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Darf ich auf dem "derFreitag" einen Text ohne Gefahr der Verfolgung durch ermittelnde Behörden veröffentlichen, der wegen der Veröffentlichung in anderen Medien durch eine Staatsanwaltschaft verfolgt wird?
Der Text lautet: "Wenn Deutschland Krieg führt und als Antikriegsaktion Bundeswehrausrüstung abgefackelt wird, dann ist das eine legitime Aktion wie auch Sabotage im Betrieb an Rüstungsgütern, illegale Streikaktionen, Betriebs- und Hausbesetzungen, militante antifaschistische Aktionen, Gegenwehr bei Polizeiattacken."
Früher wurden solche Täter durch SS-Schergen deaktiviert.
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"Wenn Deutschland Krieg führt und als Antikriegsaktion Bundeswehrausrüstung abgefackelt wird, dann ist das eine legitime Aktion wie auch Sabotage im Betrieb an Rüstungsgütern, illegale Streikaktionen, Betriebs- und Hausbesetzungen, militante antifaschistische Aktionen, Gegenwehr bei Polizeiattacken."
Interessant in diesem Zusammenhang sind GG Artikel 26.1 und 20.4 |
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und jetzt? Nüscht. Siehst de. Meinungsfreiheit in der konkreten Ausgestaltung interessiert hier claudia und dich. Meinungsfreiheit ist eine Chimäre, die den Melkenden Milch gibt. Aber an dieser Chimäre drängeln sich die Falschen weil die sich mit unlauteren Mitteln einen Vorteil erkauft haben. |
Ausgabe 21/2012
24.05.2012
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