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Politik : Stockholm- Syndrom“ am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland

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Das „So als ob- Spiel“

„Stockholm- Syndrom“

am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland, deren Erziehungsregime, Regierungs- und Leistungsträgerbetrieb.

Das „So als ob- Spiel“

„Stockholm- Syndrom“

am Beispiel der Diakonie Endstation Freistatt/Diepholz im Bundesland Niedersachsen,

Wenn der Rechtsstaat Deutschland in eigener Sache der Ermittlung gegen

„Schwarze Pädagogik“

deutsch- deutsch zweierlei Maß anlegt.

Das „So als ob- Spiel“ „Stockholm- Syndrom“ am Beispiel der Diakonie Endstation Freistatt/Diebholz im Bundesland Niedersachsen

Zwangsarbeiten von Kindern der „Schwarzen Pädagogik“ unter dem Deckmäntelchen

„Erziehung durch Arbeit“

in geschlossenen Anstalten, wie in Torgau, im

„So als ob-„ Unrechtstaat DDR

wurden inzwischen als Regierungskriminalität aufgedeckt, die überlebenden Opfer zumindestmit einem Opfer- Rentenanspruch um die € 300./monatlich entschädigt.

Anders geht es da für Opfer derselben

„Schwarzen Pädagogik“ gleichen Zwangszuschnitts in dem

„So als ob“

Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland zu.

Waren Kinder, Heranwachsende entsprechend den Jugendhilfe- Maßgaben des damaligen Rechtsstaates Bundesrepublik Deutschland aus geringstem Anlass oder gar fehlendem Anlaß, wie in dem geschlossenen Diakonie Fürsorge- und Erziehungsheim Freistatt/Diepholz im Bundesland Niedersachsen ihrer Freiheit beraubt,in Haft genommen, der Zwangsarbeit im nahe gelegenen Moor als pädagogischer Maßnahme unterworfen, kann sich daraus, angeblich de jure, für die Opfer kein Entschädigungsanspruch in Form einer Rente, wie im Fall der ehemaligen Heimzöglinge in der Erziehungsanstalt Torgau und anderen Anstalten der DDR ergeben.

Warum?,

weil die DDR erklärtermaßen von bundesdeutschem Amtswegen ein Unrechtstaat, die Bundesrepublik Deutschland dagegen ein Rechtsstaat war und ist.

So in etwa interpretiert die Moderatorin Frau Dr. Antje Vollmer des vom Deutschen Bundestag berufenen

„Runden Tisches“

zur

„Schwarzen Pädagogik“

in staatlichen wie kirchlichen Fürsorge- und Erziehungsheimen, unter anderen der Evangelischen Diakonie in der Bundesrepublik Deutschland, bis in die Siebziger Jahre des Zwanzigsten Jahrhunderts, heillos die vorherige wie heutige Rechtslage in Deutschland.

Zuletzt war diese Interpretation allen Ernstes heute Vormittag von Frau Dr. Antje Vollmer im Deutschlandfunk so zu vernehmen, als identifiziere sich Frau Dr. Antje Vollmer, nach Kassenlage, als Geisel dieses bundesdeutschen Rechtstaates, mit diesem als Aggressor:


„www.dradio.de/dlf/vorschau/

Sendung 20.10.10 , 10:10 Uhr

Journal am Vormittag

Länderzeit
“Der schwarze Schatten der
Vergangenheit- Heimerziehung
früher und heute“

Gesprächsteilnehmer u.a.:
- Dr. Antje Vollmer
- Prof. Dr. Hans-Walter Schmuhl
- Rüdiger Scholz
- Sonja Djurovic
- Karl-Heinz Kemper
- Dr. Michael Häusler
Moderation: Jürgen Wiebicke

Hörertel.: 00800-44644464
Hörerfax: 00800-44644465
dlf.laenderzeit(a)dradio.de

Das erinnert stark an den Ungeist des furchtbaren Juristen Dr. Hans Filbinger, des ehemaligen Reichsdeutschen Marinerichters und späteren Ministerpräsidenten Baden- Württembergs, der dem investigativen Drama

„Die Juristen“ von Rolf Hochhut

medial freimütig präsent die Worte entgegenschleuderte:

„Was damals für Richter im Dritten Reich Rechtens war, kann heute im Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland nicht Unrecht sein“

Frage:

"Darf der Rechtsstaat Deutschland in eigener Sache mit zweierlei Maß messen, wie es Frau Dr. Antje Vollmer nahelegt?

JP

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.