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Eintritt in Studentenverbindungen nur für Deutsche? Eine Abstammungsüberprüfung potenzieller Mitglieder ist rechtlich nicht zu beanstanden, sagen Experten

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Wer in eine deutsche Burschenschaft aufgenommen werden möchte, wendet sich demnächst vielleicht an die Linkspartei. Die ist nämlich besorgt über die Aufnahmekriterien der über 100 Studentenverbindungen, die im Dachverband „Deutsche Burschenschaft“ (DB) zusammengeschlossen sind und hat eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet. Grund: Der Burschenschafts-Verband plante eine Abstammungsüberprüfung. Nur wer deutsche Vorfahren hat, sollte aufgenommen werden.

In der Öffentlichkeit kam das nicht so gut an. Deswegen ist man bei der DB mittlerweile um Schadensbegrenzung bemüht und versichert, es gebe keine solche Überprüfung. Die Aufnahmeregeln würden von den einzelnen Burschenschaften individuell festgelegt. Trotzdem kann in einigen Mitglieds-Verbindungen auf Grund der Herkunft entschieden werden – und zwar ganz legal. Das bestätigen Rechtsexperten gegenüber dem Freitag. Gegen eine Abstammungsüberprüfung gibt es rechtlich offenbar keine Handhabe.

AGG und Vereinsrecht helfen nicht

Die Satzung der DB sei mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vereinbar, sagt Prof. Jobst-Hubertus Bauer. Im AGG-Paragraf 18 finden sich zwar Regeln zur Mitgliedschaft in Vereinigungen. Gegen sie werde aber nicht verstoßen, weil die DB keine „überragende wirtschaftliche oder soziale Machtstellung“ habe. Gleiches dürfte für die einzelnen Burschenschaften gelten, die der DB angehören. Laut Bauer könnten die entsprechenden Paragrafen zwar erweitert werden, „um Rassismus dieser Art zu verhindern und zu erreichen, dass derartige Satzungen illegal werden“. Das hätte aber auch zur Folge, dass es keine reinen Frauen- oder Männervereine mehr gäbe. „Ich frage mich, wo dann die Grenzen gesetzt sind.“

Auch mit dem Vereinsrecht lässt sich eine Abstammungsüberprüfung nicht verhindern. Über die Aufnahmekriterien könne jeder Verein selbst entscheiden, sagt Joachim Lehmann, der mehrere Rechtsratgeber für Vereine geschrieben hat. Anders sei das bei gemeinnützigen Organisationen. Die müssten „grundsätzlich jeden aufnehmen“. Die Herkunft dürfe kein Aufnahmekriterium sein, „da bin ich mir ganz sicher“, sagt Lehmann. Letztlich muss das vor Gericht entschieden werden. Angehende Burschenschaftler wären dort aber ohnehin chancenlos: Die DB ist nicht gemeinnützig, nicht einmal ein Verein. Bei vielen Mitglieds-Verbindungen sieht es genauso aus.

Burschenschaftler streiten

Eine Klage ist auch unwahrscheinlich. Wer abgelehnt wird, dem dürfte die Lust auf Burschenschaft schon vergangen sein. Bei der Diskussion um die Abstammungsüberprüfung geht es daher vielmehr um Streit innerhalb der DB. Zum „Burschentag“ im Juni wurde beantragt, eine Verbindung aus dem Dachverband auszuschließen, da ein Mitglied nicht-deutsche Eltern hat. Der Antrag wurde später zurückgezogen.

Doch schon kurz nach dem Burschentag planten die rechten Mitgliedsvereinigungen einen Putsch, nun droht eine Spaltung. Die Linkspartei freut das: „Das beste wäre, wenn eine Selbstzerfleischung dieses Verbands herauskäme“, sagt Innenpolitikerin Ulla Jelpke. Die Abneigung beruht auf Gegenseitigkeit. DB-Sprecher Stefan Dobner sagt: „Die SED-Nachfolgepartei, die erst seit einigen Jahren Erfahrungen mit der Demokratie macht, hat offenkundig Probleme mit der fast 200-jährigen basisdemokratischen Tradition der Burschenschaften.“

Jana Hansen stört es nicht, dass sie als Frau in keine Burschenschaft aufgenommen wird

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