Politik

Justiz | 15.05.2010 12:00 | Steffen Kraft

Der Sieg einer Anklage

Der Kinderporno-Prozess gegen Jörg Tauss beginnt. Egal, wie er endet, er wird einen irrationalen Generalverdacht bestätigen: Datenschutz dient doch nur den Kriminellen

Wenn am Dienstag die Karls­ruher Staatsanwaltschaft die Anklage gegen Jörg Tauss verliest, haben die Gegner der Freiheit schon einen Sieg errungen.

Dies nicht, weil sicher wäre, dass der Ex-SPD- und jetzige ­Piratenpartei-Politiker unschuldig ist. Im Gegenteil: Tauss wird vorgeworfen, sich Kinder­pornos beschafft zu haben. Was die Ermittler bisher durchsickern ließen, wirkt erdrückend. Es lässt Tauss’ Erklärungen ­derart schlecht aussehen, dass seine Anwälte ihm angeblich das Versprechen abgenommen haben, vor dem Prozess ­überhaupt nichts mehr zum Fall zu sagen.

Die politische Bedeutung des Verfahrens wird klar, wenn man sich vergegenwärtigt, warum der Prozess derart große mediale Aufmerksamkeit bekommt. Das Gericht musste schon vor Wochen die Plätze für Berichterstatter begrenzen. Sicher, ein Abgeordneter mit Kinderpornos ist ein Aufreger für den politischen Bürger, weil sich der Voyeur in ihm mit der Entschuldigung vom öffentlichen Interesse an dem Fall seine Neugier befriedigen kann.

Aber in diesem Prozess geht es nicht allein um einen mutmaßlich gefallenen Saubermann. Das Verfahren erzeugt auch deshalb so viel Resonanz, weil darin ein exponierter Vertreter eines strengen Datenschutzes auf der Anklagebank sitzt, der sich vorgeblich hinter eben diesem Schutz versteckt hat. Es bestätigt damit einen ebenso irrationalen wie hartnäckigen Generalverdacht, der sich schon seit einiger Zeit gegen die Verteidiger der Privatsphäre richtet: Der Verdacht, dass sich da im Schutzraum des Privaten dunkle Dinge abspielen. Aus welchen anderen Grund sollten die Betroffenen diese Räume sonst so vehement verteidigen?

Das Fatale ist: Egal wie der Prozess ausgeht, dieser Eindruck wird bestehen bleiben. Denn in der öffentlichen Meinung ist das Urteil über Tauss längst gefallen. Die Haltung, dass die Unschuldsvermutung so lange gilt, bis ein Mensch verurteilt ist, mag konsequent sein. Doch juristische Verantwortung ist für die Menschen nicht das einzige, was zählt. Auch wenn die neuen Parteifreunde von Jörg Tauss da noch auf anderes hoffen.

 
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Kommentare
zelotti schrieb am 18.05.2010 um 02:33
"Es bestätigt... einen ebenso irrationalen wie hartnäckigen Generalverdacht, der sich... gegen die Verteidiger der Privatsphäre richtet: Der Verdacht, dass sich da im Schutzraum des Privaten dunkle Dinge abspielen. ...Egal wie der Prozess ausgeht, dieser Eindruck wird bestehen bleiben. Denn in der öffentlichen Meinung ist das Urteil über Tauss längst gefallen."

Schwaches Argument, und den Maulkorb für die Freunde des Rechtstaates und seiner Seriösität gibt es auch noch:

"Die Haltung, dass die Unschuldsvermutung so lange gilt, bis ein Mensch verurteilt ist, mag konsequent sein. Doch juristische Verantwortung ist für die Menschen nicht das einzige, was zählt."

Sicher, es gehört Mut dazu, nicht dem Gesetz der Majorität zu folgen. Darin zeigt sich aber auch die Festigkeit der rechtstaatlichen Prinzipien. Stellt sich die Frage, was die vernünftige Alternative sein soll, der bürgerliche Selbstmord aus Angst vor diesem Tode? Oder der Kollektiv-Ehrenmord? Hat Tauss, schuldig oder nicht, bislang etwas falsch gemacht? Dass er zu offensiv und erfolgreich bei seiner Sache blieb? Dass man ihn hat sich engagieren lassen trotz seiner präkeren Situation? Ob Jörg Tauss schuldig ist, das weiss er selbst. Ihm sollte eine persönliche Verantwortung für sein Handeln zugetraut werden. Die Piraten geben ihm diese Chance. Das spricht für sie.
Fritz Teich schrieb am 18.05.2010 um 20:09
Wenn man den Bericht ueber die muendliche Verhandlung im Spiegel zu Ende liest, faellt es schwer ihm noch zu glauben.


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