Verkehrte Hypothekenwelten?: "Umkehrhypothek".
Ortwin und Henriette hatten sich ein halbes Leben lang gemeinsam so manchen Groschen von ihren Lippen abgespart, waren dem Slogan der Verlockungn der Bausparkassen gefolgt
"Was Du nicht von Feinen Vätern, Müttern ererbt, erwirb es Dir mit einem staatlich prämiengegünstigt gestückelten Bausparvertrag, um es zu besitzen" und mußten nun im Alter, auf ihre schmale Rente verwiesen, auf eine Aufstockung durch die Hartz IV Gesetze angwiesen, erleben, dass ihr Restvermögen vor dem Schonvermögen von ca. 35.000.- €/Person im Fall von Aufstocker Hartz IV Anträgen ungerechter Weise als Rentner/in auf kümmerliche 2. 500.- €/Person zusammen geschnurrt war.
Das reichte hinten und vorne nicht mehr, ihr vor Jahren fremdfinanziertes (Baupsardarlehen) teuer erworbenes Domizil mit kleinem Vorgarten instandzusetzen, geschweige denn für eine Modernisierun, gemäß den neueren Verordnungen zur Wärmedämmung, Reduzierung der Emisssionen aus ihrer Öl- Heizungsanlage der Firma Buderus die notwendigen finanziellen Mittel locker zu machen.
An weitere Kreditafnahmen bei einer normalen Bank, Sparkasse, zinsbegünstigt bei der KfW, war in ihrem Alter und noch dazu als Hartz IV Grundsicherungs- Renten Aufstocker nicht zu denken.
Da war guter Rat ungeheuer teuer.
Ortwin und Henriette wußten, beide über 65 Jahre alt, bald nicht mehr aus noch ein, auch wenn über die Grundsicherung durch die Hartz IV Gesetze die monatlichen Tilgungs- und Zinszahlungen ihres Baupsardarlehns, samt eines Pauschalanteils der Heizungskosten, gesichert waren.
An Verkauf ihrer Immobilie war, angesichts der unattraktiven Lage ihres fremdfinanzierten Hauses mit kleinem Grundstücks ohne drastische Werteinbuße bis zu einem Bruchteil des vorherigen Wertes nicht zu denken.
Die Tilgung ihres Bauspardarlehns, samt Eintragung einer Hyoptheken- Grundlastschuld im Grundbuchkatasteramt, war, wenn alles glatt lief, erst in etwa drei Jahren abgeschlossen.
Ist die Not am größten, so naht auch schon die Rettung" (Friedrich Hölderlin, 1770- 1843)
Es gibt tatsächlich Rettung für Henriette und Ortwin in Gestalt einer Immobilienrente, auch Umkehrhypothek genannt.
Vorraussetzung dafür ist, dass beide das Alter von 65 Jahren erreicht, ihre Immobilie im Grundbuch frei von Belastungen zu Gunsten Dritter ist.
Beide sind über 65 Jahre alt.
In drei Jahren wird ihr Häuschen mit kleinem Grundstück frei von Belastungen zu Gunsten Dritter im Grundbuch sein.
Aber aufgepaßt,es lauern auch hier Haken & Ösen.
Eine Umgekehrte Hypothek oder Umkehrhypothek (engl.: Reverse Mortgage) ist eine Art der Immobilienverrentung. Diese Finanzdienstleistung wurde in den USA eingeführt und wird mittlerweile auch in verschiedenen Ländern Europas, so auch in Deutschland und Österreich, angeboten.
Die Bezeichnung ist in ihrer deutschen Übersetzung insofern irreführend, als es keinen engen, sachlichen Zusammenhang zwischen einer Hypothek (einem Grundpfandrecht) und dem Finanzdienstleistungsprodukt Umgekehrte Hypothek gibt. Sie wird daher auch Immobilienrente genannt.
Bei der Umkehrhypothek handelt es sich um einen Kreditvertrag, dem eine Immobilie als Sicherheit dient. Der Kredit kann in einem Einmalbetrag oder in monatlichen Raten ausgezahlt werden. Der Hausbesitzer bleibt Eigentümer und kann in seiner Immobilie weiterhin wohnen. Als Sicherheit dient eine verbriefte Grundschuld, Zinsen und Tilgung werden gestundet. Die Schuldenlast baut sich – im Gegensatz zum normalen Baukredit – von Jahr zu Jahr auf, deshalb hat sich die Bezeichnung Umkehrhypothek entwickelt.
Die Darlehensrückzahlung wird erst nach dem Tod des Kreditnehmers oder bei Auszug aus der Immobilie - etwa beim Umzug in ein Pflegeheim - fällig. Die Erben können das Darlehen aus eigenem Vermögen, mithilfe eines neuen Kredits oder durch den Verkauf der Immobilie ablösen. Oder aber die Bank verwertet die Immobilie und zahlt einen eventuellen Überschuss an die Erben aus. Die Kreditnehmer sind gegen Räumung geschützt, solange noch einer der Partner der Kreditnehmerseite lebt, seinen ersten Wohnsitz im Haus hat und solange der Kreditnehmer die örtlichen Lasten (Abgaben, Steuern usw.) trägt.
Umgekehrte Hypotheken sollen vor allem Hausbesitzern helfen, die außer ihrem Haus kein größeres finanzielles Vermögen und evtl. nur ein niedriges Einkommen oder eine unzulängliche Rente haben: Eine monatliche Zahlung aus dem Kreditvertrag mit der Variante, dass der Kreditnehmer im Haus bleibt, ähnelt dem Konstrukt des lebenslangen Nießbrauchs (Wohnrecht durch Verkauf gegen Leibrente). Bei sinkenden Pensionen und immer mehr Kinderlosen rechnen sich die Anbieter ein hohes Potenzial aus. In den USA hat sich die Zahl der Nutzer von Reverse Mortgages zwischen 2001 und 2006 versechsfacht und steigt weiter steil: allein 2006 um rund 30.000 auf 70.000 bei den staatlich besicherten, die 90 Prozent ausmachen.
Das Problem für die Hausbesitzer ist jedoch, dass nur werthaltige, schuldenfreie Immobilien in guter Lage eine nennenswerte Verrentung erzielen. Wer ein unattraktives, verwohntes Objekt auf dem Land besitzt oder noch eine Hypothek abzahlt, wird kaum profitieren. Hinzuzurechnen sind auch die erheblichen Kosten des Finanzdienstleisters. Der Hausbesitzer kann immer nur eine wesentlich niedrigere Auszahlung erwarten, als sich rein rechnerisch aus dem Verkehrswert und der rein statistischen Lebenserwartung ergeben würde.
Da mit dem Abschluss einer solchen Immobilienrente praktisch der Hauswert abgegeben wird, um ihn abzuwohnen, kann nach dem Tod des Kreditnehmers das Erbe erheblich geschmälert sein oder auch entfallen.
JP
Kultur : Immobilienrente, Rettung in höchster Hartz IV Renten Aufstocker Not?
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