Film der Woche

Große Freiheit

Große Freiheit

Hans Hoffmann liebt Männer. Das ist verboten im Deutschland der Nachkriegszeit, §175 ist weiter in Kraft. Immer wieder landet er im Gefängnis und trifft hier Viktor. Aus anfänglicher Abneigung wird eine Schicksalsgemeinschaft, verbunden durch die unstillbare Sehnsucht nach Freiheit und Leben. Oder ist es, allen Widerständen zum Trotz, Liebe?
Große Freiheit

Große Freiheit

Hans Hoffmann liebt Männer. Das ist verboten im Deutschland der Nachkriegszeit, §175 ist weiter in Kraft. Immer wieder landet er im Gefängnis und trifft hier Viktor. Aus anfänglicher Abneigung wird eine Schicksalsgemeinschaft, verbunden durch die unstillbare Sehnsucht nach Freiheit und Leben. Oder ist es, allen Widerständen zum Trotz, Liebe?
§ 175

Der § 175 des deutschen Strafgesetzbuches (§ 175 StGB) existierte vom 1. Januar 1872 (Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuches) bis zum 11. Juni 1994. Er stellte sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe. Bis 1935 verbot er auch die „widernatürliche Unzucht mit Tieren(von 1935 bis 1969 war dies nach § 175b strafbar). Insgesamt wurden etwa 140.000 Männer nach den verschiedenen Fassungen des § 175 verurteilt. Am 1. September 1935 verschärften die Nationalsozialisten den § 175, unter anderem durch Anhebung der Höchststrafe von sechs Monaten auf fünf Jahre Gefängnis. Darüber hinaus wurde der Tatbestand von beischlafähnlichen auf sämtliche „unzüchtigen“ Handlungen ausgeweitet. Der neu eingefügte § 175a bestimmte für „erschwerte Fälle“ zwischen einem und zehn Jahren Zuchthaus.

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