Empfehlung der Woche

Wasser – das bedrohte Element

Wasser – das bedrohte Element

Mojib Latif

Klappenbroschur

240 Seiten

22€

Zur Empfehlung
THEATER DER WELT Chemnitz 2026

THEATER DER WELT Chemnitz 2026

Theaterfestival

Festivalzentrum: Spinnbaugarten

Vom 18. Juni bis 5. Juli 2026!

Zur Empfehlung
Sechswochenamt

Sechswochenamt

Jacqueline Jansen

Drama

Deutschland 2025

98 Minuten

Ab 18. Juni 2026 im Kino!

Zur Empfehlung
„… dieser Feind steht rechts!“ Der Kampf gegen den Nationalsozialismus vor 1933

„… dieser Feind steht rechts!“ Der Kampf gegen den Nationalsozialismus vor 1933

Stiftung Gedenkstätte Deutscher Widerstand

Gedenkstätte Deutscher Widerstand

Stauffenbergstr. 13-14 | 10785 Berlin

Bis zum 23. August 2026!

Zur Empfehlung

Politik : Der Sieg einer Anklage

Der Kinderporno-Prozess gegen Jörg Tauss beginnt. Egal, wie er endet, er wird einen irrationalen Generalverdacht bestätigen: Datenschutz dient doch nur den Kriminellen

Zum Kommentar-Bereich

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Unabhängiger und kritischer Journalismus braucht aber Unterstützung. Wir freuen uns daher, wenn Sie den Freitag abonnieren und dabei mithelfen, eine vielfältige Medienlandschaft zu erhalten. Dafür bedanken wir uns schon jetzt bei Ihnen!

Share Icon
Jetzt kostenlos testen

Wenn am Dienstag die Karls­ruher Staatsanwaltschaft die Anklage gegen Jörg Tauss verliest, haben die Gegner der Freiheit schon einen Sieg errungen.

Dies nicht, weil sicher wäre, dass der Ex-SPD- und jetzige ­Piratenpartei-Politiker unschuldig ist. Im Gegenteil: Tauss wird vorgeworfen, sich Kinder­pornos beschafft zu haben. Was die Ermittler bisher durchsickern ließen, wirkt erdrückend. Es lässt Tauss’ Erklärungen ­derart schlecht aussehen, dass seine Anwälte ihm angeblich das Versprechen abgenommen haben, vor dem Prozess ­überhaupt nichts mehr zum Fall zu sagen.

Die politische Bedeutung des Verfahrens wird klar, wenn man sich vergegenwärtigt, warum der Prozess derart große mediale Aufmerksamkeit bekommt. Das Gericht musste schon vor Wochen die Plätze für Berichterstatter begrenzen. Sicher, ein Abgeordneter mit Kinderpornos ist ein Aufreger für den politischen Bürger, weil sich der Voyeur in ihm mit der Entschuldigung vom öffentlichen Interesse an dem Fall seine Neugier befriedigen kann.

Aber in diesem Prozess geht es nicht allein um einen mutmaßlich gefallenen Saubermann. Das Verfahren erzeugt auch deshalb so viel Resonanz, weil darin ein exponierter Vertreter eines strengen Datenschutzes auf der Anklagebank sitzt, der sich vorgeblich hinter eben diesem Schutz versteckt hat. Es bestätigt damit einen ebenso irrationalen wie hartnäckigen Generalverdacht, der sich schon seit einiger Zeit gegen die Verteidiger der Privatsphäre richtet: Der Verdacht, dass sich da im Schutzraum des Privaten dunkle Dinge abspielen. Aus welchen anderen Grund sollten die Betroffenen diese Räume sonst so vehement verteidigen?

Das Fatale ist: Egal wie der Prozess ausgeht, dieser Eindruck wird bestehen bleiben. Denn in der öffentlichen Meinung ist das Urteil über Tauss längst gefallen. Die Haltung, dass die Unschuldsvermutung so lange gilt, bis ein Mensch verurteilt ist, mag konsequent sein. Doch juristische Verantwortung ist für die Menschen nicht das einzige, was zählt. Auch wenn die neuen Parteifreunde von Jörg Tauss da noch auf anderes hoffen.

Themen

sticky banner image

Neue App. Neue Möglichkeiten.

Freitag digital zum Aktionspreis lesen