Stuttgarter Oberbürgermeister missachtet Verfassung

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Der Stuttgarter Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster (CDU) lässt im Namen der Kommune Stuttgart (und auf deren Kosten) einen persönlichen Brief an alle Stuttgarter Haushalte verteilen, in welchem er die Argumente pro S21 wiederholt. Hingegen wird vor den „Risiken eines Ausstiegs“ aus dem Projekt S21 im Zusammenhang mit der bevorstehenden Volksabstimmung in diesem Schreiben ausdrücklich gewarnt („[...]Es ist meine Pflicht Ihnen zu sagen, dass wir als Bürger Schadensersatz in schwindelerregender Höhe, mehr als 1,5 Milliarden Euro, an die Deutsche Bahn zahlen müssen. [...]“) .

Die Darstellung der Argumente in diesem Schreiben sind zum einen sehr einseitig und weiterhin z.T. bereits als Lügen entlarvt (z.B. Höhe der Ausstiegskosten). Insgesamt erinnert der Brief in seiner grafischen Aufmachnung eher an eine Werbebroschüre des Büros des "Bahnprojekts Stuttgart 21".

Damit greift der Oberbürgermeister direkt, persönlich und parteiergreifend für das Projekt S21 in den Wahlkampf zur Volksabstimmung ein, obwohl das Grundgesetz ihm als Amtsinhaber eine Neutralitätspflicht auferlegt (u.a. Art. 28 GG).

http://www.buntgrau.de/fp-content/images/stuttgart-21-wolfgang-schuster.jpg

Foto: OB Wolfgang Schuster

Siehe dazu aktuell auch: „S21: Ein formaldemokratischer Staatsstreich?“ (v. seriousguy47)

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