Peter Nowak

Blog von Peter Nowak

20.11.2009 | 02:34

Teure Justizkritik

 

Einen Strafbefehl von 12000 Euro hat Edith Bartelmus-Scholich bekommen. Der Betreiberin der Onlinezeitung Scharf-Links wird vorgeworfen, einen Artikel veröffentlicht zu haben, der einen Richter des Oberlandesgerichtes  Düsseldorf verleumdet. Bei dem inkriminierten Text handelt es sich um einen Prozessbericht   der  Ortsgruppe Düsseldorf-Mönchengladbach der Roten Hilfe zum Verfahren gegen Faruk Ereren.

 

Ihm werden Aktivitäten in der in der Türkei und Deutschland verbotenen  Volksbefreiungsfront (DHKPC) vorgeworfen. Ein Teil der Anklageschrift stützt sich aus Ermittlungen der türkischen Justiz, der Menschenrechtler  vorwerfen,  auch vor  Folter nicht zurückzuschrecken.   

Aber bei Verfahren gegen Linke ist man nicht so zimperlich. Diese Erfahrung mussten auch Prozeßbeoachter in Düsseldorf in den letzten Monaten öfter machen.  Ende Mai wurden 10 Personen mehr als 1 Stunde im Gerichtsgebäude festgesetzt, weil sie sich durch Parolen mit den Angeklagten solidarisierten. Danach  besuchten auch 2 Abgeordnete der Linkspartei das Verfahren.  

Mit regelmäßigen Prozessberichten soll zumindest etwas Öffentlichkeit hergestellt werden. Denn die Pressebank blieb bisher  in dem Düsseldorfer Verfahren meistens leer. Scheinbar war selbst die kleine linke Öffentlichkeit, die durch die Prozessberichte erreicht wurde, für die die Düsseldorfer Justiz zu viel. Anders ist nicht zu erklären, warum mit horrenden Geldstrafen gegen Scharf-Links und auch durch Ermittlungen gegen den presserechtlich Verantwortlichen des Gefangeneninfos vorgegangen wird. Die Publikation hat den  Prozessbericht ebenfalls dokumentiert,     in dem geschildert wird, wie gegen   Nuri Eryüksel Beugehaft verhängt wird. Er saß jahrelang in der Türkei in Haft, verlor durch die Folter sein Augenlicht und lernte auch in der Schweiz und Deutschland Gefängnisse von innen kennen. Weil er in dem Düsseldorfer Verfahren die Aussage verweigerte, wurde gegen ihn Beugehaft verhängt. Die Autoren des Prozessberichts  kommentieren das Geschehen aus ihrer subjektiven Sicht und sahen in der Maßnahme eine Willkür des Gerichts.

Nun müsste man denken, dass auch die Justiz nicht außerhalb der Kritik steht. Sie muss ihr nicht gefallen und die Betroffenen Justizpersonen haben natürlich auch die Möglichkeit, mittels Leserbriefen ihre Sicht der Dinge darzustellen. Außerdem gibt es das Instrument der Gegendarstellung, mit dem sich Personen, die sich verleumdet fühlen, wehren können. Doch die Düsseldorfer Justiz verzichtete darauf. Stattdessen fuhr sie gleich das schwere Geschütz einer horrenden Geldstrafe  auf. Damit können kleine linke Internetzeitungen und Publikationen in die Knie gezwungen werden.

Eine Solidarisierung der liberalen Öffentlichkeit könnte das verhindern. Denn das Verfahren hat über den konkreten  Fall hinaus Bedeutung. Wer wird noch Öffentlichkeit in solchen Verfahren herstellen, wenn sie so teuer sind?  Mittlerweile hat die Düsseldorfer Justiz Katrin W. verboten, Faruk Ereren im Gefängnis zu besuchen. Die Menschenrechtlerin gehörte zu den wenigen regelmäßigen Besucherinnen des Angeklagten.

 
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Kommentare
Rahab schrieb am 20.11.2009 um 12:18
diesen strafbefehl wird sie doch hoffentlich nicht rechtskräftig werden lassen!
Die Beamte schrieb am 23.11.2009 um 02:10
Gibt's denn wenigstens Herrenbesuch?
Peter Nowak
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Logbuch
13:31
Nashira hat gerade einen Kommentar geschrieben.
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poor on ruhr hat gerade einen Kommentar geschrieben.
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Columbus hat gerade einen Kommentar geschrieben.
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