Was hat "Globalisierung" eigentlich mit Menschenrechten zu tun? Medico international vermerkt in seinem jüngsten Rundschreiben: "In nur zwei Jahrzehnten hat die auch und gerade von IWF und Weltbank vorangetriebene Globalisierung zu einer historisch nie zuvor gekannten Verarmung von Millionen geführt. Schon Mitte der neunziger Jahre waren nach Angaben des Flüchtlingskommissariats der UNO weltweit 20 Millionen Menschen auf der Flucht, in der Mehrzahl Frauen und Kinder. Nach dem neuesten Bericht der Interamerikanischen Entwicklungsbank muss ein Drittel der lateinamerikanischen Bevölkerung, das sind 150 Millionen Menschen, von weniger als zwei Dollar täglich leben, während sich 40 Prozent des Bruttosozialprodukts in der Hand von einem Prozent der Bevölkerung konzentrieren."
Dem gegenüber steht die Behauptung, dass nach dem Kollaps der Sowjetunion und einer allgemeinen Durchsetzung von Marktwirtschaft und liberaler Demokratie die Voraussetzungen für eine weltweit friedliche, humane politisch-soziale Ordnung geschaffen wären. Dies äußert sich in so heimeligen Begriffen wie Weltzivilgesellschaft oder Staatengemeinschaft. Während die katastrophalen Folgen der sogenannten Globalisierung eher am Rande Erwähnung finden, beherrscht vor allem dieser Aspekt die politischen Festtagsreden und das kulturelle Feuilleton. Der Begriff "Menschenrechte" taucht dabei interessanterweise besonders dann auf, wenn es um die Rechtfertigung von Krieg und Gewalt geht.
Die Frage ist nun, weshalb Menschenrechte ...
... in den vergangenen Jahren zu einem bestimmenden Begriff der politischen Auseinandersetzung geworden sind. Das entscheidende Datum dafür sind zweifellos die Jahre 1989/90 mit ihren globalen Zäsuren. Seither werden zwei gegensätzliche Momente sichtbar:
Zum einen verwenden die dominierenden kapitalistischen Staaten die Menschenrechte - obwohl im Inneren nicht immer besonders menschenrechtsfreundlich - zur Legitimation ihres Herrschaftsanspruchs, konkret zur globalen Befestigung ihres Wirtschafts- und Gesellschaftsmodells. Das heißt, ihr Interesse an der Durchsetzung einer für sie und das in ihnen beheimatete internationale Kapital günstigen ökonomischen, sozialen und politischen Ordnung in allen Teilen der Welt wird mit demokratischen und menschenrechtlichen Prinzipien gerechtfertigt. Demokratie und Menschenrechte - so wird argumentiert - seien überhaupt nur auf der Basis von Unternehmerfreiheit und Marktwirtschaft realisierbar.
Zugleich wächst aber auch die Bedeutung von Menschenrechten als Gegenstand demokratischer, sozialer Bewegungen, die sich gegen Ausbeutung, Gewalt und die diese stabilisierende Herrschaft der kapitalistischen Metropolen richten. Das heißt, mit der "Globalisierung" nehmen auch Protestbewegungen zu. Sie messen die herrschenden Verhältnisse an ihrem eigenen Anspruch und radikalisieren so notwendigerweise die Begriffe von Demokratie und Menschenrechten. Ein Beispiel dafür war der zapatistische Aufstand in Mexiko, der nicht zufällig mit dem Inkrafttreten der Nordamerikanischen Freihandelszone (NAFTA) im Januar 1994 ausbrach.
Beide Tendenzen lassen erkennen, dass der grundlegende Widerspruch, der die Entwicklung der Menschenrechte bestimmt, sich in neuen Dimensionen entfaltet. Eine davon ist die wachsende Bedeutung von Menschenrechten bei der Rechtfertigung kapitalistischer Metropolenherrschaft im Zuge der Globalisierung. Ein Prozess, der die Staaten wesentliche Spielräume zur wirtschafts- und sozialpolitischen Intervention einbüßen ließ, was allerdings von diesen bewusst herbeigeführt wurde. Ziel dabei war und ist ein grundlegender Wandel der sozialen Kräfteverhältnisse.
Das hat wesentliche Konsequenzen für die "Weltordnung": Zunächst einmal ein rasantes Anwachsen der ökonomisch-sozialen Ungleichheit sowohl innerhalb der Gesellschaften als auch im Weltmaßstab. Ganze Regionen werden von ökonomisch-sozialer Entwicklung abgekoppelt, ein großer Teil Schwarzafrikas zum Beispiel. Eine der Ursachen für das Auseinanderbrechen von Staaten mitsamt der dies begleitenden Bürgerkriege wie für eine entscheidende Veränderung des Verhältnisses zwischen kapitalistischem Zentrum und Peripherie. Die Vorstellung einer gleichgerichteten ökonomischen Entwicklung der Welt ist längst ad acta gelegt. "Entwicklungspolitik" gilt generell als gescheitert. Statt dessen beherrscht heute im Blick auf die kapitalistische Peripherie "Not- und Katastrophenhilfe" das staatliche Handeln. Sie folgt der Intention, die Metropolen vor den Folgen desaströser Entwicklungen in der Peripherie zu schützen. Die Kosovo-Intervention der NATO hatte nicht zuletzt auch diesen Zweck.
Parallel dazu kommt es zu einem tiefgreifenden Wandel der liberalen Demokratie. Innerstaatliche Prozesse laufen zunehmend an den sogenannten "Sachzwängen" des Weltmarkts auf. Die seit den achtziger Jahren in der Peripherie vollzogene Wiedereinsetzung formell demokratischer Regimes wurde deshalb nicht zu Unrecht als "Demokratisierung der Machtlosigkeit" (Hippler) bezeichnet. In den kapitalistischen Metropolen gibt es dagegen eine starke Tendenz zur Verwandlung der Demokratie in eine Art Selbstverwaltung der Privilegierten. Deren primäres Ziel besteht darin, die eigene relative Wohlstandsfestung gegen Arme, Flüchtlinge, Migranten, Revolten und "antiwestliche" Kräfte abzusichern. Während auch in den Metropolen soziale Ungleichheiten und Spaltungen drastisch zunehmen, etabliert sich ein wohlstandschauvinistischer Legitimationsdiskurs, der stark nationalistisch und rassistisch gefärbt ist. Er vermittelt, dass die Gewähr der herrschenden ökonomisch-politischen Weltordnung selbst noch für diejenigen profitabel sei, die Leidtragende der neoliberalen Umstrukturierung sind. Der Begriff der Demokratie verliert so wichtige emanzipative Bedeutungen und wird zur Legitimation eines internationalen Regimes der ökonomisch-sozialen Apartheid.
Eine Tendenz zur Umdefinition des Menschenrechtsbegriffs ...
... im herrschenden politischen Diskurs ist unverkennbar. Er reduziert sich - zugespitzt ausgedrückt - auf die in den Metropolen herrschende Lebensweise, einschließlich ihrer ökonomischen Grundlagen. Mit anderen Worten: Menschenrechte werden schlicht mit kapitalistischer Marktwirtschaft und den sie kennzeichnenden politischen Herrschaftsverhältnissen identifiziert. Dies nimmt deutlich Züge eines menschenrechtlichen Fundamentalismus an. Das "Recht der Bürger auf freie Fahrt" wird - um ein Beispiel zu nennen - als ein Menschenrecht hofiert, selbst wenn dies dazu führt, dass dadurch das Erdklima in absehbarer Zeit kollabiert. Da diese Lebensweise internationale Ungleichheiten, Ausbeutung und Unterdrückung zu ihrer Grundlage hat, gerät der Menschenrechtsbegriff - wie auch der Demokratie-Begriff - zu einer simplen Legitimationsformel für Herrschaft und droht, seinen emanzipativen Gehalt völlig zu verlieren. Er wird zum Ausdruck eines universalen Anspruchs imperialistischer Macht.
Aufschlussreich ist dabei ein beachtliches Auseinanderfallen von Menschenrechtsdiskurs und politischer Praxis. Die diskursive Ebene von Politik, die sich etwa in Feiertagsreden, politischen Appellen ("Aufstand der Anständigen") und talk shows manifestiert, hat immer weniger mit dem zu tun, was Politik praktisch tut. Um nur zwei Beispiele zu nennen: Die permanenten Rufe der Regierenden nach mehr "Ausländerfreundlichkeit" ändern überhaupt nichts an der unmenschlichen Praxis ihrer Flüchtlingspolitik. Die Bundesregierung leistet sich einen wahrhaftigen "Menschenrechtsbeauftragten", was sie aber keineswegs daran hindert, Panzer an die Türkei zu liefern.
Ein weiteres Phänomen ist der Umstand ...
... dass der Begriff der Menschenrechte immer mehr zu einer herrschaftsförmigen Entpositivierung von Völker- und Verfassungsrecht verwandt wird. Menschenrechte werden zur Legitimation von Interventionen benutzt, die sowohl dem Völkerrecht als auch einzelstaatlichen Verfassungen widersprechen. Der Kosovo-Einsatz der Bundeswehr unter Bruch der Verfassung wurde so legitimiert. Der Begriff der Menschenrechte dient zur Ausrufung übergesetzlicher Notstände, die vom Wortlaut des Gesetzes nicht gedeckte Gewaltanwendung rechtfertigen - ein Vorgang, der gerade in der Bundesrepublik mit ihrer Kampfformel von der "freiheitlich-demokratischen Grundordnung" eine ziemlich trübe Geschichte hat. Was früher "freiheitlich-demokratische Grundordnung" hieß, wird jetzt sozusagen zur "westlichen Wertegemeinschaft" umdefiniert.
Dies kann ganz wörtlich genommen werden, geht es hierbei doch tatsächlich um die Sicherung höchst materieller "Werte". Dass derartige Menschenrechtsinterventionen genau die demokratischen und menschenrechtlichen Werte massiv verletzen, die sie zu schützen vorgeben (s. Kosovo), wird als unvermeidlicher Kollateralschaden in Kauf genommen. Gesichert wird damit eine Weltordnung, die für einen großen Teil der Menschheit die Verwirklichung von Demokratie und Menschenrechten selbst in ihrer eingeschränkten liberalen Bedeutung unmöglich macht. Wenn aber Menschenrechte derart zur Legitimation einer wohlstandschauvinistischen Politik verbogen werden, geraten sie in eine gefährliche Nähe zu ihrem Gegenteil, nämlich rassistisch und nationalistisch eingefärbter Diskriminierung und Unterdrückung. Im angeblichen Kampf gegen Menschenrechtsverletzer und "Schurkenstaaten" wird genau das gerechtfertigt, was diese erst möglich macht und hervorruft: eine strukturell auf Ungleichheit, Ausbeutung und Unterdrückung beruhende ökonomische und politische Weltordnung.
Festzuhalten bleibt also, dass Menschenrechte kein abschließend kodifizierbares Rechtskonstrukt, sondern ein von Widersprüchen durchzogenes Kampffeld darstellen. Sie unter Berücksichtigung der historischen Möglichkeiten über ihre bürgerlich-liberalen Beschränkungen hinaus weiterzuentwickeln, darauf kommt es heute vor allem an. Es geht darum zu begreifen, dass Menschenrechte mehr sind als liberale Marktfreiheiten und liberaldemokratische Partizipationsmöglichkeiten, dass sie soziale und ökonomische Voraussetzungen haben, die im Rahmen der kapitalistischen Weltordnung prinzipiell nicht realisierbar sind.
Ein Kernproblem innerhalb der gegenwärtigen Menschenrechtsdebatte besteht darin, dass eben dieser Zusammenhang immer noch stark ausgeblendet wird. An den einschlägigen Diskussionen über die sogenannte Weltzivilgesellschaft lässt sich das klar ablesen, sofern sie auf einen kritischen Begriff von Gesellschaft und Staat systematisch verzichten.
Nicht zuletzt geht es darum, zu verstehen, dass die Verwirklichung von Menschenrechten nicht Staaten überlassen werden kann. Diese stellen nichts anderes als die politische Form ökonomischer Macht- und Herrschaftsverhältnisse dar, die einen strukturell ausgrenzenden und unterdrückenden Charakter haben. Ein "zivilgesellschaftliches Menschenrechtsregime", von dem im politischen Feuilleton gegenwärtig gern gesprochen wird, ist prinzipiell nur gegen staatliche Macht- und Herrschaftsansprüche durchsetzbar. Beispielsweise bleibt eine internationale Menschenrechtsgerichtsbarkeit, deren Etablierung in der Tat notwendig wäre, herrschaftsförmig deformiert, solange die starken Staaten der kapitalistischen Metropolen darüber entscheiden, in welcher Form was zu ihrem Gegenstand wird.
Notwendig ist also eine internationale, autonome, staatsunabhängige Menschenrechtsbewegung, die sich als radikal gesellschaftsverändernd begreift und darauf zielt, ökonomische und soziale Verhältnisse als Basis für eine progressive Verwirklichung von Menschenrechten über liberale Freiheitsrechte hinaus praktisch zu verändern und dabei eigene politische Strukturen und Institutionen zu entwickeln. Unter den Bedingungen des globalisierten Kapitalismus mit seinen horrenden Ungleichheiten und seinen politisch, sozial und kulturell desaströsen Folgen gilt das verstärkt.