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Spießiger geht’s nimmer! Am 28.07.2011 meldet der Online-Newsletter Baudienst:
Dem Kunstmagazin art liegen Dokumente der italienischen Behörden vor, aus denen klar hervorgeht, dass Stella lediglich für einen Architekten Sozialabgaben abgeführt hat. Franco Stella hat damit die Voraussetzungen zur Teilnahme am Wettbewerb für den Schlossentwurf - mindestens drei festangestellte Architekten - nicht erfüllt.
Na und? Schließlich weiß jeder, dass seine potenten deutschen Partnerbüros Gerkan Marg und Partner und Hilmer Sattler Albrecht im Wettbewerb ausgeschieden sind und sich jetzt trotzdem auf millionenschwere Aufträge freuen dürfen!
Senatsbaudirektor Stimmann konnte doch in Vicenza persönlich Einblick in die Leistungsfähigkeit des Büros Stella nehmen, als der Bundesbauminister Tiefensee per Handy gratulierte..... Palladio statt Bunga-Bunga!
Darf man die Wandbilder aus der Sixtinischen Kapelle kratzen, weil Michelangelo nicht rentenversichert war?
Wie tief kann eine Kunstzeitschrift sinken.....
Gebt uns endlich Große Oper!
Wir wollen richtige Schlagzeilen lesen:
Berlusconi droht Angela mit Schloss-Entzug!
’Ndrangheta versteigert Schlossaufträge über Ebay
Stella im Kreativ-Amok: Basta mit Schlüter-Pasta
Ich werde Berlins Barock neu erfinden!
Hier endet der 182. Eintrag: Dieser Blog mischt Fiktion und Realität. Ähnlichkeiten mit lebenden oder toten Personen sind zufällig und in der historischen Überlieferung nicht verbürgt. Ich bin nur der Navigator, mein Name sei NEMO:
Ich schreibe um unser Leben. Bitte bleib dran.
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... auch eine saftige Schlosszeile!
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Ein Bäh, Bäh, Bäh auch von mir nicht für archie sondern für das Schloß ;)
Danke , lieber Archie. |
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Achtung!
Auch aus Bäh kann man riesige Luftschlösser bauen! Herzlich grüßt archie |
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Lieber archie,
auf des Baumeisters Anraten von der Gefährlickeit, dass "Bähs" als Baumaterial für Lutschlösser verwendet werden könnten, die dem historischen Unfug des Stadtschloss-Projekts in nichts nachstehen würden, bittet der tief betrübte poor, der sich beim leicht fertigen Schreiben -oder vielmehr in die Tastatur Hackens- der "Bähs" um solcherlei gefährliche Verwicklungen keine Gedanken gemacht hat, hiermit vielmals um Entschuldigung und nimmt sein dreifaches "Bäh" hiermit offziell zurück. ;) Herzliche Grüße poor |
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In der Lücke
wohnt das Glücke! |
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Ufo über Schlossplatz, getarnt als Balkon!
Liebknecht ein Außerirdischer? |
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Scheidemann am Scheideweg!
Wir brauchen keine Kuppel! |
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Kuppeln zu Pflugscharen!
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<3
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Muss mal Pause machen,
die Tastatur wackelt schon...;-)) |
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mitu,nait
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;-)
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Hallo Wolfram Heinrich,
welcher Künstler mag schon, wenn man über ihn lacht..... das gleiche gilt für Künstlerinnen ;-)) Herzlichst archie |
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@archinaut
welcher Künstler mag schon, wenn man über ihn lacht..... Alle guten Künstler. Und eine besorgte Nachfrage: Diese Geschichte mit der Ausschreibung und den Sozialabgaben ist keine Satire? Ciao Wolfram |
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@wolfram,
nein, keine Satire, sondern eine Pressemeldung, die vielleicht den Anstoss zu weiteren Meldungen gibt (siehe meine Antwort an Magda) Deine Antwort ist sehr hilfreich: "Alle guten Künstler" mögen es, wenn man über sie lacht.... Ob Stella ein guter Künstler ist? LOL archie |
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@archinaut
Deine Antwort ist sehr hilfreich: "Alle guten Künstler" mögen es, wenn man über sie lacht.... Ob Stella ein guter Künstler ist? Vielleicht, ich weiß es nicht. Vielleicht kann er über die Geschichte lachen. Ich verstehe diese Vergabekriterien ohnehin nicht. Wieso muß ein Architekt mit Ideen vor dem Zuschlag über ein leistungsfähiges Büro verfügen? Hat er den Zuschlag kann er die benötigten Kräfte einstellen, vorher braucht er sie nicht. So wie das jetzt aussieht (Mindestzahl Mitarbeiter und Mindest-Jahresumsatz) läuft es drauf raus, daß Teilnahmebedingung für die Ausschreibung ist, daß ein Architekt den Auftrag eigentlich gar nicht braucht, weil eh alles gut läuft. Vielleicht verstehe ich aber auch die Feinheiten nicht. Ciao Wolfram |
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@wolfram heinrich,
man geht davon aus, dass die Leistungsfähigkeit eines Büros sich nicht nur in den Ideen des Inhabers manifestiert, sondern auch in der vorhandenen Personalkapazität, aber auch der Kompetenz und Erfahrung der Mitarbeiter. Anzugeben ist daher z.B. ein Jahresmittel der letzten drei Jahre vor der Bewerbung oder Teilnahme, oft sind auch die Lebensläufe der Mitarbeiter beizubringen, damit ihre Qualifikation und Erfahrung zu erkennen ist. Für junge Büros (z.B. weniger als drei Jahre am Markt) gibt es bei manchen Wettbewerben erleichternde Sonderkonditonen, aber dann ist in der Regel nur ein bestimmtes Kontingent junger Büros zugelassen. Für den Ausbau des Reichstags waren ca. 100 Architekten im Büro Foster tätig, dazu noch die Ingenieure der verschiedenen Fachplanungen (Statik, Haustechnik gesondert nach Elektro, Sanitär, Heizung, Klima, Lüftung, Aufzüge etc.). Wenn ein Büro dieser Größenordnung erst im Auftragsfall aufgebaut wird, geht zu viel Zeit in's Land. Das ist ja auch der Grund, warum Franco Stella mit zwei großen deutschen Büros "verkuppelt" wurde, de facto ist nicht zu erwarten, dass auch nur eine einzige Zeichnung von ihm persönlich aufgerissen werden kann oder muss. Herzlichst archie |
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Das Ding mit den Sozialabgaben habe ich auch gelesen. Aber verstanden habe ich das nicht. Was wollen sie denn damit erreichen. Wollen sie den Stella absägen und wer soll dan ran? Komisch, komisch - diese Schlossdebatte.
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Liebe Magda,
für den Wettbewerb waren nur Büros zugelassen, die bestimmte Bedingungen erfüllen, u.a. mussten wohl drei Mitarbeiter angestellt sein, möglicherweise musste auch ein bestimmter Jahrsumsatz erreicht werden..... damit soll sichergestellt werde, dass ein leistungsfähiges Büro den Auftrag erhält. Es ist bei Wettbewerben und Bewerbungsverfahren durchaus üblich, bestimmte, der Auftragsgröße angemessene Kriterien bei den Teilnehmern zu fordern. Drei Mitarbeiter sind für das Schloss allerdings ein Witz, aber vielleicht wollte man damals die Latte für die Bewerben nicht zu hoch hängen. Die Teilnehmer müssen selbst prüfen, ob sie teilnahmeberchtigt sind und erklären dies dann durch Unterschrift der sog. "Verfassererklärung". Stellt sich später heraus, dass der Preisträger nicht teilnahmeberechtigt war, muss der Preis aberkannt werden, der in der Rangfolge nächste Preisträger rückt nach, so sieht es die gesetzliche Regelung vor: "Der Auslober hat unmittelbar nach Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses zu prüfen, ob die Verfasser der mit einem Preis, Ankauf oder Sonderpreis bedachten Arbeiten teilnahmeberechtigt waren oder ob ihre Arbeiten gemäß Nr. 5.6.4 zugelassen werden durften. Bei mangelnder Teilnahmeberechtigung oder fehlerhafter Zulassung ist der zugeteilte Preis oder Ankauf abzuerkennen. Soweit ein Verfasser einer preisgekrönten oder angekauften Arbeit danach nicht berücksichtigt werden kann, rücken die übrigen Verfasser der engeren Wahl in der Rangfolge des Preisgerichts nach, soweit das Preisgericht ausweislich seiner Niederschrift nichts anderes bestimmt hat. Hierüber sind alle Teilnehmer des Wettbewerbs vom Auslober unverzüglich zu unterrichten." www.akh.de/npf/site/Page?idPage=1630 Der dritte Preisträger (Kollhoff) hat im Jahr 2009 gegen die Verträge geklagt, weil Stella auf Betreiben des Ministeriums Subunternehmer gebunden hatte, die im Wettbewerb ausgeschieden waren. Jetzt steht möglicherweise eine Klage des zweiten Preisträgers ins Haus, zumindest eine Entschädigung kann er verlangen. Diese Kosten werden das Schloss übrigens weiter verteuern... Herliche Grüße archie |
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ich vergebe ein -z-
es ist doch schade,dass eine öffentliche Ausschreibung keine öffentliche Ausschreibung ist. Immer nur Krieg und kriegen. Man nehme ein monitär günstiges,visuell ansprechendes und noch dazu historisch angemessenes Modell. Möglich,dass noch keins dabei war. Win-win geht anders. Gruß von an |
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Wir pflanzen einen Wald,
liebe SQ ;-)) |
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yes we can
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"Man nehme ein monitär günstiges,visuell ansprechendes und noch dazu historisch angemessenes Modell." ;-))
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"Man nehme ein monitär günstiges,visuell ansprechendes und noch dazu historisch angemessenes Modell." ;-))
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... und kopiere es so oft es reinpasst!
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genau,mindestens Stereo,also zwei Balkone in Raum und Zeit
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.... einen auf der Sonnenseite,
einen im Schatten.... |
Ausgabe 21/2012
24.05.2012
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