seriousguy47

Blog von seriousguy47

12.11.2011 | 15:37

S21: Info-Material

Klaus Gebhard, der Mann, der im Frühjahr 2010 mit einer Photomontage, die die geplanten Zerstörungen im Stuttgarter Schlossgarten erstmals visualisierte, vielen Stuttgartern - mir inklusive -  erst die Augen geöffnet hat, für deren dauerhaften Verschluss die hiesigen Medien bis dahin gesorgt hatten, hat im Vorfeld der Volksabstimmung Bilder und Argumente zum Thema S21 zusammengestellt, auf die ich hier gerne hinweise. Bei BAA findet sich dazu folgendes:

 

Kein Stuttgart 21: Eindrucksvolle Bilder- und Argumente zum Download von Klaus Gebhard

Publiziert am 11. November 2011 von Petra

Die Volksabstimmung über einen Ausstieg des Landes aus der Stuttgart-21-Finanzierung steht in Kürze an. Während die S21-Befürworter mit viel Geld eine erdrückende Werbeübermacht ausüben, müssen sich die S21-Gegner auf andere Weise Gehör verschaffen, als "Graswurzelbewegung", die auf das Engagement sehr vieler Bürger überall im Land setzt.

In den letzten Wochen hat Klaus Gebhard einen neuen Bildervortrag zur bevorstehenden Volksabstimmung erarbeitet, den er nun zur Verwendung gegen Stuttgart 21 frei zur Verfügung stellt. Bitte Nutzungsbedingungen und Copyright beachten.

1. Verkehr im Land samt Kosten
2. Umwelt-, Park- und Denkmalschutz in Stuttgart
3. Die Demokratiefrage
4. Alle Bilder auf einen Rutsch als zip-Paket herunterladen

Unter dem 4. Link kann die komplette Bilderserie auf den Rechner gespeichert werden. Bitte beachten: Die Bilddatei-Namen enthalten in Stichworten die zu transportierenden Argumente. Zur Übersicht liegt jedem Kapitel eine Bilddateienliste bei.

Mit Hilfe aussagekräftiger Bilder ist eine Aufklärung noch wirkungsvoller, denn Bilder sagen mehr als tausend Worte. Je weiter weg es von Stuttgart geht, desto größer ist erfahrungsgemäß der Informationsbedarf, da die Medien dort nur selten (und wenn dann meist nur einseitig zugunsten von S21) über die Folgen des Projekts berichtet haben.

Zitat von Klaus Gebhard: "Es ist das größte Geschenk, das ich euch/uns machen kann, steckt doch jahrelange Vorarbeit darin - macht das Beste in unserem Sinne daraus."

www.bei-abriss-aufstand.de/2011/11/11/kein-stuttgart-21-eindrucksvolle-bilder-und-argumente-zum-download-von-klaus-gebhard/

Von mir ist dem weiter nichts hinzuzufügen.

 
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Kommentare
Vaustein schrieb am 12.11.2011 um 17:11
Danke für diesen sehr informativen Beitrag. Hoch interessant ist
der Link zu dem Vortrag von Dipl Ing. Klaus Gebhard und dort dessen Hinweis auf die Brandrisiken im unterirdischen Bahnhof.

Durch meine langjährige Tätigkeit auf dem Gebiet des industriellen Brandschutzes (sog. Brandlüftung, bzw. Konstruktion von Rauch-und Wärmeabzugsanlagen) weiss ich, dass bereits ein mittelgrosser Brand im unterirdischen Bahnhof mit absoluter Garantie zu einer Katastrophe führen würde.

Dieses Argument gegen S 21 kann von den Gegnern von S 21 nicht hoch genug eingeschätzt werden und sollte viel mehr in die Öffentlichkeit getragen werden.

Brennt es im unterirdischen Bahnhof so, wie Herr Gebhard es an seinem Beispiel darstellt, wird es zwangsläufig viele Tote geben.

Das sollten sich die Befürworter vor Augen führen.
seriousguy47 schrieb am 12.11.2011 um 18:58
"Dieses Argument gegen S 21 kann von den Gegnern von S 21 nicht hoch genug eingeschätzt werden und sollte viel mehr in die Öffentlichkeit getragen werden."
Da rennen Sie bei mir offene Türen ein! Es wird zwar durchaus viel über Barrieren usw. informiert, aber offenbar gibt es eine große Scheu davor, die Katastrophenanfälligkeit dieser Bahnhofskatastrophe drastisch in die Öffentlichkeit zu tragen. Stichworte: Terroranschläge, brennende Loks usw.
Ähnlich verhält es sich damit, dass die Befürworter die Bevölkerung dazu aufrufen, in der Volksabstimmung eine verfassungswidrige Finanzierung abzusegnen. Für mich ist das seit dem Ermächtigungsgesetz der erste große Rechsstattsskandal in diesem Lande. Thematisiert aber wird dies nicht. Ein bürgerlicher Widerstand scheint vor drastischen Szenarien zurückzuschrecken.....
mcmac schrieb am 13.11.2011 um 03:10
Juristen weisen so genannte Ausstiegskosten von 1,5 Mrd. EUR als Wählertäuschung zurück

Donnerstag, 10. November 2011

Mehrere Rechtsanwälte und Richter aus dem Arbeitskreis „Juristen zu Stuttgart 21“ weisen die Ausstiegskosten von 1,5 Mrd. EUR für den Fall einer erfolgreichen Volks-abstimmung als abwegig zurück.„Es ist eine Irreführung, wenn immer wieder behauptet wird, mehrere Wirtschafts-prüfungsgesellschaften hätten übereinstimmend die Ausstiegskosten in dieser Höhe bestätigt“, sagt Rechtsanwalt Bernhard Ludwig. Tatsächlich war diese Zahl lediglich von einer der drei Wirtschaftsprüfungsgesell-schaften als „plausibel“ eingestuft worden, nämlich der PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG (PwC). Die beiden anderen Wirtschaftsprüfungsgesell-schaften kamen zu wesentlich geringeren Kosten-schätzungen (Susat & Partner OHG: 1.074 Mio. EUR; Märkische Revision GmbH: 453 Mio. EUR). „PwC prüft seit Jahren die Abschlüsse der Deutsche Bahn AG und ihrer Tochterunternehmen“, ergänzt Ludwig.„Wie unabhängig ist dannPwC wirklich?“

Der SPD-geführte Teil der Landesregierung und auch der SPD-Fraktionschef im Landtag Claus Schmiedel verbreiten gleichwohl weiterhin, unabhängige Wirtschaftsprüfer hätten die Ausstiegskosten von 1,5 Mrd. EUR als plausibel bewertet. Einzig der Justizminister hält in der SPD-Spitze dagegen: „Die Validität dieser Prognose ist unklar. So liegen die Beurteilungen der drei eingeschalteten Wirtschafts-prüfungsgesellschaften diesbezüglich weit auseinander.“ (Landtags-Drucksache 15/616, Seite 13).

Ausstiegskosten von 1,5 Mrd. EUR sind unbegründet:

• Die Bahn behauptet Kosten, die zum großen Teil mit dem Projekt Stuttgart 21 nichts zu tun haben oder Mittel betreffen, die ihr gerade für den Bau von Stuttgart 21 zugewendet wurden.

• So behauptet die Bahn Ausstiegskosten von 194 Mio. EUR für die Neubaustrecke, obwohl diese laut Koalitionsvertrag in jedem Fall gebaut werden soll.

• Die Bahn rechnet auch die Rückzahlung des Kaufpreises an die Stadt Stuttgart für die Gleisflächen nebst Zinsen in Höhe von zusammen 708 Mio. EUR den Ausstiegskosten hinzu, obwohl sie wertvolle Grundstücke zurück erhält und seit Erhalt der Kaufpreiszahlung im Jahr 2001 Zinsvorteile in dreistelliger Millionenhöhe hatte. Die vorgezogene Kaufpreiszahlung sowie der Zinsverzicht dienen zur Finanzierung des Anteils der Bahn bis 1,8 Mrd. EUR an den Projektkosten. Sie verlieren ihren Zweck, wenn das Projekt fällt.

• Die Rückzahlung eines Betriebskostenzuschuss des Flughafens in Höhe von 115 Mio. EUR kann nicht den Ausstiegskosten hinzugerechnet werden, da er ausdrücklich für den Ausgleich von „Betriebsverlusten“ durch den Bau von Stuttgart 21bestimmt ist.

Die Gleichsetzung von Ausstiegskosten mit Ersatzansprüchen gegen das Land Baden-Württemberg ist rechtlich verfehlt. Ersatzansprüche kommen nur in Betracht, wenn das Land durch die Kündigung Vertragspflichten verletzen würde und der Bahn dadurch ein Schaden entstünde. Wird der Vertrag zu recht gekündigt, gibt es grundsätzlich keine Schadenersatzansprüche (so ausdrücklich derJustizminister Stickelberger, Landtagsdrucksache 15/673, Seite 3). Und nur wenn berechtigte Kündigungsgründe von der Landesregierung festgestellt werden, soll auch gekündigt werden.

Eine Kündigung würde aus folgenden Gründen keine Vertragspflicht verletzen:

• Der Finanzierungsvertrag ist nichtig, weil er gegen das Grundgesetz und das darin geregelte Verbot der Mischfinanzierung verstößt.

• Die Bahn hat mutmaßlich über Mehrkosten des Projekts von über 1 Mrd. EUR vor Vertragsschluss getäuscht. Dann kann sich das Land vom Vertrag lösen und seinerseits Schadenersatz verlangen.

• Die Bahn hat erklärt, die absehbaren Kostensteigerungen über den vereinbarten Finanzierungsrahmen von 4,5 Mrd. EUR hinaus nicht allein zu tragen. Die anderen Vertragsparteien haben ebenfalls weiteren Zahlungen eine Absage erteilt. Damit fehlt das Geld, um das Projekt zu vollenden. Der Weiterbau des Projekts ist deshalb unzumutbar und der Vertrag kann aus wichtigem Grund gekündigt werden(vgl. Justizminister, Landtagsdrucksache 15/616,Seite 8 und 10). Andernfalls würde womöglich eine milliardenteure Ruine gebaut. Ersatzansprüche der Bahn kommen dann nicht in Betracht, weil sie die Kosten falsch berechnet.

• Schließlich muss die Bahn als vollständig öffentliches Unternehmen auch den demokratischen Willen einer erfolgreichen Volksabstimmung akzeptieren.

„Ausstiegskosten von 1,5 Mrd. EUR oder sogar darüber hinaus erweisen sich als hohle Drohung, die einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würde“, schließt Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper.

“Es ist zudem nicht nachvollziehbar, wenn die Partei, die den Finanzminister stellt, im Vorfeld einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Bahn deren Behauptungen kritiklos übernimmt. Schließlich hat auch der Finanzminister in seinem Amtseid geschworen, Schaden vom Land abzuwenden,“ergänzt Dieter Reicherter, Vorsitzender Richter am Landgericht a.D.

Pressekontakt:

Bernhard Ludwig, Rechtsanwalt,

Kernerplatz 2, 70182 Stuttgart

Telefon: 0711/22021690


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