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Kultur : Beharren

Klaus Croissants Engagement für die DDR bleibt bei seinen politischen Freunden umstritten

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Als Klaus Croissant Ende März starb, schickte ihm die ehemals dem Konzept Gegenöffentlichkeit verpflichtete taz ein Patchwork aus Agentur-Meldungen als Nachruf hinterher. Die konservative Welt befasste sich dagegen in einem länglichen Autorentext mit dem Rechtsanwalt, dem sie wie einer Fantasy-Gestalt hinterrief, er habe "die dunkle Seite von 68 (gelebt)". Nun möchte man gar nicht wissen, was Springers Flaggschiff für die lichte Seite von 68 hält. Aber es bedarf keines besonderen Einfühlungsvermögens um zu ahnen, dass Croissants Engagement für die DDR der Welt noch unerträglicher erschienen sein muss, als seine Rolle als Verteidiger von RAF-Mitgliedern.

Klaus Croissant war ein Rechtsanwalt, der Justiz als etwas politisches begriffen hat und für den deswegen die Grenze zwischen Verteidigung seiner Mandanten und politischem Engagement nie scharf gezogen war. Die bundesdeutsche Gerichtsbarkeit, mit deren weit in den Nationalsozialismus hineinreichenden Kontinuität er sich intensiv beschäftigt hatte, war ihm ein besonders gefährlicher Gegner. Die Sympathie, die er seinen Mandanten in den großen Stammheimer Verfahren Anfang der siebziger Jahre entgegenbrachte, hat ihn ins Visier der bundesdeutschen Staatssicherheitsbehörden gerückt. Der Verteidiger und Testaments-Vollstrecker Ulrike Meinhofs wurde mehrfach verhaftet, floh, suchte politisches Asyl in Frankreich und wurde doch wieder nach Deutschland ausgeliefert, wo er 1979 zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, weil er, wie andere Anwälte auch, das "Info-System" der RAF-Gefangenen untereinander durch Weiterleitung von Zellenzirkularen ermöglicht hatte.

Croissant, zu dessen Verteidigern in diesem Verfahren der spätere französische Justizminister Robert Badinter gehörte, musste sich strafschärfend anrechnen lassen, dass er keine Reue erkennen ließ. Deswegen musste er auch anders als andere Ersttäter die gesamte Strafe absitzen. Nach seiner Entlassung begann Croissant, der auf Einladung seines Ostberliner Anwaltskollegen Friedrich Karl Kaul mehrmals die DDR besuchte, mit den Staatssicherheitsbehörden der DDR zu kooperieren: Wie auch seine langjährige, 1987 verstorbene Lebensgefährtin Brigitte Heinrich, lieferte er Informationen und Einschätzungen über die bundesdeutsche und westberliner linke Szene. Dafür verurteilte ihn das Kammergericht Berlin 1993 wegen Verstoß gegen den § 99 StGB (Geheimnisverrat) zu 21 Monaten Haft auf Bewährung. Schwerer als diese Strafe hat Croissant getroffen, dass viele der radikalen Linken, denen er sich verbunden fühlte, ihn für seine Zusammenarbeit mit der Stasi scharf kritisierten und als Verräter bezeichneten. Dass die Kooperation mit dem Staat, den er schon immer für das bessere Deutschland gehalten hatte, ein Fehler war, vermochte er bis zuletzt nicht einzusehen. Er beharrte darauf, keine Geheimnisse an die DDR weitergegeben zu haben. Dass die Zusammenarbeit mit einem Geheimdienst, der auf seinem Staatsterritorium repressiv gegen die vielgestaltige Opposition vorging, von politischen Freunden als Vertrauensbruch angesehen wurde, dass sie sich hintergangen fühlten, weil Croissant auch Wissen über sie und ihre Zusammenhänge an die DDR weitergab, verstand er nicht. Die Auseinandersetzung über sein Engagement für die DDR und über seine Bereitschaft, der Stasi Informationen zu geben, wurde nie ernsthaft geführt: Das war nicht nur ein Versäumnis Croissants, sondern auch eine Folge des Zerfalls der radikalen Linken in Deutschland und ihres Unwillens, kontrovers über Verhaltensweisen zu diskutieren. Das starre Schema, in dem jemand Freund ist oder Feind, wurde so am Ende auch Klaus Croissant politisch zum Verhängnis.

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