Peter Nowak

Blog von Peter Nowak

26.02.2009 | 14:52

Die Grenzen der Diskursverschiebung - eine Nachbetrachtung zu Emmely

Liebling der Medien ist Barbara  E., auch Emmely genannt, in den letzten Tagen  geworden. Ihren Job ist sie trotzdem los. Ihr Bild prangte in den letzten Tagen auf mehreren Titelseiten von Tageszeitungen, auch der Boulevardpresse. Diese Publicity verdankt E. einen eigentlich ganz beschiedenen Wunsch.   Sie arbeitet  seit 31 Jahren als Kassiererin  und möchte diesen  Job auch behalten. Doch ihr war von dem Discounter Kaiser’s  fristlos gekündigt worden, weil sie zwei Pfandbons im Gesamtwert von 1,30 Euro unrechtmäßig eingelöst haben soll. Nachgewiesen wurde ihr dieses „Vergehen“ nicht. Die Kassiererin bestreitet den Vorwurf entschieden. Doch ein Nachweis ist für eine Kündigung  auch gar nicht nötig, wie das Landesarbeitsgericht Berlin am vergangenen Dienstag noch einmal bekräftigte.
 Denn im Arbeitsrecht kann mit dem Instrumentarium der Verdachtskündigung ein Lohnabhängiger  schon entlassen werden, wenn es nur eine plausible Möglichkeit gibt, dass er sich in den Augen der Arbeitgeber eines Vergehens schuldig gemacht haben könnte. Dieses Instrumentarium, das den rechtsstaatlichen Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ für das Arbeitsrecht außer Kraft setzt, existiert  schon seit Ende des 19.Jahrhunderts. Dass die Verdachtskündigung jetzt in starke öffentliche Diskussion und Kritik geraten ist, kann sich das Solidaritätskomitee  mit Emmely als Erfolg anrechnen. Es hat in den letzten Monaten durch eine gezielte Pressearbeit den Fall Emmely erst zu dem Medienereignis gemacht, das es nun nach dem zweiten Urteil geworden ist. Dabei ist es gelungen, die Kassiererin auch in führende Talkshows  zu Wort kommen zu lassen. Sowohl bei Anne Will vor einigen Wochen als auch bei Kerner am letzten Dienstag war die Entlassung von Emmely im Besonderen und die Verdachtskündigung im Allgemeinen  ein zentrales Thema. Auch dort war die Publikumsmeinung eindeutig: die Kündigung wurde weitgehend als ungerecht empfunden.
Doch juristisch ist der Fall trotzdem nur noch schwer zu gewinnen. Da vom Arbeitsgericht keine Revision zugelassen wurde,  müssten sich  Emmely und ihre Verteidigung auf ein geld- und zeitaufwendiges Prozedere einlassen, um
doch noch eine andere Entscheidung durchzusetzen.
 
Wo war die Gewerkschaft?
Der Fall zeigt auch, die Grenzen der Diskursverschiebung als politische Taktik. Wenn es sich bei dem Fall um eine Diskriminierung wegen Alter, Geschlecht oder Hautfarbe gehandelt hätte, sässe  Emmely wahrscheinlich jetzt wieder hinter der Kasse.  Weil es sich bei der Verdachtskündigung aber ein zentrales Instrumentarium  des Klassenkampfes von oben handelt, den sich die ideologischen Staatsapparate, in diesem Fall das Berliner Landesarbeitsgericht, nicht so leicht aus der Hand nehmen lassen, bleibt sie trotz bester Medienberichte arbeitslos.
Wenn neben der Verschiebung der Diskurse auch mit materiellem Druck auf das Unternehmen gearbeitet worden wäre, sähe unter Umständen das Ergebnis anders aus.  Dann hätte die Dienstleistungsgewerkschaft verdi ihre sehr aktive Kollegin Emmely nicht nur mit Presseerklärungen unterstützen dürfen. Wo blieben die gewerkschaftlichen Kundgebungen vor den Kaiser’-Niederlassungen? Hätte verdi nicht mit den Erfahrungen der Lidl-Kampagne arbeiten können? Hätte nicht schon  die Drohung damit Kaiser’s zum Einlenken bewegt? Die öffentliche Meinung, die auf Seiten der Kassiererin steht, hätten ein solches Ergebnis zumindest nicht unwahrscheinlich gemacht.  
 So lautet das vorläufige Ergebnis, dass das mangels anderer Druckmittel in der Linken  sehr beliebte Setzen auf das Verschieben der Diskurse medial gelungen ist, aber keinen materiellen Erfolg gebracht hat. Und dass  die  Gewerkschaft, die den materiellen Druck hätte erzeugen können, wieder einmal als ihre schärfste Waffe nur die Presseerklärung benutzt hat.
 
Peter Nowak   
 
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Kommentare
Philip Grassmann schrieb am 26.02.2009 um 21:58
Lieber Herr Nowak,
ich kann Ihnen in großen Teilen Ihrer Analyse nur zustimmen. Allerdings glaube ich nicht, dass, die Gewerkschaften die richtigen sind, um so einen Fall zu lösen. Sie haben ja ganz recht: Wenn es gut läuft, dann verfasst Verdi eine Presseerklärung. Das wars dann aber auch schon. Eine Arbeitnehmervertreterbehörde wie Verdi, die Dienst nach Vorschrift mit Engagement verwechselt, wird in diesem Land nicht gebraucht. (Das merken ja auch immer mehr Gewerkschaftsmitglieder und verlassen aus Frust Verdi)
Es geht aber eigentlich um etwas anderes. Emmely ist ja nicht der erste Fall, wo ein Arbeitnehmer wegen einem Bagatelldelikt gekündigt wird. Mal ist es ein Stück Kuchen, mal ein Lippenstif, mal eine andere Kleinigkeit - und schon darf ein Arbeitsverhältnis fristlos beendet werden. Diese gesetzliche Regelung ist der eigentliche Skandal. Und um das ändern braucht man keine Gewerkschaften, sondern Medien und Politiker, die Engagement für eine soziale Sache eben nicht mit Dienst nach Vorschrift verwechseln.
viele Grüße, Ihr Philip Grassmann
Peter Nowak schrieb am 02.03.2009 um 01:03
Lieber Herr Grassmann,

ich gebe Ihnen natürlich Recht, dass den Medien und Politikern bei der Änderung der gesetziichen Grundlagen dieser Urteile eine wichtige Rolle zukommt. Es geht dabei um die Abschaffung der Verdachtskündigung und eine Einführung des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" auch im Arbeitsrecht.
Ich finde aber, dass ist auch ein Fall für die Gewerkschaften. Schließlic hsind ja nicht zufällig häufig aktive Gewerkschafter von solchen Kündigungen betroffen. Außerdem haben ja die Gewerkchaften durchaus auch für Änderung von Gesetzen, z.B im fall der Mitbestimmung ihre Stimme erhofen.

Viele Grüsse

Peter Nowak
Ingo Stützle schrieb am 26.02.2009 um 22:17
Ich würde Philip Grassmann zustimmen. Für die Solidaritätsarbeit und strategische Ausrichtung der weiteren politischen Arbeit muss es deshalb auch vor allem darum gehen, die rechtliche Regelung zum eigentlich Skandal zu machen. Es macht keinen Sinn, bei einem so deutlichen Fall von rechtlicher Klassenjustiz Recht bekommen zu wollen. Auch wenn es nicht besonders radikal ist und eigentlich frustrierend ist, so muss eigentlich zunächst ein zutiefst bürgerliches juristisches Prinzip durchgesetzt werden: In dubio pro reo (Im Zweifel für den Angeklagten). Die Verdachtskündigung muss weg!
Peter Nowak
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