Empfehlung der Woche

Hegemonie oder Untergang – Die letzte Krise des Westens?

Hegemonie oder Untergang – Die letzte Krise des Westens?

Rainer Mausfeld

kartoniert

216 Seiten

24 €

Zur Empfehlung
Berlin Science Week 2025

Berlin Science Week 2025

Berlins Festival für Wissenschaft und Kultur

Zahlreiche Veranstaltungsorte in ganz Berlin

Vom 1. bis 10. November 2025!

Zur Empfehlung
Stiller

Stiller

Stefan Haupt

Drama

Deutschland 2025

99 Minuten

Ab 30. Oktober 2025 im Kino!

Zur Empfehlung
Robotron

Robotron

Code und Utopie

Veranstaltungsort: GfZK Neubau

Vom 25. Oktober 2025 bis 22. Februar 2026!

Zur Empfehlung

Politik : Freitag-Redaktion toleriert rechte Lügen und Hetze

Zum Kommentar-Bereich

Bei diesem Beitrag handelt es sich um ein Blog aus der Freitag-Community.
Ihre Freitag-Redaktion

Heute Nachmittag stellte ein offenbar rechtslastiger Schreiber in einem Blog folgende strafrechtlich relevante Lüge/ Verleumdung als Kommentar ein:

lieber frei als links. schrieb am 23.02.2012 um 14:51

.Bereits am 13. Januar diesen Jahres stellte die Polizei einen funktionierenden Molotowcocktail im Büro der sogenannten Parkschützer sicher.....

Obwohl die Redaktion von mir zeitnah über diese strafrechtlich relevante Verleumdung informiert wurde, wurde der betreffende Kommentar nicht gelöscht. Folgende Links wurden dieser Mitteilung als Belege angefügt:

www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.stuttgart-21-buero-der-parkschuetzer-durchsucht.507e5c5c-a47e-43c9-8e10-000bd706dd76.html

www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.stuttgart-21-buero-der-parkschuetzer-durchsucht.507e5c5c-a47e-43c9-8e10-000bd706dd76.html

www.kontextwochenzeitung.de/newsartikel/2012/02/verbale-gefechte-worte-wie-waffen/

www.scharf-links.de/47.0.html?&;;;tx_ttnews[tt_news]=22212&tx_ttnews[backPid]=56&cHash=b520e85486

Der Kommentator nutzte die Untätigkeit der Redaktion zu weiteren Verleumdungen:

lieber frei als links. schrieb am 23.02.2012 um 16:45

Fakt ist, dass der verhaftete Parkschützer selbst vom Bau von Molotowcocktails sprach. Fakt ist ebenfalls, dass genügend Treibstoff bei den Parkschützern gefunden wurde. Vier Kanister sind schließlich keine Kleinigkeit.

Aber in der linken Szene ist das vielleicht ja auch völlig normal.

Im übrigen müssen Sie mir nichts unterstellen, um sich dann über Ihre eigene Unterstellung zu empören. Das ist Kindergarten.

www.freitag.de/community/blogs/gradytripp/stuttgarts-parkschuetzer----deutschlands-besseres-antlitz-?loggedin=1

Nun ist es Sache der Redaktion, rechtslastige Verleumdungen/ Rechtsbrüche zu dulden bzw. aktiv zu unterstützen und dann eben die juristischen Konsequenzen dafür zu tragen. Vom Image-Schaden mal abgesehen. Ich bin dazu nicht bereit. Schon gar nicht an einem Tag, an dem der Folgen solchen chronischen Wegschauens gedacht wird. Deshalb im Folgenden einige öffentliche Richtigstellungen, die dem o.g. Schreiberling bekannt sein können, aber von ihm unterschlagen bzw. nicht beachtet werden, weil sie seinen Verleumdungs- und Hetzzwecken zuwider laufen

Pressemitteilung 13.02.2012

http://presse.polizei-bwl.de/PressemitteilungSeitenkpfe/_Logo.jpg

PP Stuttgart / Stuttgart 21 - Büro der Parkschützer durchsucht

Beamte der Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft Stuttgart haben am Montag (13.02.2012) Büroräume der Parkschützer in der Urbanstraße durchsucht.

Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgart geben bekannt:

Stuttgart-Mitte: Ziel der Durchsuchung war, Molotowcocktails und gegebenenfalls Komponenten zum Bau von solchen aufzufinden, da ein 19-Jähriger im Verdacht steht, sich an der Herstellung der Molotowcocktails beteiligt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte beim zuständigen Gericht einen Durchsuchungsbeschluss für die Büros der Parkschützer beantragt, da der 19-Jährige, der keinen festen Wohnsitz hat, die Adresse des Parkschützerbüros in der Urbanstraße als seine Anschrift angegeben hatte.

Gegen 15.40 Uhr konnten die Beamten den Mann im Rahmen der Durchsuchung persönlich in den Büroräumen antreffen. Er wurde anschließend präventivpolizeilich in Gewahrsam genommen.

Ein Haftrichter hat den Beseitigungsgewahrsam bis kommenden Donnerstag (16.02.2012), 18.00 Uhr, angeordnet.

Die Ermittlungen dauern an.

presse.polizei-bwl.de/_layouts/Pressemitteilungen/DisplayPressRelease.aspx?List=7fba1b0b-2ee1-4630-8ac3-37b4deea650e&;Id=22298

Presseerklärung: Polizei beschlagnahmt Ausrüstung der Demosanitäter

Publiziert am 13. Februar 2012 von Matthias von Herrmann

Parkschützer verwehren sich gegen Durchsuchung

Stuttgart, 13. Februar 2012: Kurz vor der angekündigten Parkräumung durchsucht die Polizei die Räume des Parkschützerbüros in der Urbanstraße. Begründet wurde die Durchsuchung mit dem Verdacht auf Verstoß gegen das Waffengesetz und die Bereithaltung von Molotowcocktails.

Gefunden hat die Polizei weder einen Molotowcocktail noch Hilfsmittel oder Anleitungen zur Herstellung derselben. Lediglich drei Kanister mit Benzin hat sie mitgenommen, die zum Betrieb des Notstromaggregats der Demosanitäter aufbewahrt wurden.

„Die Benzin-Kanister samt Inhalt und Notstromaggregat sind mein persönliches Eigentum“, sagt Christoph Hoffmann von den Demosanitätern. „Nach den Erfahrungen vom 30.9. bewahre ich sie, zusammen mit Verbandsmaterial, Liegen, etc. in der Garage der Parkschützer auf um im Ernstfall im Park schnell erste Hilfe leisten zu können. Ich erwarte, dass die Polizei mir mein Eigentum sofort zurückgibt. Die Polizei hat weder einen Grund noch das Recht, mein Eigentum zu beschlagnahmen.“

Die Parkschützer bekennen sich von Anfang an zum gewaltfreien friedlichen Widerstand gegen das Projekt Stuttgart 21. Dies ist im Aktionskonsens der Parkschützer ausdrücklich festgehalten. Dem widerspricht sowohl die Zerstörung von Videokameras als auch die Herstellung von Molotowcocktails. Das sind keine Aktionen der Parkschützer. Alle Aktionen, die die Parkschützer in den vergangenen Jahren durchgeführt haben, waren absolut gewaltfrei.

„Deshalb ist es völlig abwegig, uns ausgerechnet jetzt Gewaltbereitschaft zu unterstellen“, sagt Parkschützer Peter Selig-Eder. „Wir sehen darin den Versuch, die Parkschützer und die gesamte Bewegung gegen S21 zu kriminalisieren, um vor der angekündigten Parkräumung möglichst viele Bürger/innen von Demonstrationen gegen die Zerstörung des Schlossgartens abzuhalten.“

www.bei-abriss-aufstand.de/2012/02/13/presseerklarung-polizei-beschlagnahmt-ausrustung-der-demosanitater/

…..

Am 13.02. hat die Polizei das Parkschützer-Büro durchsucht mit dem Verdacht auf Lagerung von Hilfsmitteln und/oder Anleitungen zum Bau von Molotowcocktails. Die beschlagnahmten Benzinkanister entpuppten sich als Treibstoff für das Notstromaggregat der Demosanitäter.

In der oben genannten Pressemitteilung der Polizei heißt es: „Ernste Sorge bereitet die Sicherstellung eines funktionsfähigen Molotow-Cocktails im Zuge des Polizeieinsatzes am Südflügel am 13.1.2012.“

Über Ort und Zeitpunkt des Fundes hüllt sich die Polizei jedoch in Schweigen.

Merkwürdig ist aber, dass in der Pressemitteilung der Polizei vom 13.01. zwar die Beschlagnahme eines Pfeffersprays und eines Taschenmessers gemeldet wurde, von einem Molotow-Cocktail aber nicht die Rede war.

Diese Polizeimethoden sind dazu geeignet, Panik und Unruhe unter der restlichen Bevölkerung hervorzurufen, indem Projektgegner als potenziell gefährlich dargestellt werden.
…....

www.versammlungsrecht.info/neu/aktuelles.html

Presseerklärung: S21-Gegner nach viertägiger Gewahrsamnahme freigelassen

Publiziert am 16. Februar 2012 von Julia

Stuttgart, 16. Februar 2012: Einen Tag nach der Schlossgartenräumung und somit nach fast 24 Stunden unrechtmäßiger Inhaftierung wurde ein 19-jähriger Aktivist gegen S21 wieder freigelassen. Dieser war am Montag, 13.2. nach der Durchsuchung des Parkschützerbüros in Beseitigungsgewahrsam genommen worden, um ihn daran zu hindern, sich an der Besetzung des Mittleren Schlossgartens zu beteiligen. Zusätzlich wurde behauptet, er habe sich an der Herstellung eines Molotowcocktails beteiligt. Nach der Räumung des Schlossgartens stellt sich dieser Vorwurf als nicht haltbar heraus und der Aktivist musste wieder freigelassen werden.

Nach gängiger Rechtssprechung hätte der Gefangene schon am gestrigen Tag wieder freigelassen werden müssen. Er wurde jedoch fast einen ganzen Tag länger unter äußerst fragwürdigen Bedingungen (kein Kontakt nach außen, kalte Transportzelle) im Stammheimer Gefängnis festgehalten. Vor der Gewahrsamnahme wurde er vom Richter nicht angehört. Im polizeilichen Verhör wurde er massiv unter Druck gesetzt: Falls während seiner Gewahrsamnahme ein Molotowcocktail fliege, so würde er der Beihilfe beschuldigt. Stuttgarter Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter nahmen mit diesem Vorgang wieder einmal in Kauf, sämtliche Rechte von Beschuldigten zu übergehen, um Aktivisten gegen Stuttgart 21 zu kriminalisieren und in der Öffentlichkeit als gewaltbereit darzustellen.

Tobias S. kommentiert die Vorgänge um seine Gewahrsamnahme wie folgt: „Ich weiß ja selbst, dass ich mit der Herstellung eines Molotowcocktails nichts zu tun habe. Deshalb habe ich versucht, das Ganze mit Humor zu sehen. Ich lasse mich weder kriminalisieren noch mit Drohungen unter Druck setzen.“

Nicht nur die Umstände der Gewahrsamnahme zeichnen ein bedenkliches Bild im Umgang mit politisch engagierten Bürgern. Schon auf der Fahrt zum Haftrichter sah sich der Aktivist mit einem Anwerbungsversuch als Informant durch den Staatsschutz konfrontiert, da er der führende Kopf der Bewegung sei.

Tobias S. dazu: „So etwas wie einen führenden Kopf gibt es bei unserer Bewegung gar nicht. Wir sind dann alle wohl eher viele kleine Gehirnzellen, die kreativ zusammenarbeiten. Das passt der Stuttgarter Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Richtern offensichtlich überhaupt nicht. Schon das Wort Beseitigungsgewahrsam zeigt, worauf hier eigentlich abgezielt wird: Wenn es allein nach ihnen ginge, würden wohl sämtliche politisch Engagierte schon im Vorfeld von Aktionen „beseitigt“ werden.“

www.bei-abriss-aufstand.de/2012/02/16/presseerklarung-s21-gegner-nach-viertagiger-gewahrsamnahme-freigelassen/

Ich hoffe, dass die Parkschützer Anzeige gegen den Freitag erstatten, damit dieses hetzerische Treiben hier endlich ein Ende hat:

§ 164 Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen. ....


dejure.org/gesetze/StGB/164.html

§ 186 Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


dejure.org/gesetze/StGB/186.html

§ 187 Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


dejure.org/gesetze/StGB/187.html





Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.