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Politik : Europäische Bürgerinitiative

Im Frühjahr 2012 kommt die Europäische Bürgerinitiative

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Noch arbeiten die Regierungen der 27 EU-Mitgliedsstaaten an der Implementierung der Idee in nationales Recht, aber spätestens im Frühjahr soll es so weit sein. Eine Million Unterschriften aus mindestens sieben EU-Mitgliedsstaaten – wer von April 2010 an eine „Europäische Bürgerinitiative“ an die EU-Kommission herantragen will, der muss sich über Ländergrenzen hinweg vernetzen. Das beginnt bereits bei der Registrierung einer solchen Initiative: Denn dafür müssen sich sieben Bürger aus sieben EU-Staaten zu einem sogenannten Bürgerausschuss zusammentun. Sie haben dann ein Jahr lang Zeit, um EU-weit eine Million Unterschriften für ihr Anliegen zu sammeln, wobei diese Unterschriften aus mindestens einem Viertel der Mitgliedsstaaten stammen müssen – aktuell also aus sieben Ländern. Die Initiativen müssen Bereiche betreffen, die im Zuständigkeitsbereich der Kommission liegen.

Unterstützer können auf Papier und im Netz unterschreiben; für Letzteres bietet die Kommission den Bürgerausschüssen Open-Source-Software an. Sie können aber auch eigene Programme zur Zertifizierung vorlegen – in Deutschland beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Der ursprüngliche Plan der Bundesregierung, Initiativen solche Zertifizierungen selbst bezahlen zu lassen, ist nach Kritik von Opposition und Nichtregierungsorganisationen vom Tisch.

Hat eine Initiative eine Million Unterschriften gesammelt, dann muss die Kommission reagieren und innerhalb von drei Monaten eine öffentliche Stellungnahme vorlegen. Zuvor hat der Bürger­ausschuss der Initiative das Recht, sein Anliegen persönlich bei der Kommission und im Europäischen Parlament zu erläutern. Die Ent­- scheidung, ob die Kommission ein Gesetz auf den Weg bringt, bleibt ihr allerdings vorbehalten, weshalb etwa die Linken- Bundestagsabgeordnete Halina Wawzyniak das Instrument als „Massenpetitionsrecht ohne große Verbindlichkeit“ kritisiert und ein weitergehendes Recht der Bürger fordert, Gesetzesinitiativen direkt per Bürgerbegehren einzu­bringen.


(Montage: Felix Velasco für der Freitag. Material: F. Twitty und M. Arican/ IStockphoto, M. Jurkovic/ Fotolia.com)

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