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Nun ist es heraus: Unsere Regierung, die mehr denn je mit dem Stopfen von Haushaltslöchern beschäftigt ist, will die Grundsteuer erhöhen. Prinzipiell könnte das den Kommunen, die in arger Finanznot sind, helfen. Doch wenn ich die Andeutungen richtig verstehe, wird wieder mehr Kleinholz gemacht als fair nachgedacht – diesmal auf Kosten der Ostdeutschen. Gegen die macht sich ohnehin Unwillen breit – wegen der besseren Straßen und der nett ausgebauten Stadtkerne ... na, und wegen der Nazis.
Jetzt aber wird zurückgeschlagen. Für Grundstücke soll künftig mehr berappt werden. Die Rheinische Post findet das gut nachvollziehbar, weil Boden und Immobilien andernorts sehr viel kräftiger besteuert werden. In den USA – so heißt es – werden bis zu 10.000 US-$/Jahr fällig, in Deutschland hingegen zuweilen nur 200 Euro („Rheinische Post“, 17. August 2010). Bezugsgrößen und Standorte scheinen dem Blatt eher unwichtig. Hauptsache die Differenz stimmt.
Nun, diese Differenz zielt ganz klar auf ehemalige DDR-Bürger, auf diejenigen, die noch Arbeit haben und deshalb auch ihr Grundstück halten konnten. Oft, und das grämt die Wessis auf besondere Weise, geht es da um 1000 Quadratmeter und mehr, um Flächen also, die (nach westlichem Verständnis) nur Leuten mit Geld zukommen. Vielfach steht auf diesen Böden, und zwar oft in der Mitte, ein eher ärmlich anmutendes, kleines Osthaus. Schon das muss jedem in der Marktwirtschaft Ansässigen die blanke Wut ins Gesicht treiben. Vertaner Grund und Boden mag man da stöhnen und von mehrstöckigen Häusern mit Eigentumswohnungen auf klein parzelliertem Gelände träumen. Tatsächlich verfügen „Grundbesitzer“ im Osten oft genug über keinerlei Vermögen. Sie sitzen auf ihrem zuweilen kostbar gewordenen Grund und wollen dort bleiben. Jetzt aber dürfte sie die künftige Steuererhöhung in arge Bedrängnis bringen. Einige von ihnen werden ihr Grundstück teilen und die abgezwackte Parzelle verkaufen müssen – so es denn angesichts der Hauskoordinaten Sinn macht. Andere dürften das Ganze zu Geld machen und dann irgendwo zur Miete einziehen. Ihr punktueller Erlös wird sie noch einmal an den Vereinigungseffekt erinnern: aus manchmal nur fünfzig Ostpfennigen pro Quadratmeter waren quasi über Nacht 50-300 DM pro Quadratmeter geworden. Das aber dürfte es dann auch gewesen sein – jener „Zufallsreichtum“ für jene, die ein Stück Scholle besaßen und das glatte Nichts für die anderen, die in Mietwohnungen einsaßen. Hier wurde zum ersten Mal ein Wohlstandsgefälle erzeugt, dass es so nie gegeben hatte. Ein Häuschen im Grünen – schön und gut. Großen Reichtum hatte das, von einigen Ausnahmen abgesehen, nie repräsentiert. Nach der Wende aber tat sich plötzlich ein gewaltiger Abstand auf – zu denen, die nie gebaut hatten oder bauen wollten.
Jetzt nun könnte es auch die Häuslebauer/–besitzer treffen – in einer Härte, die durch plötzliche Verkaufserlöse nur temporär gemildert wird. Profitieren werden diejenigen, die das große Geld haben und rechtzeitig zur Stelle sind. Sie werden klotzen und Klötze setzen, entweder zur Geldvermehrung oder weil ein Zweit- oder Drittwohnsitz gut in den Kram passt. Derzeit brachliegende Grundstücke – für sie werden schon jetzt die höchsten Abgaben prognostiziert – werden ihren biotopen Charakter verlieren und zugepflastert. Nun, ganz so wie in Spanien – wo in 3 Millionen leer stehende Wohnungen investiert wurde – dürfte es hier nicht zu gehen. Aber wer prüft schon, ob sich wer wie ansiedelt.
Fakt ist, dass die Schwachen wieder mal das Feld räumen müssen – für jene, die mühelos hinblättern. Die seit Jahren wachsende Umverteilung von unten nach oben findet hier ihre „grundbesitzliche“ Entsprechung.
Dabei gäbe es viele andere Möglichkeiten, die Kommunen finanziell besser auszustatten (progressive Steuern für den Doppelt- und Dreifachbesitz von Grund und Boden, veränderte Steuerzuweisungen in anderen Bereichen, veränderte Einnahmeverteilungsprinzipen Länder/Gemeinden, Kostenreduzierung durch neue Aufgabenteilung Bund/Länder/Gemeinden etc.). Von denen allerdings macht bisher niemand Gebrauch.
Dr.-Ing. Ulrich Scharfenorth, Ratingen
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Erhöhen die Kommunen die Grundsteuer, erhöhen die Grundeigentüme die Mieten für Hartz IV Empfäger/innen. Also bleiben die Kommunen auf den Kosten der Erhöhung der Grundsteuer sitzen.
Also lassen sie das!, oder? tschüss JP |
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Hallo Dr.-Ing. Ulrich Scharfenorth, Ratingen,
Danke für die Anregung zu meinem folgenden Artikel! tschüss JP siehe dazu www.freitag.de/community/blogs/joachim-petrick/lockt-fdp-die-kommunen-mit-grundsteuererhoehung-baerenfalle? 20.08.2010 | 16:55 Lockt FDP die Kommunen mit Grundsteuererhöhung in Bärenfalle? innenpolitik Lockt FDP die Kommunen mit Grundsteuererhöhung in Bärenfalle? Die Grundsteuer ist die einzige Steuer, die den Kommunen neben der Gewerbesteuer als Einnahmequelle verblieben ist. Gerade erst kürzlich hat der Bund die Grunderwerbssteuer an sich gezogen, diese den Kommunen als Einnahmequelle entzogen. |
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Zur angeführten Adresse soll es lat. Anzeige keien Seite geben - so zumindest die Info an mich.
Zur Sache: Die Kommunen müssen natürlich ausreichend mit Mitteln ausgestattet sein, und Wege dahin gibt es natürlich. Aber das ewige Gezzerre um das richtige - oder vom Stärkeren festgelegte Maß - wird es wohl immer geben. Meine Vorschläge habe ich oben gemacht. Natürlich kann man das mit der Grunderwerbssteuer auch wieder rückgängig machen oder verifizieren. |
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wo alles an Grund- und Bodensteuern, Grunderwerbssteuern, Wege-, Abfall-, Gebrauchtwassergebühren noch viel teurer ist!
Wenn die Kommunen nicht die Grundsteuern erhöhen, erhöhen diese gezwungenermaßen die Gebühen!, hat doch der Bund den Kommunen gerade die Grunderwerbssteuer entzogen, oder? tschüss JP |
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@ Scharfenorth
Ossis werden weiter verdrängt Reißerische Schlagzeilen machen sich oft gut. Wie auch in diesem Fall. Bedauerlicherweise hast Du einige Tatsachen nicht aufgeführt wie diese, dass der sogenannte Einheitswert, eine wichtige Grundlage für die Bemessung, in Ostdeutschland derzeit immer noch anders ist als im Westen. Der Wertfeststellungszeitpunkt ist bisher der 1. Januar 1964 für den Westen und der 1. Januar 1935 für den Osten. Damit werden die ostdeutschen Grundstücke deutlich günstiger besteuert. Der jetzige Vorschlag der schwarz-gelben Bundesländer ist folgender: 0,20 Euro pro Quadratmeter für die umbaute Fläche und 0,02 Euro pro Quadratmeter für den Rest des Grundstücks, der nicht bebaut ist. Legen wir Dein Szenario zu Grunde: altes Haus auf einem Grundstück von 1000 Quadratmeter. Daraus ergibt sich Pi mal Daumen 100 Quadratmeter Wohnfläche und 900 Quadratmeter unbebaute Grundstücksfläche. Nehmen wir weiter an, der Hebesatz betrage 400 Prozent, eine Zahl, die bundesweit sehr verbreitet ist. Also: 100 x 0,20 € x 400 % + 900 x 0,02 € x 400% = 152 € per anno. Von diesem Betrag geht auch der ostdeutsche Hauseigentümer nicht unter. Du machst mit Deinen polemischen Einstreuungen wie "und das grämt die Wessis auf besondere Weise" unnötige Fronten auf. |
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Der Fettdruck war ein Versehen.
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Danke für die Hinweise. Woher stammen die von schwarz-gelb diskutierten Ansätze. Ich kann im Netz dazu nichts finden.
Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass die Grundsteuer einen solchen Betrag annehmen sollte. |
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Zitat aus dem Eckpunktepapier von Schwarz-Gelb:
Zwei Grundstücke mit gleicher Nutzungsart und identischen Flächenmerkmalen wer-den innerhalb der Kommune somit gleich hoch mit Grundsteuer belastet. Dies ist nach dem Äquivalenzprinzip gerechtfertigt, weil beide Grundstücke vergleichbare finanzielle Leistungen der Kommune verursachen - und dies weitgehend unabhängig vom Wert des Grund und Bodens oder des aufstehenden Gebäudes. Es gelten folgende Äquivalenzzahlen je Quadratmeter: 20 Cent für zu Wohnzwecken genutzte Gebäudeflächen 40 Cent für nicht zu Wohnzwecken genutzte Gebäudeflächen 2 Cent für die Grundstücksfläche Hier ist der Link zum Originalpapier: www.deloitte-tax-news.de/steuern/grundsteuer-grunderwerbsteuer/files/vorschlag-by-bw-h.zur-grundsteuerreform.pdf |
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Hier ist noch ein Rechenbeispiel aus dem Eckpunktepapier:
Einfamilienhaus mit Keller, einem Vollgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss, Gebäudehöhe 8 m, Grundstücksfläche 700 m², Gebäudegrundfläche 100 m², Hebesatz 350 Prozent Berechnung der Grundsteuer: Grundstücksfläche: 700 m² * 2 Cent / 100 = 14 Euro Ansatz Grundstücksfläche Gebäudefläche: 100 m² * Höhenzahl 2 * 20 Cent / 100 = 40 Euro Ansatz Gebäudefläche Ansatz Grundstücks- und Gebäudefläche (14 + 40) 54 Euro * 350 Prozent Hebesatz = 189 Euro Grundsteuer Das Beispiel ist wegen der Stockwerke ein wenig komplizierter als das meinige, jedoch zeigt die Höhe der Steuer - hier 189 Euro - ebenso, dass von diesen Beträgen der Eigentümer eines Einfamilienhauses, auch wenn es auf einem sehr großen ostdeutschen Grundstück stehen sollte, nicht von den Wessis verdrängt wird, wie Deine Überschrift und Dein Text insinuiert. |
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Frage: "Wann ist die deutsche Einheit vollendet?"
Antwort: "Wenn der letzte Ossi aus dem Grundbuch getilgt ist." Und wenn es nicht die Wahrheit ist, so ist es doch gut erzählt. Die Anmerkungen von Achtermann zeigen, dass die versteckte Enteignung "ostdeutschen" Grundbesitzes über die Grundsteuer eher unwahrscheinlich ist. Es gibt sogar die interessante Tendenz, dass viel Grundbesitz im Osten, der nach der Wende in die Hände ziemlich beschränkter "westdeutscher" steuersparender Kapitalanleger gelangt ist, zu äußerst günstigen Preisen wieder in die Hände "ostdeutscher" Besitzer gelangt. In Leipzig wurden in den Jahren 1990...1998 mehr als 75% aller Grundstückkäufe durch "Westdeutsche" getätigt. Seit 3,4 Jahren stammt die Mehrheit der Käufer Leipziger Immobilien aus der Region. Die 1a Lagen in Leipzig allerdings sind fest in der Hand der üblichen Verdächtigen. Interessanter ist auch, wer den Grundbesitz aus Staats- und Treuhand kauft: die Wälder, Seen, Ackerböden. Diesen Blick auf Osteuropa ausgeweitet, wo sich "Südzucker" und "Soros" ganze Landstriche angeeignet haben, zeigt die soziale und politische Dimension der Landfrage. Hier scheint mir der Ansatzpunkt für eine Kritik der Eigentumsverhältnisse im Grundbesitz. "Ost- oder westdeutsch" ist dabei nur ein nebensächlicher Parameter. |
Ausgabe 21/2012
24.05.2012
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