankaufen?"

Selbstverständlich darf der deutsche Staat das.

Wieweit ist dabei die Person und die investigative Arbeit der Whistleblower nachhaltig durch Gesetze geschützt?

Welche Fragestellung darüberhinaus auffällig unbeleuchtet bleibt, ist die Frage, wie geht der deutsche Staat bei solcher Art Datenfänger Deals über Whistleblower aus dem schwarzen Daten Roggen der Schweiz mit dem Beifang der Daten von Unschuldigen um?

Werden diese Unschuldigen im Beifang des Datenklaus nicht vom deutschen Staat behandelt wie belangt, als ob es den Anfangsverdacht des Straftatbestands der Meinungshinterziehung bereits gebe?

Werden mit dieser Daten- Deal Praxis über Whistleblower unter den Augen der Öffenlichkeit eilig scheinheilig durch die BND Steuerfahndungs- Kavallerie, steuerfinanziert, schwarze Kassen des BND oder BND- naher Organisationen aufgefüllt?

Welchem Sinn und Zweck sollte ansonstens dieses ünübersehbare, unüberhörbare Gewese und Getöse eines Daten- Deal Theaters des BND, gemäß der legalen Kronzeugenregelung für Whistleblower, wohl dienen, wenn nicht, schwarze Kassen aufzufüllen?

Politisch plausibel. wäre aber auch der Versuch des BND, sich aus einer juristisch empfundenen Zwangslage zu befreien. die dem BND untersagt, hauptamtliche Mitarbeiter/innen in Sachen Steuerfahndung als Beifang anderer nachrichten- und geheimdienstlicher Ausforschung im In- , wie befreundeten Ausland zu ermitteln.

Diese weiterführenden Ermittlungen in Sachen Steuerfahndung im In-. wie befreundeten Ausland, können vielleicht auf juristisch dünnem Eis Inoffizielle Mitarbeiter/innen "IMs" des BND vornehmen, ganz gewiss aber ausgelagerte Mitarbeiter/innen des BND, die unversehens, wie gesucht und gefunden, mit einer Ich- AG als freiberufliche Nachrichtenhändler/innen, als Whistleblower, scheinbar zufällig, mit "geklauten" Daten investigativ arbeitend unterwegs zu den Dependancen des BND im In- und Ausland sind, ohne vor deutschen Gerichten, Verwertungsverbote in den Aktenlagen von Steuerbetrugsverfahren auszulösen?

JP

 
Senden Bookmarken Drucken
Kommentare
Ehemaliger Nutzer schrieb am 04.02.2010 um 04:18
JP Detektive die im Auftrag von Klienten recherchieren brauchen auch keinen Schutz. Ausserdem hat sich einer von denen mit den erhaltenen Milliönchen hier an der Cote d' azur häuslich niedergelassen und schnattert fröhlich vor sich her. Natürlich ist es richtig das die Veruntreuung von rechtmäßig zu zahlenden Steuern geahndet werden muss, aber nun wirklich nicht durch IM's die dann als so eine Art Informationsbrooker dargestellt werden. Das untergräbt nur noch mehr die ausgefransten national-staatlichen Möglichkeiten. Und mit der Hellsichtigkeit von dem Club aus Pullach ist das eh so eine Sache, das wird alles längst von Privatleuten aus der "Sicherheits"Szene besser gemacht weil deren Netzwerke unter dem Radar staatlicher Aufsicht fliegen.
Joachim Petrick schrieb am 04.02.2010 um 04:47
Hallo sachichma,
hebst Du mit deinem Satz:

"Und mit der Hellsichtigkeit von dem Club aus Pullach ist das eh so eine Sache, das wird alles längst von Privatleuten aus der "Sicherheits"Szene besser gemacht weil deren Netzwerke unter dem Radar staatlicher Aufsicht fliegen."

für eine Auslagerung von Hoheitsrechten, Hoheitsaufgaben, wie Geheimdiensttätigkeiten, in private Ich- AGs, GmbHs im Sicherheitsbereich ein?

Dann wäre es umso notwendiger Whistleblower unter rechtlcichen Schutz und staatliche Fürsorge zu stellen!.oder?

tschüss
JP
Ehemaliger Nutzer schrieb am 04.02.2010 um 10:56
Klar, weil private Ich- AGs in der Szene keine Philantropen sind! Nur, schon bei der unüberpfrüfbaren Tranzparenz staatlicher Fürsorge halte ich ein Verbot der Nutzung von Recherchen, sowie das gezielte Aufkaufen von "nützlichen" Informationen, für eine Vertreibung aus dem Paradies der Dunkelheit. Was soll denn aus all den Verschörungstheoretikern werden?
Joachim Petrick schrieb am 04.02.2010 um 15:13
Puuh!,
daran habe ich noch gar nicht gedacht.
Vielleicht hilft aine AMB- Umschulungsmassnahme vom
"Verschwörungstheoretiker zum Entschwörungspraktiker?
"Beim Leben meiner Urgroßmutter!"

tschüss
JP
misterl schrieb am 04.02.2010 um 09:37
Geht das nicht ganz einfach per Amtshilfe?

"Politisch plausibel. wäre aber auch der Versuch des BND, sich aus einer juristisch empfundenen Zwangslage zu befreien. die dem BND untersagt, hauptamtliche Mitarbeiter/innen in Sachen Steuerfahndung als Beifang anderer nachrichten- und geheimdienstlicher Ausforschung im In- , wie befreundeten Ausland zu ermitteln."

Würde dann zB den BND im Hessenland ermitteln können dürfen? Gegen die Verhinderer von potentieller Steuerhinterziehung im quasi eigenen Land und gegen die eigene Regierungsparteien und deren Beamte (m/w) ermitteln? Wer ruft die Amtshilfe aus? Jene Regierungsparteien und/oder deren Beamte (m/w)?

Die Vorstellung an sich ist fast lustig - der Glaube daran eher nicht. Ich fürchte am Beispiel Hessenland würden die Damen und Herren dann eher gegen die Whistlerblower ermitteln sollen.
Joachim Petrick schrieb am 04.02.2010 um 15:15
oder als Dienstleister für andere europäische Steuer- Staaten?
interessante Frage.
Ich denke nach und sage mit Hausmeister Krause:
"Später! Später!"

tschüss
JP
Joachim Petrick schrieb am 09.02.2010 um 00:43
BND soll sich Innen heraushalten, allerdings per Amtshilfe im Ausland abgeschöpfte eigene Daten und von Whistleblowern/innen den Ermittlungsbehörden hierzulande zugänglich machen.

tschüss
JP
camus schrieb am 05.02.2010 um 21:09
Wenn es bedeuten würde dass wir nicht mehr diese doofen Trillerpfeifen auf Ver.di demos hören müssten bin ich für ein Verbot von Whistleblowers.
Joachim Petrick schrieb am 09.02.2010 um 00:30
welch listig vermummte Frage?
"Mein Name sei Miller"
Gegenfrage:
Braucht man/frau für solcher Art listige Vermummung unterm Dach nen ordentlichen Triller?

tschüss
JP
Joachim Petrick
Hamburger, begeistert vom Theater Stadtgefluester, 66-71 in Westberlin gelebt, 1982-89 Beliner Maueröffner, Sympathisant"Tanzender Lachoffensive", bin fuer spontane Humortests im Oeffentlichen Nahverkehr.
Ort:
Hamburg
Mitglied seit:
3 Jahre 13 Wochen
Zuletzt aktiv:
25.05.2012
Status:
Publizist
Aktivität:
Beiträge: 916
Kommentare: 9579
Mein Projekt:
Logbuch
17:54
Reimers hat gerade einen Kommentar geschrieben.
17:53
Klaus.Fueller hat gerade einen Kommentar geschrieben.
17:48
anne mohnen hat gerade einen Kommentar geschrieben.
17:45
Der König von Prussia hat gerade einen Kommentar geschrieben.
17:44
Der König von Prussia hat gerade einen Kommentar geschrieben.
Jürgen Roth Gazprom – das unheimliche Imperium Westend Verlag 2012

316 Seiten. Gebunden.

19,99
 
Das Imperium Gazprom verfügt über eine eigene Armee und einen mächtigen Geheimdienst. An verantwortlichen Positionen arbeiten ehemalige KGB-Agenten, sein privater Besitz ist absolut geschützt, die Verantwortlichen sind unantastbar. Mit Hilfe williger deutscher und europäischer Industrieller versucht es, den Energiemarkt zu monopolisieren und die Verbraucher abzuzocken. Jürgen Roth enthüllt, wer hinter den Kulissen die Fäden zieht >> mehr
Arte-Kooperation

portlet_ArabienArte.png

portlet-gaertnerbuch.png

wir müssen reden

Augstein und Blome

portlet_Phoenix-12.png

Probe-Abo

probeabo260x120.jpg

Aktuelle Ausgabe bestellen
Der gefährlichste Mann Europas?

Ausgabe 21/2012
24.05.2012

keine Versandkosten
kein Aufpreis

Einzelpreis: 3.60 €

>> bestellen
der Freitag Kollektion

Freitag-Kollektion_Gaertner.jpg

Arte

portlet_arte+zeile.pngportlet_arte+zeile.png

Freitag-Buchshop.png

 
 
 
 
© der Freitag Mediengesellschaft mbH & Co. KG