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Lieber Herr Nowak,
ich kann Ihnen in großen Teilen Ihrer Analyse nur zustimmen. Allerdings glaube ich nicht, dass, die Gewerkschaften die richtigen sind, um so einen Fall zu lösen. Sie haben ja ganz recht: Wenn es gut läuft, dann verfasst Verdi eine Presseerklärung. Das wars dann aber auch schon. Eine Arbeitnehmervertreterbehörde wie Verdi, die Dienst nach Vorschrift mit Engagement verwechselt, wird in diesem Land nicht gebraucht. (Das merken ja auch immer mehr Gewerkschaftsmitglieder und verlassen aus Frust Verdi) Es geht aber eigentlich um etwas anderes. Emmely ist ja nicht der erste Fall, wo ein Arbeitnehmer wegen einem Bagatelldelikt gekündigt wird. Mal ist es ein Stück Kuchen, mal ein Lippenstif, mal eine andere Kleinigkeit - und schon darf ein Arbeitsverhältnis fristlos beendet werden. Diese gesetzliche Regelung ist der eigentliche Skandal. Und um das ändern braucht man keine Gewerkschaften, sondern Medien und Politiker, die Engagement für eine soziale Sache eben nicht mit Dienst nach Vorschrift verwechseln. viele Grüße, Ihr Philip Grassmann |
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Lieber Herr Grassmann,
ich gebe Ihnen natürlich Recht, dass den Medien und Politikern bei der Änderung der gesetziichen Grundlagen dieser Urteile eine wichtige Rolle zukommt. Es geht dabei um die Abschaffung der Verdachtskündigung und eine Einführung des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" auch im Arbeitsrecht. Ich finde aber, dass ist auch ein Fall für die Gewerkschaften. Schließlic hsind ja nicht zufällig häufig aktive Gewerkschafter von solchen Kündigungen betroffen. Außerdem haben ja die Gewerkchaften durchaus auch für Änderung von Gesetzen, z.B im fall der Mitbestimmung ihre Stimme erhofen. Viele Grüsse Peter Nowak |
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Ich würde Philip Grassmann zustimmen. Für die Solidaritätsarbeit und strategische Ausrichtung der weiteren politischen Arbeit muss es deshalb auch vor allem darum gehen, die rechtliche Regelung zum eigentlich Skandal zu machen. Es macht keinen Sinn, bei einem so deutlichen Fall von rechtlicher Klassenjustiz Recht bekommen zu wollen. Auch wenn es nicht besonders radikal ist und eigentlich frustrierend ist, so muss eigentlich zunächst ein zutiefst bürgerliches juristisches Prinzip durchgesetzt werden: In dubio pro reo (Im Zweifel für den Angeklagten). Die Verdachtskündigung muss weg!
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Ausgabe 35/10
02.09.2010
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