Politik

RAF | 24.12.2009 15:00 | Julian Heißler

Der gnadenlose Blick der Öffentlichkeit

Der Haftbefehl gegen die Ex-Raf-Terroristin Verena Becker wurde vom BGH aufgehoben. Aber ihre Vorverurteilung in den Medien kann von keiner Instanz beseitigt werden

Verena Becker ist frei. Einen Tag vor Heiligabend hob der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe den Haftbefehl gegen die ehemalige RAF-Terroristin auf. Zwar bestehe immer noch ein dringender Tatverdacht gegen Becker, am Attentat auf den ehemaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 beteiligt gewesen zu sein. Das Gericht sah aber keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr.

 

Damit erhalten die Ermittlungen der Generalbundesanwaltschaft unter Leitung von Monika Harms einmal mehr einen Dämpfer durch die Gerichte. Es ist noch keine Woche her, dass Harms ankündigte, gegen Becker im März Anklage erheben zu wollen. Zwar musste die Generalbundesanwältin einräumen, dass es keine neuen Erkenntnisse über die Identität des Schützen gebe, der Buback vom Soziussitz eines Motorrads aus erschossen hatte, trotzdem wollten die Bundesanwälte Becker wegen Mittäterschaft anklagen.

 

Diesen Vorwurf strich der BGH jetzt zusammen. Man könne im besten Fall nachweisen, dass Becker die eigentlichen Täter „psychisch bei Begehung der Tat“ bestärkt hatte. Das könne aber höchstens zu einer Verurteilung wegen Beihilfe führen. Das klingt juristisch vielleicht spitzfindig, kann sich auf das Strafmaß bei einer möglichen Verurteilung aber durchaus auswirken.

 

Doch egal welchen Verlauf das Verfahren im kommenden Jahr nehmen wird – über Verena Becker ist schon geurteilt worden. Becker war Mitglied der RAF. Sie war Terroristin. Bei Anschlägen, die sie mit plante und ausführte, kamen unschuldige Menschen ums Leben. Dafür musste sie bestraft werden – und dafür wurde sie bestraft.

 

1977 verurteilte sie ein Gericht zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen versuchten Mordes an einem Polizisten. Sie saß zwölf Jahre hinter Gittern ehe Bundespräsident Richard von Weizsäcker sie 1989 begnadigte. Danach lebte sie zurückgezogen in Berlin-Zehlendorf. Mit dieser Ruhe dürfte es vorbei sein – egal wie das Urteil am Ende lauten wird.

 

Verena Becker ist erneut zur öffentlichen Person gemacht worden. Zeitungen druckten aktuelle Fotos der heute 57-jährigen ab, zeigten Bilder ihres Wohnhauses mit kaum verschlüsselten Wegbeschreibungen. Es dürfte schwer werden für Becker, sich erneut aus der Öffentlichkeit zurückzuziehen, sollte das ihr Wunsch sein.

 

Damit gefährdete das Vorgehen mancher Medien, gedeckt durch die halböffentlichen Ermittlungen der Bundesanwaltschaft, die Resozialisierung der ehemaligen Terroristin. Ja, der Tatverdacht gegen sie besteht auch aus Sicht des BGH noch. Und es ist auch verständlich, dass Buback-Sohn Michael endlich die Umstände des gewaltsamen Todes seines Vaters erfahren will. Doch eine öffentliche Treibjagd wie im Fall Becker dient der Wahrheitsfindung sicher nicht.

 

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Der Prozess im Frühjahr wird Klarheit schaffen. Wird Becker freigesprochen, haben die Bundesanwaltschaft und bestimmte Medien die mühsam aufgebaute bürgerliche Existenz einer ehemaligen Gewalttäterin unachtsam zum Einstürzen gebracht. Sollte Becker hingegen verurteilt werden, ist das der richtige Zeitpunkt für ausführliche Berichterstattung – dann auch mit Foto.

 
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Artikelaktionen
Kommentare
SteinMain schrieb am 24.12.2009 um 19:14
Der Ex-nazi Hans Martin Schleier wurde damals 1978 nicht direkt von mir betrauert, eher von Leúten die was haben. Mehr vom Sckleiyer ? Entjudung, und so ?
SteinMain schrieb am 24.12.2009 um 19:15
Tschechei ?
SteinMain schrieb am 24.12.2009 um 19:29
Zwangsarbeit ? Mercedes Benz ? Bayrische Motorenwerke ? Nö, Flick ? Nö, sichn geweigert, ein paar Mark an Kriegsvermögen an die Zwangsarbeiter abzugeben ? Nö liebe ein paar Mark in die politische Lanfdschaftspflege, ab nach Östereich.
Mein Gott, diese dreckige Kapitalistische Republik hier, die sich gern der Überlegenheit über den sozialistischen Schlendrian überhebt wie das Merkwel seinen Hosenanzug, wie ist das eine billige Schmieren, sag mal, könnte mal ein mann, nicht direkt ne frau, dioesen Schisss auf die REihe ziehen ? ambivalent, ok, aber jemand wie helmut schmidt, als er noch jünger war ??????? aso, HS mit 40 ?
SteinMain schrieb am 24.12.2009 um 22:58
Tschuldigung es ist einfach so dreckig.
zelotti schrieb am 26.12.2009 um 15:23
Es ist doch schon bemerkenswert wie gnädig der bundesdeutsche Staat mit einer Gewalttäterin umgeht, die ihre Sache gründlich diskreditiert hat.

Zugleich muss mit einem solchen Namen niemand seine Privatsphäre schützen.

Wer Gewalttaten als Terrorist ausübt hat, darf sich nicht wundern also eine öffentliche Person zu wirken, denn genau das war der Charakter seiner Taten.
hadie schrieb am 27.12.2009 um 09:03
Anscheinend wagt es hier niemand, die Komplexität des Handelns der Frau Becker anzusprechen. Nur plattes Mitleid soll aus dem geneigten Leser herausgepresst werden. Nicht gerade erhellend, nunja ...
Rahab schrieb am 27.12.2009 um 09:10
und was wäre diese komplexität? - dass frau Becker das recht hat zu schweigen? - nun, das halte ich für eine selbstverständlichkeit!

aber, ne ganz andere frage: wie lange soll denn über die begnadigung hinaus die strafvollstreckung in der und durch die "öffentlichkeit" so dauern?
hadie schrieb am 27.12.2009 um 12:28
Dafür, dass Madame Becker eine zentrale Rolle bei der geheimdienstlichen Fernsteuerung der 3. RAF-Generation gespielt haben soll, ist die Diskussion hier doch reichlich unterkomplex? Da darf man schon mal fragen, wem ein sentimental-menschelndes "Schwamm drüber" am meisten nützt?
Rahab schrieb am 27.12.2009 um 12:35
würdest du das bitte etwas näher erläutern?
frage ich ganz freundlich.
hadie schrieb am 27.12.2009 um 13:03
Besser nicht, ich muss ja nicht die Arbeit der Journalisten machen, fühle mich hier nur so schlecht informiert bis veralbert ...
zelotti schrieb am 27.12.2009 um 18:15
Wer weiss, vielleicht war diese ganze Terrorgeschichte eine 70% Chimäre um bestimmte politisch untragbare Personen im Sinne der Staatsräson loszuwerden.
Deaktivierter Nutzer schrieb am 27.12.2009 um 18:24
Der Artikel ist verdienstvoll und eben richtig und wichtig. - Gerade in Richtung Medien und zu ideologisierende Öffentlichkeit.
goch schrieb am 28.12.2009 um 11:53
Ich glaube nicht, das es um Verena Becker persönlich geht.
Ich sehe eine Aufbereitung der RAF-Geschichte zum Zwecke der Aufrechterhaltung einer klammmheimlich gewaltbereiten Linken. Die Rechte rüstet ideologisch auf, um den Einfluss der Linken eingrenzen zu können.
Urmel auf dem Eis schrieb am 31.12.2009 um 01:12
Alte, bekannte Leiern, blanke Willkür;

es gilt: Kein Urteil ohne Beweise. Das ist Rechtsstaat.

Der Blick auf Frau Becker ist auch nicht öffentlich, sondern veröffentlicht. ......... Medie
nhetze- die Herren Medien-Eigentümer beherrschen als Wenige die Vielen die um die Gemeinheit des öffentlichen Lernens (noch nichts) wissen,. schweigen (noch, oder für immer wieder).Ich weiss es nicht.

Das ist Foucault oder sein böser Geist "Worte reichen nicht aus" um zu beschreiben".

Darfst mich auch einsperren, Preppy : : Gehöre nicht zur Oberschicht.Keine Lobby zu den Gewinnern der 3. industriellen Revolution und kein Winner der Digitalisierung.

Selbstverständlich ist die Persönlichkeit von Frau Brcker intereserant.


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