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Foto: Thomas Igler

Der Arbeitskreis Juristen zu Stuttgart 21 hat heute nachfolgenden Brief an alle Abgeordneten des Baden-Württembergischen Landtags gerichtet.


Stuttgart, den 23.09.2001

Abstimmung über Kündigungsgesetz S 21

Sehr geehrte «Anrede» «Titel» «Nachname»,

als Mitglied des Arbeitskreises Juristen zu Stgt 21 wende ich mich nach einer Diskussion in unserer Runde mit der folgenden Bitte an Sie:

Am 13.05.2009 haben die Abgeordneten des Landtages dem Finanzierungsvertrag zu Stuttgart 21 mit angeblichen Baukosten von 3,076 Mrd. € zugestimmt. Die Deutsche Bahn wusste bereits damals, dass das Projekt um über eine Milliarde Euro teurer werden würde. So wurden die Abgeordneten getäuscht. Deshalb haben wir am 20. September 2011 Strafanzeige gegen Verantwortliche der Deutschen Bahn wegen Verdachts des Betruges erstattet. Parlamentsentscheidungen auf der Grundlage eines falschen Sachverhalts vermitteln keine demokratische Legitimation. Am 28.09.2011 sollen Sie und später sogar die baden-württembergischen Bürgerinnen und Bürger über eine Kündigung abstimmen. Wieder verschweigt die Bahn die ihr bekannten aktuellen Kosten. Aus den beiden Abschnitten des Projekts, für die bisher noch keine Planfeststellung vorliegt, werden sich weitere Kosten ergeben, deren Höhe die Verantwortlichen der Deutschen Bahn noch gar nicht kennen können. Das wird ebenfalls verschwiegen. Somit fehlt Ihnen eine Entscheidungsgrundlage. Die grün-rote Koalitionsvereinbarung (S. 31) hat den Weg aufgezeigt:

Nach Abschluss des Stresstests und der Bewertung der Ergebnisse wird eine aktualisierte Kostenrechnung von der Deutschen Bahn AG eingeholt und von der Landesregierung geprüft. Die Landesregierung wird darauf drängen, dass für die Bauabschnitte, für welche bislang kein Baurecht besteht, die DB AG unmittelbar nach dem Stresstest Planfeststellungsanträge einreicht.

Dieser Weg wird nicht eingehalten. Jetzt soll abgestimmt werden, obwohl keine aktualisierte und von der Landesregierung geprüfte Kostenrechnung der Deutschen Bahn und keine Berechnung der Kostenrisiken (Risikopuffer) vorliegt. Wie wollen Sie über eine Kündigung wegen Kostensteigerungen entscheiden, wenn Sie die Kosten nicht kennen? Wie können Sie eine solche Abstimmung dem Volk zumuten? Das Projekt Stuttgart 21 hat zu einer tiefen Spaltung der Bevölkerung und einem empörten Widerstand geführt. Die Ursache liegt in der fehlenden Transparenz und dem hieraus resultierenden Misstrauen gegenüber Entscheidungsträgern und Entscheidungsprozessen. Sie als Abgeordnete dürfen den Bürgerinnen und Bürgern keine Entscheidung über einen unbekannten Sachverhalt zumuten!

Wird der Finanzierungsvertrag nicht auf Grund Ihrer Entscheidung gekündigt, wird die Bevölkerung mit der Aussage getäuscht, das Land werde sich an Mehrkosten über 4,562 Mrd. € hinaus nicht beteiligen. Denn wenn es irgendwann wegen des Baufortschritts kein Zurück mehr gibt, wird das Land bis zum bitteren, milliardenschweren Ende zu Nachschüssen gezwungen sein.

Für den Fall einer Kündigung durch das Land droht die Bahn mit der Geltendmachung von „Ausstiegskosten“. Ob ein solcher Anspruch überhaupt in Betracht kommt, ist zweifelhaft, zumal die Bahn keinerlei Kalkulation offen legt. Wahrscheinlicher ist, dass die Bahn wegen ihres vertragswidrigen Verhaltens ihrerseits zum Schadensersatz verpflichtet ist.

So wird sich die Aussage, das Land werde nicht nachfinanzieren, voraussichtlich noch in dieser Wahlperiode als falsch herausstellen. Es reicht, dass die Deutsche Bahn schon die Regierung und das baden-württembergische Parlament getäuscht hat. Sie als Volksvertreterinnen und Volksvertreter sollten nun nicht auch Ihr Wahlvolk täuschen. Die Wähler werden Sie für diese Täuschung zur Rechenschaft ziehen. Das wird erst recht dann der Fall sein, wenn ihnen bewusst wird, was Dr. Kefer, Vorstand der der Deutschen Bahn, am Ende der Präsentation des so genannten Stresstests einräumen musste:

Wesentliche Anforderungen aus der Schlichtung sind nicht realisierbar.

Wenn Sie meinen, dem Gesetz jetzt nicht zustimmen zu können, verschieben Sie bitte Ihre parlamentarische Entscheidung, bis eine aktualisierte und geprüfte Kosten- und Risikorechnung vorliegt! Auch eine Volksabstimmung auf unklarer Grundlage im jetzigen Stadium ist unverantwortlich und wird nicht den erhofften Frieden bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Weitere Informationen zur Rechtslage finden Sie unter www.juristen-zu-stuttgart21.de

Für Rückfragen steht Ihnen gerne Herr Rechtsanwalt Bernhard Ludwig, Kanzlei Keller & Kollegen, Kernerplatz 2, 70182 Stuttgart, info[at]anwaltskanzlei-keller.de, Tel. 0711/22 02 16-90 als Ansprechpartner zur Verfügung.

Download Brief Original >>> www.filetolink.com/83e49877

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Foto: Thomas Igler

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.