Halbe Sicherheit

Novelle Der um­strittenen Paragraf 7d im Atomgesetz soll bleiben. Wie sicher die AKW wirklich sind, könnte dadurch verwässert werden

Als Greenpeace im Februar Klage in Karlsruhe einreichte, war die Katastrophe von Fukushima noch nicht abzusehen. Greenpeace wollte bewirken, dass das Bundesverfassungsgericht die Laufzeitverlängerung kassiert – doch dann war Bundeskanzlerin Angela Merkel schneller.

Die Regierung möchte nun zu den rot-grünen Reststrommengen zurück, doch der Paragraf 7d – im letzten Herbst eingeführt – bleibt bestehen. Es ist ein einziger Satz, doch er könnte darüber entscheiden, ob die deutschen AKW noch über 10 Jahre weiterlaufen.

Mit dem Paragrafen wird ein neuer Sicherheitsstandard eingeführt, laut Umweltministerium führt das zu einem „Mehr“ an Sicherheit. Umweltverbände sehen das anders: Das verfassungsrechtlich gebotene hohe Schutzniveau werde abgesenkt, moniert etwa die Deutsche Umwelthilfe. Wie kann ein Satz so unterschiedlich interpretiert werden?

Bislang waren die Reaktorbetreiber stets zur bestmöglichen Schadensvorsorge verpflichtet, dabei sollte der Stand von Wissenschaft und Technik zu Grunde gelegt werden. Heißt: Sobald es neue Erkenntnisse gibt, wie die Sicherheit weiter erhöht werden kann, muss nachgerüstet werden. In der Praxis hat das noch nie richtig gut geklappt, so haben die Reaktorbetreiber etwa im Zuge des rot-grünen Atomkompromisses eine abgespeckte Nachrüstliste für Biblis A ausgehandelt.

Gegen das so genannte Restrisiko müssen keine Maßnahmen ergriffen werden. Dazu zählt alles, was nach dem Maßstab praktischer Vernunft ausgeschlossen werden kann, zum Beispiel der Einschlag eines Meteoriten.

Vorsorge zweiter Klasse

Ist die Unterscheidung zwischen Restrisiko und Vorsorgepflicht schon schwierig, gibt es seit der Einführung des neuen Paragrafen 7d noch mehr Fragezeichen. Denn damit wurde eine zusätzliche Kategorie geschaffen, die Betreiber verpflichtet, „einen nicht nur geringfügigen Beitrag zur weiteren Vorsorge gegen Risiken für die Allgemeinheit zu leisten.“

Ob die Sicherheit insgesamt dadurch erhöht oder abgesenkt wird, ist eine Frage der Perspektive, vergleichbar mit dem Glas, das halbvoll oder halbleer sein kann. Beim Bundesumweltministerium heißt es: „Die neue Bestimmung erlaubt es jetzt den Behörden, auch solche Maßnahmen zu verlangen, die bislang nicht als erforderlich angesehen wurden oder deren Erforderlichkeit umstritten ist.“ Die Umwelthilfe glaubt jedoch, dass Maßnahmen, die bislang der „bestmöglichen Vorsorge“ zugeordnet wurden, nun in die Kategorie der „weiteren Vorsorge“ fallen könnten.

Letztlich entscheiden das die Atomaufsichtsbehörden der Länder. Spannend dürfte vor allem sein, wie die Terrorgefährdung durch Flugzeugangriffe bewertet wird. Denn wenn dieses Risiko unter den neuen Paragrafen fällt, können Bürger rechtlich keine Schutzmaßnahmen einfordern. Anwohner der älteren AKW hatten bereits mit Greenpeace-Hilfe gegen den Weiterbetrieb ohne Terrorschutz geklagt. Dann kam Fukushima, die Anlagen gingen vom Netz.

Greenpeace möchte nun wahrscheinlich auch eine Stilllegung der neueren Reaktoren vor Gericht erstreiten, schließlich sind sie gegen Angriffe großer Verkehrsflugzeuge ebenfalls unzureichend geschützt. Atomexperte Heinz Smital geht davon aus, dass der neue Paragraf die Verfahren zwar nicht verhindert, aber doch um rund zwei Jahre verzögert. Greenpeace möchte den neuen Paragrafen noch immer in Karlsruhe kippen und das kann dauern. Die Klage vom Februar hat sich jedenfalls noch nicht erledigt.

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