Politik

Bürgerrechte | 08.06.2010 14:38 | Steffen Kraft

Im Auge des Gesetzes

Dialekt, Körperbau, Freunde: Das Innenministerium hat eine Verordnung durch den Bundesrat gedrückt, die dem BKA erlaubt, das Leben von Bürgern vollständig zu erfassen

Es ging ganz leise vonstatten. Als letzten Tagesordnungspunkt hat der Bundesrat am Freitag eine Verordnung durchgewinkt, die endlich die Datensammlungen des Bundeskriminalamts (BKA) legalisieren soll. Die Drucksache 329/10 war notwendig geworden, weil einige Gerichte festgestellt hatten, dass das BKA offenbar elektronische Karteien anlegte, ohne sich an eine verbindliche Norm halten zu müssen, welche Informationen es über die Bürger speichert.

Dass die Forderung der Juristen keineswegs trivial war, zeigt der nun verabschiedete Text. Danach führt das BKA Dateien mit „Informationen zu Straftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung“. Das bedeutet: Die Bundespolizisten speichern persönliche Details etwa zu Dialekt, Religion, Körperbau und Bekanntschaften nicht nur, wenn es um schwere Verbrechen wie zum Beispiel Mord geht – obwohl das dem Geist des BKA-Gesetzes und übrigens auch dem Bundesverfassungsgericht widerspricht. Dem Wortlaut nach braucht der Verdächtige eines Bagatelldelikts nur die Grenze eines Bundeslandes überqueren, um beim BKA erfasst werden zu dürfen.

Über den Zweck des Paragrafen heißt es in seiner Begründung ganz offen: „Bei der Auswertung von Informationen zu einer Person können dessen Kontakte und Beziehungen ... zu neuen Erkenntnissen und Ermittlungsansätzen führen.“ Mit anderen Worten: Um das Interesse der Polizei zu wecken, ist es nicht einmal notwendig, selbst verdächtig zu sein. Es reicht aus, mit einem Verdächtigen Kontakt zu haben, mit ihm das Büro zu teilen oder neben ihm auf einer Demo zu laufen.

Aus Sicht von Ermittlern ist das praktisch, schließlich arbeiten Kriminelle selten allein, insbesondere, wenn sie politisch motiviert sind. Warum sollte man die möglichen Komplizen nicht ebenfalls durchleuchten? Klar, wahrscheinlich werden die „neuen Ermittlungsansätze“ auch zu einigen Unschuldigen führen. Aber was wiegt solcher Beifang gegen die Aussicht, endlich all die militanten Aktivisten aus dem Verkehr zu ziehen? Na ja, vielleicht sorgt die Verordnung ja ohnehin dafür, dass die Zahl der politisch Aktiven noch ein bisschen sinkt.

 
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Kommentare
Fritz Teich schrieb am 08.06.2010 um 18:04
<<
Dem Wortlaut nach braucht der Verdächtige eines Bagatelldelikts nur die Grenze eines Bundeslandes überqueren, um beim BKA erfasst werden zu dürfen.
>>

Gibt das der Wortlaut her? Damit steht und faellt der ganze Artikel.
Ehemaliger Nutzer schrieb am 09.06.2010 um 00:15
Ja nun, Sicherheit ist ein Grundpfeiler dieser unseren demokratischen Gesellschaften da kann so was schon 'mal durch gewunken werden. Ob nun allerdings ein Klein-Krimineller diesen Aufwand nötig macht? Orwell's Welt ~ .


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