Ich weiß, wie es sich anfühlt, vor der eigenen Haustür zu stehen und eine Kamera im Rücken zu haben. Ich wusste nie genau, wo sie war, aber ich habe inzwischen die Protokolle der Aufzeichnungen gelesen. „Mann mit Kleinkind und leeren Getränkekisten verlässt das Haus.“ Eine halbe Stunde später: „Mann mit Kleinkind betritt das Haus“, steht da zum Beispiel über meinen Freund und unsere Tochter. Ich habe auch die Kommentare zu meinen eigenen Telefonaten gelesen, die die Beamten mitgehört haben. Lange habe ich die Lektüre allerdings nicht ausgehalten. Mir wurde davon übel.
Ende Juli 2007 wurde Andrej Holm, mein Freund, morgens um sieben in unserer Wohnung festgenommen. Der Vorwurf lautete, er sei ein Terrorist, Kopf u
st, Kopf und Texteschreiber der „militanten gruppe (mg)“, der Brandanschläge auf Autos und Gebäude zur Last gelegt werden. Andrej wurde im Hubschrauber nach Karlsruhe zum Bundesgerichtshof (BGH) geflogen, der Richter unterschrieb einen Haftbefehl und Andrej verschwand in Untersuchungshaft in Berlin-Moabit. Nach drei Wochen wurden dem Ermittlungsrichter die kritischen Medienberichte und Briefe zu viel und er verschonte Andrej von der Haft; zwei Monate später hob der BGH den Haftbefehl auf und erklärte, dass der nie hätte unterzeichnet werden dürfen. 2010 wurde das Verfahren eingestellt. Eines aber wirkt bis heute nach: Die Erfahrung, wie es ist, als Angehörige eines Terrorverdächtigen überwacht zu werden.Wie wir inzwischen aus den Ermittlungsakten wissen, hat die Überwachung schon ein Jahr vor der Festnahme begonnen: Unsere Telefone, Handys und Büroanschlüsse wurden abgehört, Zivilbeamte observierten, lasen E-Mails mit und protokollierten das Surf-Verhalten im Internet, sie brachten GPS-Peilsender an Autos an, stellten Video-Kameras vor und hinter dem Haus auf und schossen heimlich Fotos auf der Straße.Eine Woche nach der Entlassung wurde unsere Wohnung noch einmal durchsucht. Die Beamten hatten ein Telefonat mit Andrejs Mutter falsch interpretiert und glaubten allen Ernstes, in ihrer Wohnung wäre heißes Beweismaterial gelagert gewesen, das zum sonntäglichen Kaffeetrinken zu uns transportiert werden solle. Ergebnis: Auch Andrejs Eltern wurden observiert und sind nur um Haaresbreite selbst einer Durchsuchung entgangen. Wir alle waren noch nicht gewohnt, uns am Telefon auch für Dritte immer klar und deutlich auszudrücken, und so hatte Andrejs Mutter einen Satz formuliert, der nur für Andrej verständlich war: Mit dem „Inhalt des schwarzen Beutels“ waren allerdings nicht etwa Brandsätze gemeint, sondern die aus dem Gefängnis nach Hause transportierten Ermittlungsakten.Dreh dich nicht um, das halten die für verdächtigAnfangs schien mir die Überwachung nicht einmal das Schlimmste. Ich hatte eine 16 Stunden dauernde Hausdurchsuchung erlebt, hatte Kindern, Verwandten, Freunden und Kolleginnen erklären müssen, warum Andrej verschwunden war. Hinzu kam die Ungewissheit. Die Begründung der Staatsanwaltschaft für die Haft war absurd gewesen. Wenn so etwas möglich war, war auch eine Haftstrafe vorstellbar.Irgendwann bemerkte ich eine Stimme in meinem Kopf: „Dreh dich auf der Straße nicht um! In den Akten stand, dass sie das bei Andrej verdächtig fanden.“ – „Mach keine Witze über Brandanschläge am Telefon! In den Akten stand, dass sie das in einem Telefongespräch mit deiner Mutter angestrichen haben.“ Dabei war ich selbst ja gar nicht verdächtig. Meine Telefonate wurden trotzdem abgehört und in den Akten kommentiert.Menschen verhalten sich anders, wenn sie wissen, dass sie beobachtet werden. Wer für sich anderes behauptet, stelle sich morgens beim Aufstehen eine Kamera vor, die dies live ins Internet überträgt. Ich habe zwei Monate nach Andrejs Festnahme begonnen, über unseren Alltag mit der Überwachung zu bloggen. Ich blogge weiter, schreibe und rede über dieses und ähnliche Verfahren, über die Instrumentalisierung von Angst, über Terrorismus, über den scheinbaren Widerspruch von Freiheit und Sicherheit.Und wenn ich über diese Themen schreibe, habe ich diese Stimme im Ohr. Vergangene Woche habe ich auf freitag.de den Text „Terror it is?“ veröffentlicht, der sich damit beschäftigt, dass nach den jüngsten Brandanschlägen auf die Bahn in Berlin wieder von Terrorismus gesprochen wird. Und schon beim Schreiben, am Anfang eines Textes über Brandanschläge, höre ich die Stimme fragen, ob das klug ist. Immerhin haben sie Andrej das Schreiben von Texten vorgeworfen, nicht das Legen der Brände. Der Beginn der Ermittlungen war, so das Bundeskriminalamt, die Übereinstimmung von verdächtigen Wörtern in seinen Texten mit denen in Anschlagserklärungen.Wenn ich diesen Text schreibe, dann lesen die das auch. Und sie nehmen einen Kommentar in die Akten, dass ich mich offenbar für Brandanschläge interessiere. Auch jetzt frage ich mich, ob es klug ist aufzuschreiben, dass ich mir darüber Gedanken mache, was die davon halten. Wäre es nicht besser und einfacher, über andere Themen zu schreiben? Es gibt ja genug. Ich verbiete mir, mich davon einschränken zu lassen, aber die Stimme ist da.Musst du denn ausgerechnet über Brandanschläge schreiben?Der vom Chaos Computer Club entdeckte Staatstrojaner, das erste bekannte Beispiel einer möglichen Online-Durchsuchung, hat unter anderem deshalb so viel Aufmerksamkeit erregt, weil er über das Netz weitere Programme nachladen und ferngesteuert zur Ausführung bringen kann. Die verschiedenen zuständigen Innenpolitiker bemühen sich, dies zu einer Art Versehen herunterzuspielen, weil gewissermaßen nie eingeplant war, die Funktion zu nutzen.Je nach Grad des Misstrauens in die Staatsmacht erfüllen uns die Versicherungen, dass das gar nicht so gemeint war, mit Zweifeln. Wenn die Möglichkeit des Hochladens von Erweiterungen auf den überwachten Rechner in der Software existiert, dann ja sicherlich nicht, weil sie nie genutzt werden sollte. Wann also sollte sie zum Einsatz kommen? Selbst wenn wir mal die Petitesse beiseite lassen, dass schon allein die technische Möglichkeit vom Verfassungsgericht als Verstoß gegen das Grundgesetz gewertet wird, ist davon auszugehen, dass erst die abgespeckte Version des Trojaners zum Einsatz kommen sollte und später – so sich der Verdacht erhärtet – die Erweiterungen.Das wäre so weit plausibel, ich befürchte aber, dass das Gegenteil passieren würde, also dass der Überwachungsauftrag erweitert wird, weil nichts Erhärtendes gefunden wird. In den Ermittlungsakten zu Andrejs Terrorismus-Verfahren gab es keine Online-Durchsuchung, die war damals noch gar nicht beschlossen. Aber es gab Überwachungsbeschlüsse, die erweitert wurden, etwa die Telefon-Überwachung betreffend. Und eben nicht, weil vorher etwas mitgehört worden wäre, das den Verdacht bestätigt hätte. Verdächtig war, dass nichts verdächtig war. Dann, so die Logik der Überwachenden, musste der Beschuldigte sich ja wohl besonders konspirativ verhalten. Ergo: Die Überwachung musste ausgeweitet werden.Dass ausgerechnet bei der Online-Durchsuchung das Muster „Wir finden nichts, also muss die Überwachung ausgeweitet werden“ nicht zum Einsatz käme, kommt mir zumindest wenig wahrscheinlich vor.Wenn du dich bemühst, etwas zu verbergen, gucken die nach„Ich habe nichts zu verbergen.“ Wenn in den vergangenen Jahren über Datenschutz, Überwachung, Google oder das Recht auf die Verwendung von Pseudonymen diskutiert wurde, ist kaum ein Satz häufiger gefallen als dieser. Manche Vertreter der Post-Privacy-Idee sagen: „Bemüht Euch nicht, irgendwas zu verbergen, demnächst ist sowieso alles öffentlich.“ Im Umkehrschluss bedeutet das: Wer die Offenbarung der eigenen Identität verweigert, hat noch eine Leiche im Keller. Nach der dringend mal geschaut werden muss.Dieses Argument setzt voraus, dass Beobachtung grundsätzlich wohlwollend stattfindet. Und das ist ja nun mal leider nicht immer der Fall. Das Perfide an Terrorismus-Ermittlungen ist, dass nur zum Teil nach Beweisen gesucht wird, die eine konkrete Tatbeteiligung belegen. Eine mindestens so große Rolle spielt die zu beweisende Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, die in der Regel keine Mitgliedsausweise ausstellt. Es geht also – um ein angestaubtes Wort zu bemühen – um Gesinnung.In Andrejs Fall haben wir zig Beispiele gefunden, in denen BKA und Staatsanwaltschaft die Ergebnisse der Überwachung in einer Weise interpretiert haben, wie wir unser Leben gar nicht gelebt haben.Als Andrej im Zeitraum der Überwachung überlegte, sich auf eine Stelle in den Niederlanden zu bewerben, wurde er am Telefon gefragt, was wir, seine Familie, denn dann täten. Aus seiner Antwort, dass er möglicherweise für ein paar Wochen oder Monate allein dort leben würde, bis wir nachzögen, wurde in einem Schriftstück der Staatsanwaltschaft eine Fluchtgefahr, weil die – für die Aufhebung der Untersuchungshaft nötige – enge familiäre Bindung ja offenbar nicht gegeben sei.Treffen mit Freunden wurden zu Kontaktaufnahmen mit weiteren Verdächtigen. Telefongespräche, bei denen es um einen geplanten Kneipenabend ging, wurden zu konspirativ verabredeten Treffen, weil Adresse, Zweck und Namen aller Beteiligten nicht explizit genannt worden waren. Aus einem vergessenen Handy wurde eine typisch linksextreme Verhaltensweise. Entlastende Interpretationen gab es nicht.Alle diese Beispiele dienten der Begründung, warum die Überwachung ausgeweitet werden musste, warum ein Haftbefehl nötig war, warum die Untersuchungshaft weiter nötig war. Eine Folge davon war, dass noch mehr Menschen zu Betroffenen wurden, denn wer mit potenziellen Terroristen Kontakt hat, wird auch überprüft und landet in der einen oder anderen Datenbank.Ob die wieder weg sind, kannst du gar nicht wissenSelbst jetzt noch, Jahre nach der Verhaftung, ein gutes Jahr nach Einstellung des Verfahrens, kann ich nicht ausschließen, dass der Verfassungsschutz weiter ein Auge auf uns hat. Es bedarf keiner besonderen Fantasie, um sich auszudenken, dass per Online-Durchsuchung auf verdächtigen Computern gefundene Namen, Bilder, E-Mail- oder Chat-Kontakte auch ins Raster geraten. Terrorismus ist einer der Straftatbestände, die die Online-Durchsuchung rechtfertigen.Wie viele Terrorismus-Verfahren in Deutschland geführt werden, ist unbekannt, von den meisten erfahren die Beschuldigten nie: Sie werden nach Monaten und Jahren der Überwachung ergebnis-, aber für die Betroffenen eben nicht folgenlos eingestellt. In den Akten zu Andrejs Verfahren werden neben den Beschuldigten mehr als 200 Personen genannt.