Empfehlung der Woche

Lissabon 1941

Lissabon 1941

Alexander Smoltczyk

Hardcover

348 Seiten

26 €

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Angriff auf den Sozialstaat

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Vortrag/Diskussion

Rosa-Luxemburg-Stiftung

Mathilde-Jacob-Saal
Straße der Pariser Kommune 8A
10243 Berlin

22.09.2026, 20:00 - 22:00 Uhr

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Disunited Nations

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Christophe Cotteret

Besetzung: Francesca Albanese

Dokumentarfilm

Frankreich, Belgien 2025

80 Minuten

Ab 24.09.2026 im Kino!

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Frank Hauptvogel/In den Gärten II

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Frank Hauptvogel

Sonderausstellung

Panorama Museum
Am Schlachtberg 9
06567 Bad Frankenhausen / Thüringen

Vom 29.08.2026 bis zum 17.01.2027!

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Politik : Der Sieg einer Anklage

Der Kinderporno-Prozess gegen Jörg Tauss beginnt. Egal, wie er endet, er wird einen irrationalen Generalverdacht bestätigen: Datenschutz dient doch nur den Kriminellen

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Wenn am Dienstag die Karls­ruher Staatsanwaltschaft die Anklage gegen Jörg Tauss verliest, haben die Gegner der Freiheit schon einen Sieg errungen.

Dies nicht, weil sicher wäre, dass der Ex-SPD- und jetzige ­Piratenpartei-Politiker unschuldig ist. Im Gegenteil: Tauss wird vorgeworfen, sich Kinder­pornos beschafft zu haben. Was die Ermittler bisher durchsickern ließen, wirkt erdrückend. Es lässt Tauss’ Erklärungen ­derart schlecht aussehen, dass seine Anwälte ihm angeblich das Versprechen abgenommen haben, vor dem Prozess ­überhaupt nichts mehr zum Fall zu sagen.

Die politische Bedeutung des Verfahrens wird klar, wenn man sich vergegenwärtigt, warum der Prozess derart große mediale Aufmerksamkeit bekommt. Das Gericht musste schon vor Wochen die Plätze für Berichterstatter begrenzen. Sicher, ein Abgeordneter mit Kinderpornos ist ein Aufreger für den politischen Bürger, weil sich der Voyeur in ihm mit der Entschuldigung vom öffentlichen Interesse an dem Fall seine Neugier befriedigen kann.

Aber in diesem Prozess geht es nicht allein um einen mutmaßlich gefallenen Saubermann. Das Verfahren erzeugt auch deshalb so viel Resonanz, weil darin ein exponierter Vertreter eines strengen Datenschutzes auf der Anklagebank sitzt, der sich vorgeblich hinter eben diesem Schutz versteckt hat. Es bestätigt damit einen ebenso irrationalen wie hartnäckigen Generalverdacht, der sich schon seit einiger Zeit gegen die Verteidiger der Privatsphäre richtet: Der Verdacht, dass sich da im Schutzraum des Privaten dunkle Dinge abspielen. Aus welchen anderen Grund sollten die Betroffenen diese Räume sonst so vehement verteidigen?

Das Fatale ist: Egal wie der Prozess ausgeht, dieser Eindruck wird bestehen bleiben. Denn in der öffentlichen Meinung ist das Urteil über Tauss längst gefallen. Die Haltung, dass die Unschuldsvermutung so lange gilt, bis ein Mensch verurteilt ist, mag konsequent sein. Doch juristische Verantwortung ist für die Menschen nicht das einzige, was zählt. Auch wenn die neuen Parteifreunde von Jörg Tauss da noch auf anderes hoffen.

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