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Die öffentlich gemachte Staatstrojaner-Untersuchung des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar zeigt: blindes Vertrauen in Ermittlungsbehörden ist fahrlässig

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Selbst die Staatsgläubigen haben es jetzt schwarz auf weiß: Die Polizei hat das Recht gebrochen, als sie Verdächtige mit dem sogenannten Staatstrojaner ausspionierte. Sie speicherte eben nicht nur verdächtige Skype-Unterhaltungen. Sie protokollierte zum Beispiel auch, dass sich ein Abgehörter genau 38 Minuten und 40 Sekunden vor seinem Computer selbst befriedigte. Obwohl Aufzeichnungen von Intimitäten nach Vorgaben des Verfassungsgerichts sofort von den Beamten gelöscht werden müssen, hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar die „Stöhnminuten“ noch heute in den archivierten Sounddateien gefunden.

Es ist nicht bloß dieser pikante Einzelfall, der Schaars Untersuchungsbericht zur Staatstrojaner-Affäre für die Behörden so brisant macht, dass sie ihn lieber als „Verschlusssache“ eingestuft haben. Seit ein anonymer Whistleblower den Geheimbericht am Freitag ins Internet stellte, ist klar: Die von der Polizei eingesetzte Software erfüllt die Anforderungen, die das Verfassungsgericht an einen Computer-Lauschangriff stellt, gleich in drei Punkten nicht. Erstens erlaubt sie selbst rechtschaffenden Polizisten nicht, einzelne Gesprächsteile – zum Beispiel Sexgespräche – aus den Mitschnitten zu löschen. Zweitens verschlüsselt sie die ausspionierten Daten auf dem Weg vom Verdächtigen zum Beamten so schwach, dass auch andere mitlauschen können. Und drittens ist der Trojaner so schlampig programmiert, dass sich Dritte leicht in einen infizierten Computer einhacken und ihn übernehmen können – um den Betroffenen zum Beispiel selbst zu belauschen.

Als Aktivisten des Chaos Computer Clubs im Oktober vergangenen Jahres ihre Erkenntnisse zum Staatstrojaner veröffentlichten, hat sich mancher Sicherheitspolitiker entrüstet. Ermittler, die Computer überwachen, dürften nicht selbst unter Generalverdacht gestellt werden. Immerhin sei Deutschland ein Rechtsstaat und die Behörden hielten sich an die Gesetze. Niemand will unterstellen, dass dies nicht wirklich der Wunsch der meisten Ermittler ist. Fahrlässig wäre es aber anzunehmen, dass ihnen das auch immer gelingt – vor allem, wenn Computertechnik ins Spiel kommt.

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