6
]
Generalanzeiger gibt von Amtswegen Mundraub wg. Mundgeruch bekannt
Amtlich:
Göttingen, 09. September 1909
Vor der hiesigen Ferienstrafkammer wurde ein rückfälliger Dieb zu vier Monaten Gefängnis und einer Wocher Haft verurteilt. Der Diebstahl von mehreren Rollen, frei herumhängendem, Klosettpapier wurde dem Verurteilten dabei wegen erwiesenem Mundgeruch als Mundraub angerechnet.
|
|
in echt amtlich,
bis auf den erwiesenen Mundgeruch, der ist von mir als Pointen Beifang erdichtet. |
|
|
ach die "frei herumhängenden"
sind auch erfundener Pointen Beifang. Orginalatext: Göttingen, Vor der hiesigen Ferienstrafkammer wurde ein rückfälliger Dieb zu vier Monaten Gefängnis und einer Wocher Haft verurteilt. Der Diebstahl von mehreren Rollen Klosettpapier wurde dem Verurteilten als Mundraub angerechnet. |
|
|
Irgendwie eine perverse Amtlichkeit. Danke für die Info! ;) So eine Amtlichkeit mit dem Mundgeruch zu verspotten passt schon. ;)
|
|
|
Wie sacht ma im Ruhrpott:
De ham se doch nicht mehr alle? |
|
|
alle Dingens, watten denn watt?
|
Ausgabe 21/2012
24.05.2012
keine Versandkosten
kein Aufpreis
Einzelpreis: 3.60 €
>> bestellen