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Arglistige Täuschung
Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft biegt und beugt das Recht anscheinend, dass es quietscht. Nach der am 25. September 2011 erfolgten Strafanzeige wegen schweren Betrugs gemäß § 263 StGB gegen leitende Mitarbeiter der Bahn durch die Gruppe „Juristen zu Stuttgart 21“, lehnt es der in dieser Sache verantwortliche Stuttgarter Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler zum wiederholten Male ab, Ermittlungen gegen die Verantwortlichen einzuleiten. Dagegen hat nun gestern die Gruppe „Juristen zu S21“ Beschwerde bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft eingelegt.
Hintergrund des 'fehlenden Elans' der Stuttgarter Staatsanwaltschaft dürfte sein, dass ein Ermittlungsverfahren zwangsläufig weitere, nicht mehr weg zu leugnende, gerichtsfeste Tatsachen im Fall S21 zu Tage treten lassen würde, die dem Projekt endgültig (und ohne die geplante, scheindemokratische „Volksabstimmung“) den Garaus machten. Die Strafanzeige der „Juristen zu S21“ vom 26. September (siehe Link oben) stützt sich dabei auf umfangreiche Recherchen und Originaldokumente, die belegen, dass die Bahn den Abschluss der Finanzierungsvereinbarung zu S21 im Jahre 2009 durch Vorlage gefälschter (zu niedriger) Baukosten erschlichen hat - man bezeichnet solchen Vorgang gemeinhin auch als „arglistige Täuschung“. Auch die Parlamente stimmten seinerzeit auf Grund dieser falschen Zahlen dann der Ratifizierung der Bau- und Finanzierungsverträge zu...
Alte Kameraden
OStA Häußler darf man getrost als eine „Altlast“ aus 58 Jahren CDU-Herrschaft betrachten, offenbar tief vernetzt im schwarz-braunen Schwabenfilz - laut Handbuch der Justiz seit 1. März 1982 bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft tätig. In puncto Strafverfolgung politisch motivierter und politisch relevanter Delikte (Häußlers Abteilung) hat der Jurist in dieser Zeit - öffentlich zugänglich - nicht viele, aber einige Spuren hinterlassen. So geschah es unter seiner Leitung, dass 2006 ein Internethändler aus Winnenden vor den Kadi kam – wegen Verbreitens verfassungsfeindlicher Symbole: Er vertrieb u.a. Aufnäher und Buttons mit durchgestrichenen Hakenkreuzen. 2007 kassierte der Bundesgerichtshof den Urteilsspruch der Stuttgarter und sprach den jungen Mann aus Winnenden frei.
Andererseits ist es eben jener OStA Bernhard Häußler (der als Staatsanwalt auch gerne mal Urteile gegen S21-Kritiker anficht, weil ihm die Strafen nicht hoch genug sind), der der SZ seinerzeit zu Protokoll gab, dass man bei bestimmten Delikten einen unangemessenen Aufwand betreiben, ja förmlich „hinterherhechten“ müsse. Bei den angesprochenen Delikten handelt es sich um die strafrechtliche Verfolgung von mutmaßlichen SS-Mördern. Diese 'alten Kameraden', wenn sie noch am Leben sind, genießen unbehelligt und frei einen ruhigen Lebensabend, u.a. in Baden-Württemberg - wiewohl sie bereits 2005 in Italien von einem Gericht zu Höchststrafen wegen des Massakers 1944 im toskanischen Sant’Anna di Stazzema verurteilt wurden. 560 Zivilisten, darunter 116 Kinder metzelte die SS-Einheit mit Handgranaten und Maschinengewehren damals nieder. Das jüngste Opfer war 20 Tage alt.
Noch im Januar d. J. forderte die (damals noch in der Opposition befindliche) Fraktion der B/W-Grünen Häußlers Abberufung wegen Befangenheit, als dieser maßgeblich an den Untersuchungen des „Schwarzen Donnerstag“ (Polizeieinsatz im Stuttgarter Schlossgarten gegen demonstrierende S21-Kritiker mit über 400 Verletzten) beteiligt war. Offizielles Ergebnis der Untersuchung damals (und bis heute): Die Polizei hat rechtmäßig gehandelt. Aber das ist lange her; man müsste „hinterhechten“.
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Der schwarz-braune Filz in Baden-Württemberg ist ein riesiges Problem, das noch sehr lange nachwirken wird.
Am 28.4. d.J. schrieb ich zum Thema in der ZEIT-online: " Die Übernahme der Regierungsverantwortung... ...durch Herrn Kretschmann wird ungeheuer schwierig werden. Denn: Er übernimmt ein Land, das seit fast 60 Jahren von der CDU beherrscht wurde. Die gelegentlichen Aushilfen der FDP können mangels deren politischer Wirksamkeit ausgeklammert werden. Dies ist ein schweres Erbe. Denn klar ist, der Filz, den die CDU hinterlassen hat, reicht bis in die kleinsten Verästelungen der verschlungenen Landespolitik. Angefangen beim Personal, das seit 1950 immer seitens der CDU bestellt wurde, bis über die Besetzungen der höchsten Politikämter durch Parteileute. Herrn Kretschmann gebührt viel Respekt vor dieser Herkulesaufgabe. Meinen hat er." Was Sie hier über das Wirken des OStA Häußler berichten passt genau zu der Politik, die in BW jahrzehntelang praktiziert wurde. Danke für die Info. |
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Er hätte meinen größeren Respekt auch, wenn er sich, zusammen mit seinem Justizminister, nach einem halben Jahr Amtszeit dieser Skandal-Personalie angenommen hätte, die im Übrigen einer der größten Hemmschuhe bei der (sehr gut möglichen juristischen) Lösung des S21-Konflikts darstellt.
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Ergänzend dies:
1. Baustellenbesetzung 20.06.2011 "Nach der ersten Schadensschätzung am 21.06.2011 durch die Baufirma, die die Arbeiten am Grundwassermanagement durchführt, wurde der Schaden auf 1,5 Millionen Euro beziffert. Gegner und auch die Ingenieure gegen S21 haben diese Schätzung unverzüglich in Frage gestellt. Dennoch wurde durch die lokalen Medien in und rund um Stuttgart, die Schadenssumme von 1,5 MIO Euro sehr plakativ in den Schlagzeilen ausgeschlachtet. "S21-Gegner wüten und verursachen 1,5 MIO Euro Sachschaden". .... 4 1/2 Monate nach den Ereignissen des 20.06.2011 werden die Schadenszahlen jetzt relativiert. Man spricht jetzt von "nur" noch 96.392,22 Euro. ... Es war zur Zeit als der Schaden entstanden ist natürlich medienwirksamer von über einer Million Euro zu schreiben, als von unter 100 TSD Euro. Die neue Schadenssumme geht aus einer Anklageschrift hervor, deren Auszug mir vorliegt." www.weichert.en-a.de/lokale_nachrichten/zwischen_annahme_und_realitaet_liegen_oft_welten-48533/ Wozu das diente, zeigt sich schön am S21- Hetzblatt StN vom 25.06.2011: "Laut Deutscher Bahn wird der Sachschaden auf 1,5 Millionen Euro beziffert, vielleicht auch mehr-Geld, das die Eigentümer der beschädigten Fahrzeuge und Materialien auf zivilrechtlichem Weg von den Randalierern zurückfordern können. Auf den ein oder anderen Beteiligten kommen also womöglich so hohe Geldforderungen zu, dass er sich damit bis an sein Lebensende verschuldet. Denn bei vorsätzlichen Handlungen, bei denen ein Schaden bewusst und gewollt verursacht wird, greift auch eine private Haftpflichtversicherung nicht unbedingt. Der Mittäter sowie jener, der nur Beihilfe geleistet und zum Beispiel Wache geschoben hat, kann dabei ebenso als Gesamtschuldner in die Haftung genommen werden wie der Haupttäter selbst." www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.protest-gegen-stuttgart-21-auf-randalierer-duerften-hohe-forderungen-zukommen.ae9b9d69-f0c2-403f-b1c9-2ff378ad25a5.html Und Herr Molitor müsste jetzt eigentlich ganz schön an seiner Kotze vom 22.06.2011 10:01 Uhr würgen: "Neun verletzte Polizisten, darunter ein 42-Jähriger, der mit schweren Kopf- und Gesichtsverletzungen noch immer im Krankenhaus liegt. Die Polizei ermittelt wegen versuchten Totschlags. Zerstochene Reifen, abgerissene Kabel, zerstörte Wasserrohre - der Sachschaden ist beträchtlich. Das Ergebnis der abendlichen Randale gegen Stuttgart 21 ist am Hauptbahnhof zu besichtigen. Ein schwarzer Montag nach dem schwarzen Donnerstag. Und was fällt denen, die sich Parkschützer nennen, dazu ein? Bedauern? Selbstkritik? Distanz? Keine Spur! Die Polizei fantasiere, dramatisiere und kriminalisiere, behauptet ihr Häuptling und schwätzt von einer gelösten Feierabendstimmung. [Wahrheit!]...... Die Polizei lügt, die Bahn betrügt - so heißen die plumpen Parolen." Plumpe Parolen? Doch wohl bei Herrn Mplitot und den anderen "Gesegneten"! " www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.kommentar-stuttgart-21:-wind-und-sturm.b3c41b89-0877-4d5e-848d-7f4c204eb0ce.html 2. Die Staatsanwaltschaft wollte da natürlich nicht abseits stehen und ermittelte schon mal wegen versuchten Totschlags: "Die Staatsanwaltschaft ermittelt angesichts einer Gehirnerschütterung und Kehlkopfprellungen, die im schlimmsten Fall zum Ersticken hätten führen können, wegen versuchten Totschlags an diesem Polizisten." www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.protest-gegen-stuttgart-21-parkschuetzer-raeumen-gewalt-ein.6c9c38d3-9b3e-4838-8f36-8c4c4d28de66.html Hervorragend analysiert Kontexdies und den Einsatz der Stuttgarter ....anwaltschaft. Ein Auszug: "...Gesundheitszustand jenes bewaffneten Zivilbeamten, der am 20. Juni, laut medialer Ferndiagnose, von S-21-Gegnern "halb totgeprügelt" wurde. Der Mann erlitt eine Kehlkopfprellung, er war eine Nacht im Krankenhaus und wurde danach "ohne neurologische Auffälligkeiten", wie geschrieben steht, entlassen. Es gibt keinen Zweifel: Wer einen Menschen mit voller Absicht gegen den Kehlkopf tritt oder schlägt, kann ihn töten. Am 30. September vergangenen Jahres wurde ein Rentner im Stuttgarter Schlossgarten von einem Wasserwerfer fast blind geschossen. Andere schwer verletzt. Schuldhaft oder nicht? Falls ja, Schuld von wem? Geschädigt waren seinerzeit Demonstranten, geschädigt ist jetzt nach dem 20. Juni ein Polizeibeamter. Also reagieren die Behörden. Mit vielen Verfahren, mit Festnahmen, mit Hausdurchsuchungen. Es geht um einen der Ihren. So leitete die Staatsanwaltschaft in Windeseile ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt wegen versuchten Totschlags ein, später, in der abgespeckten Version, ein Verfahren wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung. Gab es eine solche gemeinschaftliche Tat und wenn ja, wie viele und wer genau gehörte zu dieser Gemeinschaft? Ein Tatverdächtiger, jener, der den Beamten laut Staatsanwaltschaft "mit der Faust mehrfach gegen den Hals, ins Gesicht und gegen den Hinterkopf schlug", sitzt in Untersuchungshaft." www.kontextwochenzeitung.de/newsartikel/2011/08/jeder-ist-potenzieller-taeter/ Geschildert wird in diesem Beitrag, wie auch Unschuldige in die Mangel genommen wurden. Krass auch dieser Fall (Eigenschilderung des Betroffenen): "Obwohl ich zur fraglichen Zeit gar nicht in Stuttgart war, ermittelt Polizei gegen mich wegen „schwerem Landfriedensbruch und schwerem Hausfriedensbruch im Zusammenhang mit der Erstürmung der Baustelle am ehemaligen zentralen Omnibusbahnhof beim S21 Projekt am 20.06.2011“ und hat mich zur „Erkennungsdienstlichen Behandlung“ und zur Vernehmung geladen. " blog.odem.org/2011/09/skurrile-polizei.html#rssowlmlink Und man erinnere sich auch an die zahllosen Hausdurchsuchungen gegen Bürgerjournalisten. Und schließlich der jüngste Streich. Nachhzusehen beim SWR: Ein Demonstrant, der einem Polizisten mit einer Taschenlape ins Gesicht geleuchtet hatte, erhielt einen Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung über 9000 Euro, der erst zurückgezogen wurde, als gutachtlich festgestellt wurde, dass so etwas mit dieser Taschenlampe gar nicht möglich sei. Zu beachten ist auch das perfide Verhalten gegenüber Herrn Wagner! www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=U9XspYWkYNU Es ist dieser Jauche-Tsunami, der einen mit dem Schreiben derzeit gar nicht mehr hinterherkommen lässt. Und das hier ist ja nur ein kleiner Auszug all dessen, was zu sagen wäre..... |
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...aber auch mal schön, alles Wichtige diesbezüglich (StA) an einer Stelle zu haben... Immerhin sind es lt. "Freitag" bis dato über 400 Blogs zum Thema "S21". -Und wer möchte schon jemand dorthin zum selber Nachlesen schicken, wo die Dinge bereits so oft verlinkt und gesagt wurden, dass "sie schon wie Asche in unserem Mund sind", außer seine schlimmsten Feinde ;-)
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Wieder mal sehr "schön" gesagt :
'wo die Dinge bereits so oft verlinkt und gesagt wurden, dass "sie schon wie Asche in unserem Mund sind" '. Kein Wunder bei dem @ seriousguy47 "Jauche-Tsunami" ! ! ! Die "Juristen zu S21" sollten in geigneter Form jene bayerische Staatsanwältin um erneute "Amtshilfe" bitten, die schon eine Beschwerde gegen die Stuttgarter Behörde wegen deren Verhalten im Mappus-EnBW-Skandal eingereicht hatte. Vom "mir könnet alles außer Hochdeutsch" bleibt nicht mehr viel übrig, die Rechtsstaatlichkeit im Ländle benötigt Amtshilfe aus Bayern (ausgerechnet !), auch bei der Barrierefreiheit eines Volksbegehrens (Quorum) kann BaWü von seinen bayerischen Nachbarn lernen, zwecks Einführung einer echten Basis-Demokratie gab es bereits den Aufnahme-Antrag an die Eidgenossen und um ein fahrgastfreundliches Bahnsystem (Integraler Taktfahrplan) ins Ländle zu bringen müsste das Südwest-Netz der SBB angegliedert werden. Der Badischn Bahnhof in Basel könnte als Einstand eingebracht werden. Und den Reklame-Slogan sollte man aktualisieren : "Mir könnet zwar koi Hochdeutsch, aber mauschle wia'd Sau !" |
Ausgabe 21/2012
24.05.2012
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