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Zehn Jahre nach dem NATO-Luftangriff auf Vavarin warten die Opfer auf Entschädigung. Harald Kampffmeyer über eine lange Odyssee vor Gericht, die bis Karlsruhe geführt hat

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Am 30. Mai 1999 wurden im serbischen Varvarin bei einen NATO-Angriff auf eine militärisch bedeutungslose Brücke zehn Menschen getötet. Alle waren Zivilisten. Eine Zivilklage der Angehörigen und Opfer auf Schadenersatz in Höhe von 3,5 Millionen Euro wurde von allen gerichtlichen Instanz abgelehnt. Erstmals muss nun das Bundesverfassungsgericht über eine Globalhaftungsklage gegen Deutschland und die NATO entscheiden. Die Varvariner Kläger werden von einer deutschen Projektgruppe unterstützt. Deren Sprecher ist der Berliner Manager Harald Kampffmeyer.

Die Angehörigen der Getöteten und Schwerverletzten von Varvarin klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Deutschland als Mitverursacher und Beteiligter des Jugoslawienkrieges wegen Schadenersatz. Mit welcher Begründung wurden die Klagen vom Landgericht Bonn über das Oberlandesgericht Köln bis zum Bundesgerichtshof bisher abgewiesen?

Das Grundgesetz komme da als Anspruchsgrundlage nicht in Frage?


Sie wurden auch beim Oberlandesgericht Köln vorstellig, was ergab sich dort?




Gibt es überhaupt eine rechtliche Grundlage für Einzelpersonen aus Jugoslawien für die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland und der NATO?





Hat sich eigentlich die Bundesregierung oder NATO bisher bei den Opfern von Varvarin entschuldigt?





Das Gespräch führte Hans Wallow

Varvarin ist eine Kleinstadt und Gemeinde in Serbien mit etwa 2.200 Einwohnern. Sie wurde während des Kosovo-Kriegs am 30. Mai 1999 Ziel der NATO-Luftangriffs. Während eines Volksfestes anlässlich des orthodoxen Dreifaltigkeitsfestes erfolgte dieser auf die Morava-Brücke von Varvarin, wodurch diese zerstört und mehrere Menschen getötet oder verletzt wurden. Den Großteil der Opfer (10 Tote, 17 Verletzte) forderte die zweite Angriffswelle auf die zerstörte Brücke, während Helfer versuchten, die Toten und Verletzten zu bergen.
Ein Teil der Opfer des Luftangriffes bzw. deren Angehörige haben die Bundesrepublik Deutschland wegen des Angriffs auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld verklagt, obwohl die Bundesrepublik an dem Angriff selbst nicht beteiligt war. Das Landgericht Bonn hat die Klage abgewiesen und dies unter anderem damit begründet, dass sich die Kläger als Individuen nicht unmittelbar auf Schutzwirkungen von zwischen Staaten geschlossenen Verträgen berufen können. Einige der Kläger haben am 22. Februar 2007 eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. (Quelle: Wikipedia)

Harald Kampffmeyer ist Vorsitzender des Projektrates für die Vavariner Bürger.

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