Politik

Flüchtlinge | 24.06.2009 21:00 | Mark Berger

Probleme mit dem Notfallventil

Härtefall­kommis­sionen ­können Menschen, die von Abschiebung ­bedroht sind, ein besonderes Aufenthaltsrecht gewähren. Doch die Entscheidungsfindung ist oft willkürlich

Yussufs Geschichte müsste Integrationspolitikern Freudentränen in die Augen treiben. Er hat ein Diplom als Umweltingenieur in der Tasche, spricht fließend Deutsch, hält sich penibel an Regeln und Gesetze. Ein Beispiel für gelungene Integration? Nicht ganz, denn Yussuf hat ein Problem. Er ist in Deutschland nicht erwünscht.

Yussuf hat sich in seiner alten Heimat Togo in der Demokratiebewegung engagiert. Im Jahr 1994 flieht er nach Deutschland, doch sein Asylantrag wird abgelehnt. Jahr um Jahr verlängert die Ausländerbehörde seinen Aufenthalt, „Kettenduldung“ heißt das im Amtsdeutsch. Trotz des faktischen Ausbildungsverbots macht er Abitur, studiert. In seiner Diplomarbeit forscht er nach neuen Methoden zur Biogaserzeugung. Im Jahr 2004 ist Schluss mit der Duldung, Yussuf soll endgültig zurück nach Togo. Seitdem lebt er in der Illegalität.

Yussuf sitzt in einer Kreuzberger Kneipe, wippt nervös auf der Stuhlkante. Sein massiger Körper mag nicht so recht in den Kaschmirpullover passen, an dessen fadenscheinigen Ellbogen das Hemd durchschimmert. Er spricht im Flüsterton, den Kopf tief zwischen den Schultern. Nicht aufzufallen ist Yussufs Lebensversicherung. „Die Angst, entdeckt zu werden, ist immer da“, sagt er. „In der U-Bahn, auf der Straße, hier in der Kneipe, ich habe immer alles im Blick.“ Doch da ist noch ein anderer Yussuf, einer, der gerne auch mal Polizisten nach dem Weg fragen und Freunde bei Behördengängen als Dolmetscher begleiten würde – wenn man ihn denn ließe. Einer, der nichts dagegen hätte, sein Bild auch in der Zeitung zu sehen – wenn es ihm nicht schaden würde.

Deutschland oder Togo – für Yussuf ist das keine Alternative. Eine echte Perspektive eröffnen ihm beide Länder nicht. Wäre es nicht das Beste, nach Togo zurückzugehen und neu anzufangen? „Ich kenne die Korruption dort, ich habe die Gewalt der Regierungstruppen am eigenen Leib erlebt. Selbst ohne Papiere und ohne richtige Arbeit ist das Leben hier tausendmal besser. Ich bin seit 15 Jahren hier. Deutschland ist meine Heimat“, sagt Yussuf. Also will er sich erst einmal weiter durchschlagen, als Umzugshelfer oder Tellerwäscher ein paar Euro verdienen und bei Freunden auf der Couch schlafen. Und in der Zeitung lesen, dass deutsche Firmen händeringend nach Ingenieuren suchen.

Gnade ohne Begründung

So sehr Yussuf ein Gottesurteil herbeisehnen mag, seine letzte Chance auf eine Aufenthaltsgenehmigung liegt in den Händen einer ausgesprochen irdischen Instanz – der Härtefallkommission. Sie erlaubt es den Bundesländern, von Abschiebung bedrohten Menschen ausnahmsweise ein Aufenthaltsrecht zu gewähren.

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„Ein Notfallventil“, so nennt Pater Martin Stark vom Jesuiten-Flüchtlingsdienst in Berlin die Kommission. Sein Büro ist klein und karg wie eine Mönchszelle. Ein Stehpult, ein Regal, ein kleiner Tisch für Besucher, an der Wand ein schweres Kreuz aus Messing. Neben Pater Stark sitzen noch sechs weitere Vertreter der Kirchen, Politik und Wohlfahrtseinrichtungen in der Berliner Kommission. Einmal im Monat beraten sie darüber, welche der 20 bis 30 Fälle sie zur endgültigen Entscheidung an den Innensenator weiterreichen. Der hebt oder senkt den Daumen ohne weitere Begründung – so sollen Präzedenzfälle verhindert werden.

Pater Stark findet die Berliner Regelung insgesamt gelungen. Er lobt die liberale Politik des Senats, die weniger formale Hürden auftürmt, als das in anderen Bundesländern der Fall ist. Selbst höhere Vorstrafen sind in Berlin kein Ausschlussgrund. Pater Stark sieht die Kommission ganz pragmatisch: „Mit der Härtefallregelung erkennt die Politik an, dass Gesetze nicht jedem Einzelfall gerecht werden können. Das kann man als Gnadenakt ansehen, andererseits ist es aber auch eine Notfallprüfung.“ Aber passen Gnadenakte zu einer modernen Demokratie? „Natürlich ist das in manchen Fällen eine Kapitulation“, räumt Stark ein, aber immerhin könne die Kommission dann noch eingreifen, wenn rechtlich eigentlich nichts mehr zu machen ist.

Für Yussuf sieht Pater Stark zumindest vor der Härtefallkommission gute Chancen. Ob dann allerdings der Innensenator zu seinen Gunsten entscheiden würde, ist fraglich. Selbst die Kommissionsmitglieder werden regelmäßig von den Urteilen überrascht. Immer wieder kommt es zu haarsträubenden Entscheidungen – wie jüngst im Fall einer Iranerin, die abgeschoben werden sollte, obwohl ihr wegen ihrer Homosexualität in der Heimat die Todesstrafe drohte.

Was ist die Härtefallkommission nun? Tatsächlich ein Notfallventil? Oder eine Beruhigungsveranstaltung nach dem Motto „Rette deinen Lieblingsausländer“? So formuliert es der Vertreter einer Wohlfahrtsorganisation, der nicht namentlich genannt werden möchte. Warum sperrt sich die Politik gegen ein modernes und transparentes Bleiberecht? Die aktuelle Lösung jedenfalls riecht verdächtig nach Willkür.

Regionale Unterschiede

Tatsächlich spielt es eine entscheidende Rolle, in welchem Bundesland sich ein Ausländer an die Kommission wendet. Amnesty International weist in einer Untersuchung auf die großen Unterschiede hin. Während in Berlin 38 Prozent der Anträge nicht stattgegeben wird, sind es in Nordrhein-Westfalen gerade einmal fünf Prozent. Die Differenzen sind das Ergebnis höchst individueller Landesregelungen und vage formulierter Entscheidungskriterien. Wohlfahrtsorganisationen fordern daher seit langem eindeutige Checklisten und Punktekataloge.

Doch selbst wenn es diese klaren Richtlinien irgendwann einmal geben sollte: Yussuf wird wohl nicht mehr von ihnen profitieren. Sein Schicksal liegt inzwischen in der Hand der Berliner Behörden.

Bei einer Fahrzeugkontrolle hat die Polizei ihn erwischt. „Ein Araber und ein Afrikaner zusammen im Auto, das war zu viel“, sagt Yussuf und lacht bitter. Er sitzt in seinem blauen Trainingsanzug im Besucherraum des Abschiebegefängnisses in Köpenick. Abgewetzter Linoleumboden, ein paar wackelige Tische und Stühle, an der Wand hängt ein Kitschgemälde – ein Segelschiff kämpft gegen die stürmische See. Falls der Raum in seiner Trostlosigkeit den Abschied aus Deutschland erleichtern soll, dann erfüllt er seinen Zweck. Yussuf rechnet fest mit der Abschiebung, sein Anwalt macht ihm wenig Hoffnung.

Als Härtefall würde er wahrscheinlich nur eingestuft, wenn er jetzt schnell Arbeit als Ingenieur findet. Aber wie soll das gehen? Zudem: Es ist ihm schon nicht geglückt, als er noch auf freiem Fuß war. Wer stellt schon einen Ingenieur ein, der keine Papiere besitzt? Beim Verhör wollte ein Polizist wissen, wer ihn in all den Jahren unterstützt hat. Wie es ihm gelungen ist, ohne Papiere ein Studium abzuschließen. „Ich habe geantwortet, dass Helmut Kohl doch auch die Namen der illegalen Spender für sich behält“, sagt Yussuf. Das könne man nicht vergleichen, entgegnete ihm der Polizeibeamte. Kohl sei schließlich Politiker.

 
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Artikelaktionen
Kommentare
ladida schrieb am 25.06.2009 um 23:46
"Warum sperrt sich die Politik gegen ein modernes und transparentes Bleiberecht?" - Schade, dass der Autor anscheinend nicht mal weiß, dass es diesen Versuch mit dem Beschluss der IMK vom 23.11.2006 und der anschließenden Altfall-/Stichtagsregelung im Aufenthaltsgesetz durchaus gegeben hat. Hätte er diese Regelung und die damit verbundenen verschiedenen Probleme gekannt, könnte er die Frage selbst dahingehend beantworten, dass die Politik sich gar nicht sperrt, aber dass solche "transparenten" Regelungen mit ihren glasklaren Kriterienkatalogen den Nachteil haben, dass immer irgendwelche Konstellationen, die unmöglich von Anfang an bedacht werden können, durch das Raster fallen. Und der Verzicht auf einen Stichtag bei gleichzeitigen "transparenten" Kriterien ist ja wie eine Einladung, es nur bloß die erforderliche Zeit hier irgendwie durchzuhalten, um dann ein Aufenthaltsrecht zu bekommen. Daher werden Härtefallverfahren auch weiterhin notwendig sein und im Föderalismus wird es dabei natürlich Anwendungsunterschiede von Bundesland zu Bundesland geben.
chokingrodent schrieb am 26.06.2009 um 07:48
@ladida:

unter "transparent" würde ich persönlich in erster linie mal verstehen, dass die entscheidungen öffentlich begründet werden müssen. natürlich gibt es immer fälle, die durch raster fallen. aber warum wird so etwas nicht öffentlich verhandelt? ich denke, darum geht es in dem artikel. ich kann nicht erkennen, wo das härtefallverfahren an sich kritisiert wird. es geht doch um den ablauf des verfahrens. was das ganze jetzt mit der altfall-regelung zu tun haben soll erschließt sich mir leider nicht.
posterboy schrieb am 26.06.2009 um 08:33
Wenn man Deiner Argumentation folgt, dann sollte man konsequenterweise vielleicht Urteilsbegründungen allgemein verbieten. Schließlich kann ein Mörder seine Tat ja so planen, dass er am Schluss maximal mit Totschlag davon kommt. Natürlich steigt mit der Transparenz die Gefahr des Missbrauchs, aber das ist meiner Meinung nach der Preis, den man in einem Rechtsstaat bezahlen muss.

Ob es im Förderalismus "natürlich" ist, dass ein Ausländer in Hamburg abgeschoben wird, während er drei Meter weiter in Schleswig-Holstein bleiben darf, halte ich zumindest für diskussionswürdig.

""Warum sperrt sich die Politik gegen ein modernes und transparentes Bleiberecht?" - Schade, dass der Autor anscheinend nicht mal weiß, dass es diesen Versuch mit dem Beschluss der IMK vom 23.11.2006 und der anschließenden Altfall-/Stichtagsregelung im Aufenthaltsgesetz durchaus gegeben hat."

Keine Ahnung, ob der Autor es weiß. Aber scheinbar hat sich die Politik dagegen gesperrt, wie du ja selbst schreibst.
chokingrodent schrieb am 29.06.2009 um 10:27
vor allem sollte man der verurteilten iranerin vor der steinigung sagen, dass ihre abschiebung nicht persönlich gemeint war, sondern lediglich auf "natürliche anwendungsunterschiede" im deutschen föderalismus zurückzuführen ist. ich glaube, dann kann sie ihren tod viel gelassener ertragen.
ladida schrieb am 04.07.2009 um 12:30
Ihre Iranerin hat ja in jedem Fall ein Asylverfahren durchlaufen, in aller Regel, mit anschließendem Gerichtsverfahren. Das Ergebnis war für sie negativ. Jetzt soll ihr die Härtefallkommission helfen. Das geht aber in diesem Fall nur, wenn die Kommission die Entscheidung gerade NICHT begründen muss. Denn wenn die einzige Begründung, die man geben könnte, wäre, dass die Gerichte das Asylrecht falsch angewendet haben, dann wäre das ja wohl ein Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz. Aus demselben Grund werden ja auch Begnadigungen von Strafgefangenen grundsätzlich nicht begründet.
chokingrodent schrieb am 04.07.2009 um 15:15
@ladida:

also wenn unser asylrecht zulässt, dass wir leute abschieben, die in ihrer heimat dann gesteinigt werden, dann siehst du trotzdem keinen bedarf, etwas zu ändern, verstehe ich dich da richtig?

die härtefallkommission HAT ja in diesem fall entschieden - ebenfalls für die abschiebung. ohne begründung, ganz so wie du es willst. immerhin, in einem punkt sind wir uns einig: das ergebnis wird für die frau "negativ" sein. im übrigen finde ich es interessant, dass du menschen ohne papiere scheinbar mit strafgefangenen gleichsetzt.
chokingrodent schrieb am 06.07.2009 um 10:02
nun ja, er sitzt ja auch in der kommission. ich schätze mal, dass es seiner arbeit kaum dienlich sein wird, wenn er gegen die regelung loswettert.
ladida schrieb am 04.07.2009 um 16:51
Schutz vor Gefahren im Herkunftsstaat kann jedenfalls in der Regel nicht über das Härtefallverfahren gewährt werden. Für solche Fälle ist grundsätzlich das Asylverfahren da. Wenn dort festgestellt und gerichtlich bestätigt wurde, dass die Verhältnisse im Herkunftsstaat einer Abschiebung nicht entgegenstehen, und vernünftige Menschen der Auffassung sind, dass die Entscheidung rechtlich oder politisch falsch ist, dann bietet das aktuelle Härtefallverfahren eine elegante Möglichkeit, Fehler, die im Asylverfahren gemacht wurden, zu korrigieren. Diese Möglichkeit - keine Gewissheit - fällt weg, wenn ich die Kommission oder das Ministerium zwinge, die Entscheidungen im Härtefallverfahren transparenter zu machen, zu begründen, Kriterienkataloge aufzustellen usw. Dies zum einen wegen der inhaltlich entgegen stehenden Gerichtsentscheidungen, zum anderen auch, weil die Entscheidungspraxis insgesamt restriktiver werden wird, um zu verhindern, dass sich Dritte in vermeintlich gleich gelagerten Fällen auf Präzedenzfälle berufen.

Ich kann also, um es auf die Spitze zu treiben, aktuell ein paar Iranerinnen helfen, während andere, in derselben Situation, abgeschoben werden. Ohne Zweifel ungerecht. Alternativ kann ich aber langfristig niemandem mehr helfen. Noch ungerechter, finde ich. (Jedenfalls bei Frauen aus dem Iran.)

Wenn es nach mir ginge, gäbe es einen generellen Abschiebestopp für Frauen in den Iran, und zwar egal, ob Steinigung droht oder sie "nur" wie alle anderen Frauen dort auch den allgemein unwürdigen Lebensbedingungen ausgesetzt sind. Aber meine persönliche Meinung ist ja hier gar nicht entscheidend, sondern, wie sich isolierte Änderungen der Härtefallregelung auswirken, die nicht von Änderungen im Asylbereich begleitet werden. Da es politische Mehrheiten für ein liberaleres Asylrecht nicht gibt (und ohnehin die rechtlichen Regelungen nicht das Hauptproblem sind, sondern die Art der Umsetzung durch Behörden und Gerichte), die ab September womöglich regierenden Mitte-Rechts-Parteien einer "Bürokratisierung" der Härtefallverfahren aber durchaus aufgeschlossen gegenüberstehen könnten, muss man sich schon fragen, ob man den Betroffenen mit den hier aufgestellten Forderungen im Ergebnis helfen würde.
chokingrodent schrieb am 05.07.2009 um 14:04
und was soll jetzt deiner meinung nach passieren wenn die wohlfahrtsorganisationen keine ahnung von der materie haben und daher kontraproduktive forderungen stellen?
ladida schrieb am 05.07.2009 um 18:13
Leider sagt der Artikel nicht, welche Wohlfahrtsorganisation da Kriterienkataloge und Entscheidungsbegründungen fordert. Ich bezweifle, dass eine namhafte Organisation dies fordert. Der Mann, mit dem der Autor geredet hat, findet das aktuelle Verfahren insgesamt gelungen. Das ist auch meine Meinung.


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