Turbulent ging es am vergangenen Dienstag vor dem Amtsgericht Hamburg-Harburg zu. Dort mussten sich die ersten drei von Kriegsgegner wegen Hausfriedensbruch vor Gericht verantworten. Sie hatten am 23. Oktober 2010 an Dock 10 der Blohm + Voss Werft im Hamburger Hafen ein Transparent mit politischen Losungen gegen Krieg und kapitalistischer Krise aufgehängt. Die Aktivistengehörten dem antimilitaristischen Jugendausschuss „Notstand der Demokratie“ an.
Obwohl die Aktion ohne Zwischenfälle beendet wurde und den Aktivisten nach ihren Angaben von den Wachleuten Straffreiheit zugesagt wurde, erstattete das Management von Blohm +Voss Anzeige. Alle Beteiligten erhielten Strafbefehle in Höhe von insgesamt 6.500 Euro bzw. 260 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe. Nachdem die Kriegsgegner Widerspruch eingelegt hatten, beschäftigt die Aktion jetzt die Justiz. Die Angeklagten rechtfertigten mit Prozesserklärungen die Aktion, die von den zahlreich erschienenen Zuschauern mit Applaus beantwortet worden. Nachdem der Richter mit Räumung des Gerichtssaals drohte und ein großes Polizeiaufgebot eingetroffen war, kam die Wende. Gegen die Auflage einer Zahlung von 100 Euro an eine gemeinnützige Organisation wurden die Verfahren eingestellt. Die Gerichtskosten trägt die Staatskasse. Tanja Wedel spricht gegenüber ND von einem großen Erfolg. Jetzt soll auch zu den Verfahren gegen die übrig 5 Kriegsgegner mobilisiert werden. Ein Gerichtstermin gegen sie steht noch nicht fest.
. Die AG-Friedenspolitik im Komitee für Grundrechte fordert den Vorstand von Blohm + Voss zur Rücknahme der Anzeige auf. „Ein Konzern, der von Kriegsproduktion und Kriegsschiffexport lebt, muss sich öffentliche Kritik gefallen lassen, betont Martin Singe vom Grundrechtekomitee. Das Amtsgericht Hamburg-Harburg müsse die formale Verletzung eines „befriedeten Besitztums“ gegen die Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit abwägen.
Peter Nowak