Empfehlung der Woche

Generation rechts?

Generation rechts?

Rüdiger Maas

Hardcover, gebunden

288 Seiten

24 €

Zur Empfehlung
Meine Frau weint

Meine Frau weint

Angela Schanelec

Drama

Deutschland, Frankreich 2026

93 Minuten
ab dem 11. Juni im Kino!

Zur Empfehlung
Gefühlte Wahrheiten. Zeppeline und Nationalsozialismus

Gefühlte Wahrheiten. Zeppeline und Nationalsozialismus

Zeppelin Museum Friedrichshafen

Seestraße 22 | 88045 Friedrichshafen

Vom 22. Mai 2026 bis 4. April 2027!

Zur Empfehlung

Politik : Unzumutbar? Warum die Regierung der Linksfraktion nicht antwortet

Zum Kommentar-Bereich

Bei diesem Beitrag handelt es sich um ein Blog aus der Freitag-Community.
Ihre Freitag-Redaktion

Die Bundesregierung hat die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion verweigert – ein bisher einmaliger Vorgang. Es geht um politische Straf- und Ermittlungsverfahren nach den umstrittenen Paragrafen 129 und 129a in den Jahren vor 1980. Im Büro der Abgeordneten Ulla Jelpke sind dazu Anfang April zwölf Fragen und jede Menge Unterfragen formuliert worden: etwa nach der Zahl der Verfahren, dem Alter der Beschuldigten, dem Einsatz von V-Leuten, Anklageerhebung und Strafdauer. Mit einem Schreiben des Justizministerium vom 18. April zeigt sich die Regierung von der parlamentarischen Neugier der Linken überfordert. Der Aufwand zur Beantwortung, so heißt es, überschreite die Grenze der Zumutbarkeit. In der Linksfraktion wird nun überlegt, ob man „gegen die Verweigerung der Beantwortung juristisch vorgehen“ könne.

Die Angelegenheit könnte spannend werden: Die Auskunftsrechte der Abgeordneten haben einen hohen Stellenwert, Anfragen sind ein wichtiges Kontrollinstrument des Bundestages – und spielen auch für die Öffentlichkeit eine wichtige Rolle. Die Linke ist die fragefreudigste und damit für die Bundesregierung „nervigste“ Fraktion, wie die Mainpost es formuliert: Seit Beginn der Legislaturperiode 2009 hat die Linke im Parlament 628 Anfragen gestellt, die Grünen kommen auf 609 und die Sozialdemokraten sind mit 200 Anfragen schon deutlich weniger neugierig. Oft genug machen Informationen, zu denen die Regierung durch die Opposition genötigt werden, Schlagzeilen. Man kann sagen, mit den Kleinen und Großen Anfragen wird der Stoff der politischen Auseinandersetzung produziert – wenn denn die Bundesregierung antwortet. Lapidare Hinweise reichen nicht, und wenn die Auskunft zu bestimmten Fragen verweigern werden soll, muss das auch genau begründet werden können. Der Spielraum ist eng: Eine Regierung hat eine Antwortpflicht – aber diese Pflicht unterliegt gewissen Grenzen.

Zuletzt 2009 hat das Bundesverfassungsgericht sich mit dieser auch demokratiepolitisch wichtigen Grenze befasst: Drei Jahre zuvor hatten vier Abgeordnete und die Grünen-Fraktion zwei Kleine Anfrage gestellt, um zu erfahren, ob und wenn ja welche Informationen deutsche Geheimdienste wie der BND und die Landesämter für Verfassungsschutz über Abgeordnete des Bundestages sammeln. Dass die Frage berechtigt ist, zeigt das Beispiel des Linken-Parlamentariers Bodo Ramelow, über den – wie über andere auch – Dossiers angelegt und Akten gefüllt wurden. Die Bundesregierung wand sich seinerzeit aus der Beantwortung mit dem Hinweis, die Arbeit von Nachrichtendiensten sei geheimhaltungsbedürftig, Fragen könnten nur in speziellen Kreisen wie dem Parlamentarischen Kontrollgremium beantwortet werden. Die Karlsruher Richter ließen das allerdings nicht durchgehen und rüffelten die Bundesregierung: die Auskunft sei „mit verfassungsrechtlich nicht tragfähigen Begründungen verweigert“ und so die Rechte des Parlaments verletzt worden.

Eine bloß pauschale Ablehnung kann man der Regierung im Fall der Kleinen Anfrage der Linksfraktion nicht vorwerfen: Das Justizministerium begründet auf dreieinhalb Seiten, warum es eine Beantwortung für unzumutbar hält. Es geht im Wesentlichen um zwei Punkte: die quantitativen Anforderungen der Recherche und die qualitative Bedeutung der Anfrage. Die Neugier der Linksfraktion lässt sich in Papier bemessen, das durchforstet sein will: etwa 2.000 Ordner bei der Bundesanwaltschaft, handschriftliche Registerbände, rund 400 Mikrofilme und mindestens 3.000 Akten des Bundesarchivs. Auf der Grundlage von „sehr vorsichtig geschätzten Zahlen“, heißt es bei der Regierung, würde die Antwort einen „Arbeitsaufwand von mehr als fünf Personenjahren“ erfordern, der von der Bundesanwaltschaft „nicht zu leisten“ vermocht werde.

Nun könnte man sagen: Fünf Mitarbeiter an die Sache gesetzt, wäre die Recherche in einem Jahr zu schaffen, fünfzig Mitarbeiter wären noch schneller – und würde man eine externe Kanzlei beauftragen, wie es oft genug bei wichtigen Dingen wie der Formulierung von Gesetzentwürfen geschieht, könnte die Anfrage wahrscheinlich längst beantwortet sein. Die Bundesregierung hält allerdings auch die Bedeutung des linken Auskunftsbegehren für zu gering. Man müsse abwägen zwischen dem unbezweifelten Recht der Abgeordneten, jede nur denkbare Frage zu stellen, und dem „schutzwürdigen Interesse der Regierung an der Wahrnehmung der ihr zugewiesenen Aufgaben und am effektiven Einsatz eigener Ressourcen und denen nachgeordneter Behörden“. Die „nähere Grenzziehung“, hatten die Karlsruher Verfassungsrichter 2009 erklärt, „bedarf allerdings der Würdigung im Einzelfall“. Und in diesem, findet nun die Bundesregierung, hätten „die gestellten Fragen weder einen Bezug zum Status der Abgeordneten noch eine erkennbare aktuelle politische Bedeutung“.

Während man ersteres noch anerkennen mag, lässt sich die Frage, ob etwas aktuell politisch bedeutsam ist, durchaus anders beantworten. Die Linksfraktion hat ihre Kleine Anfrage wohl auch nicht allein aus rechtshistorischer Neugier heraus formuliert, sondern weil sie damit ein parlamentarisches Ziel verfolgt: die ersatzlose Abschaffung der Strafrechtsparagrafen 129 und 129a. Diese würden sich, heißt es in der Vorbemerkung der Linksfraktion, „aller Erkenntnis nach durch eine massive Einleitung von Verfahren bei vergleichsweise wenigen Verurteilungen auszeichnen“. Für die Bewertung politischer Justiz vor 1980 käme es daher „gerade auf die Einstellungsquote solcher Verfahren an“, für die man eben auf ausführliche Informationen angewiesen sei. Die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke sieht denn auch „politische Brisanz“ in dem Thema. „Es wäre eminent wichtig, diesen Komplex aufzuarbeiten.“

auch erschienen auf lafontaines-linke.de

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.