"Brauchen wir ein Gesetz für den Schutz von Whistleblowern?"

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"Brauchen wir ein Gesetz für den Schutz von Whistleblowern?"

Frage:
"Brauchen wir ein Gesetz für den Schutz von Whistleblowern?"

Whistleblower gehören nicht nur geschützt, sie müssen auch von den Honoraren für ihre investigative Erfolgsarbeit, wie im vorliegenden Datenklau Fall, die kein Medium vorfinanziert, leben können.

Ist die Würde des Whistleblowers im vorliegen Datenankauf durch den BND, gemäß unseres Grundgesetzes (GG), ebenso unantastbar, wie die allgemeine Würde des Menschen ?,

oder geht es wieder einmal mehr, um die Unantastbarkeit des Konjunktivs:

"würde"?

Befinden wir uns von der Steuerhinterziehung als Straftatbestand auf dem direkten Wege zum Straftatbestand der "Meinungshinterziehung?

Ende des Kalten Krieges sei Dank, geht es für die BND Steuerfahndungs- Kavallerie den, lokalnahen und globalen, Wirtschaftsdaten Gefahrenlagen und Datenbeständen entlang.

Damit niemand auch nur einen Hauch von Ahnung erhält, welch hochgerüstetes Hacker Kompetenz Potential die BND Steuerfahndungs- Kavallerie an den Gefahrenlagen der Datenfront in aller Herren Länder gestellt, segelt die BND Steuerfahndungs- Kavallerie, aus Fürsorge für und zur Tarnung seiner Mitarbeiter/innen, unter der falschen Flagge des Daten Deals von Datenfängern/innen im schwarzen Daten- Roggen der Schweiz aus illegal unsichtbar dritter Whistleblower Hand.

Das hat den Gewinn, dass sich die diplomatischen Ebenen zwischen den Länder Deutschland, die Schweiz unberührt ungerührt benehmen können!?

Inzwischen läuft in Deutschland medial eine prekäre Debatte mit der Schräglagen Frage:

"Darf der deutsche Staat, wie bei der Kronzeugenregelung für Kapitalverbrechen, auch bei dem Straftatbestand der Steuerhinterziehung illegal erworbene Daten, Hinweise auf Verbrechen, Vergehen von investigativ arbeitenden Whistleblowern ankaufen?"

Selbstverständlich darf der deutsche Staat das.

Wieweit ist dabei die Person und die investigative Arbeit der Whistleblower nachhaltig durch Gesetze geschützt?

Welche Fragestellung darüberhinaus auffällig unbeleuchtet bleibt, ist die Frage, wie geht der deutsche Staat bei solcher Art Datenfänger Deals über Whistleblower aus dem schwarzen Daten Roggen der Schweiz mit dem Beifang der Daten von Unschuldigen um?

Werden diese Unschuldigen im Beifang des Datenklaus nicht vom deutschen Staat behandelt wie belangt, als ob es den Anfangsverdacht des Straftatbestands der Meinungshinterziehung bereits gebe?

Werden mit dieser Daten- Deal Praxis über Whistleblower unter den Augen der Öffenlichkeit eilig scheinheilig durch die BND Steuerfahndungs- Kavallerie, steuerfinanziert, schwarze Kassen des BND oder BND- naher Organisationen aufgefüllt?

Welchem Sinn und Zweck sollte ansonstens dieses ünübersehbare, unüberhörbare Gewese und Getöse eines Daten- Deal Theaters des BND, gemäß der legalen Kronzeugenregelung für Whistleblower, wohl dienen, wenn nicht, schwarze Kassen aufzufüllen?

Politisch plausibel. wäre aber auch der Versuch des BND, sich aus einer juristisch empfundenen Zwangslage zu befreien. die dem BND untersagt, hauptamtliche Mitarbeiter/innen in Sachen Steuerfahndung als Beifang anderer nachrichten- und geheimdienstlicher Ausforschung im In- , wie befreundeten Ausland zu ermitteln.

Diese weiterführenden Ermittlungen in Sachen Steuerfahndung im In-. wie befreundeten Ausland, können vielleicht auf juristisch dünnem Eis Inoffizielle Mitarbeiter/innen "IMs" des BND vornehmen, ganz gewiss aber ausgelagerte Mitarbeiter/innen des BND, die unversehens, wie gesucht und gefunden, mit einer Ich- AG als freiberufliche Nachrichtenhändler/innen, als Whistleblower, scheinbar zufällig, mit "geklauten" Daten investigativ arbeitend unterwegs zu den Dependancen des BND im In- und Ausland sind, ohne vor deutschen Gerichten, Verwertungsverbote in den Aktenlagen von Steuerbetrugsverfahren auszulösen?

JP


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Geschrieben von

Joachim Petrick

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Joachim Petrick

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