Joachim Petrick

Frag Lacher in den Bauch

02.06.2010 | 16:08

Tadelt Klaus von Dohnanyi Horst Köhler?

Ringt Horst Köhler um Rechterfertigungen für von ihm geleistete Unterschriften?

Tadelt Klaus von Dohnanyi Horst Köhler?

Ringt Horst Köhler vor seinem Gewissen und vor den Richtern des Bundesverfassungsgerichtes (BVG), angesichts von anhängigen Klagen des Professor Wilhelm Hankel und Unterstützern/innen,  um belastbare Rechtfertigungen für von ihm als Bundespräsident  geleistete Unterschriften unter Regierungsdokumente der rotgrünen (2005 Auflösung des Deutschen Bundestages, samt Ausrufung von vorgezogenen Neuwahlen, der schwarzroten, wie schwarzgelben Bundesregierung, denen jede Rechtfertigungen im Sinne des Grundgesetzes fehlen, weil u. a. die Maastricht- , die Lissabon- Verträge der EU für den Euro, die Ausrufung des Kriegszustandes Deutschlands an der Seite der NATO am 12.September 2001 nach Nine Eleven, samt nachfolgender  Verträge, Vereinbarungen  mit heißer Nadel eingenäht  wurden?

Horst Köhler kam fliegend, samt Gattin, am 21. Mai 2010 nach Kundus in Afghanistan, erkannte über den Wolken Kleinasiens auf Krieg und trat, bar jeden Sinns für eine Rechtfertigung, um Verständnis ringend,  eine persönliche Verstörung juristisch gescheit in Szene setzend, unvermittelt am 31. Mai 2010 von seinem Amt als Bundespräsident zurück, damit das Amt des Bundespräsidenten durch seine möglicherweise verfassungsfern voreilig geleisteten Unterschriften unter Regierungsdokumente nicht beschädigt wird und er selber, juristisch unanfechtbar als momentan, wie vorübergehend, im Nachgang mit Nachsicht seiner geleisteten Unterschriften seit dem Jahre 2005 als hochgradig „außer Fassung“ gelten kann?

Klaus von Dohnanyi hat gestern in der ntv- Sendung „Das Duell“ bei Heiner Bremer juristischuntadelig  kundig festgestellt, wenn Horst Köhler gemeint habe, eine Unterschrift unter ein Regierungsdokument, egal welcher Koalition, schade dem Wohle des Deutschen Volkes, hätte er nicht unterschreiben dürfen.

Dass Horst Köhler trotz eines von ihm erkannten Schadens für das Wohl des Deutschen Volkes unterschrieben habe und dann zurückgetreten sei, sei kaum vorstellbar.

Dabei vergisst Klaus von Dohnanyi Eines, nämlich, dass Horst Köhler als amtierender Bundspräsident meinte, zum Wohle des Deutschen Volkes seit dem Jahre 2004 seine Unterschriften unter Regierungsdokumente geleistet zu haben und sich trotzdem vor die Situation gestellt erlebt, möglicherweise durch das Bundesverfassungsgericht persönlich als amts- und pflichtvergessen zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Zog Horst Köhler deshalb an der Seite seiner Gattin die Notbremse, und trat sichtbar verstört von seinem Amt als Bundespräsident mit sofortiger Wirkung am 31. Mai 2010 zurück?

Fragen über Fragen!

JP

 

 
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Joachim Petrick
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