Gerade vor dem Hintergrund des Volksentscheides in der Schweiz zeigt sich doch, dass die Säkularisierung in viel stärkerem Maße betrieben werden muss, als das bisher geschehen ist. Denn in der Schweiz scheint ja nicht nur gegen die Minarette, sondern vor allem auch für die Kirchtürme gestimmt worden zu sein.
Ich würde es darauf ankommen lassen und endlich auch einmal die Kirchtürme und deren sonntägliches Geläute zur Disposition stellen. Und zwar nicht nach dem Motto "Wenn die nicht, dann die auch nicht", sondern grundsätzlich mit dem Gedanken überhaupt keiner religiösen Weltanschauung irgend ein "architektonisches Primat" einzuräumen.
Glauben sollte endlich Privatsache werden.
Die ureigenste Aufgabe des Staates ist es, die Sicherheit seiner Bürger zu gewährleisten. Und der Staat überlässt das Internet schon jetzt nicht sich selbst. Die Gesetze, die im echten Leben gelten, gelten auch in der virtuellen Welt.
Die Gesetze müssen nur angewendet werden und dazu bedarf es eben auch der personellen und finanziellen und technischen Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden. Gesetze haben wir genug, nun brauchen wir auch die Mittel diese im Internet anzuwenden. Straftaten dürfen nirgendwo geduldet werden - auch nicht im Internet.
Von daher war auch das Netzsperrengesetz unnötig, da es die Gesetze bereits gab.... aber das ist ein anderes Thema
Sich selbst überlassen? Nein. Aber viele der Gesetze, die für eine "Offline-Gesellschaft" entworfen wurden, wären für eine Anwendung im Internet dringend überholungsbedürftig.
Schaut man sich einmal an, welcher Schindluder etwa seit Jahren mit eigentlich so vernünftigen Rechtsmitteln wie der außergerichtlichen Abmahnung/Unterlassungserklärung im Internet getrieben wird, dann wird das schnell deutlich. Da wird geltendes Recht zum bloßen Gelderwerb in nicht seltener betrügerischer Absicht missbraucht (mindestens ein "Abmahnanwalt" ist wegen Betrugs in dieser Sache verurteilt worden).
Ja, aufjedenfall. Neue Techik erfordert ein komplett neues Urheberrecht.
permalinkOb sich da noch etwas mit Modifikationen bewirken lässt, ist fraglich. Immerhin werden durch das jetzige Recht seit Jahrzehnten Mediennutzer kriminalisiert, worauf die Rechteinhaber nur jetzt erst reagieren. Gerade wenn man an eine allgemeine Kultursteuer denkt, bedarf das Gesetz aus dem Jahre 1965 wohl einer Neufassung, in die auch ein neues Verständnis von Kulturproduktion einfließen muss. Wenn immer mehr alte Mediengattungen neue Verbreitungswege finden, kann das nur durch grundsätzlich neue Konzepte adäquat berücksichtigt werden. Es hilft nur wenig, wie bei der letzten Novelle, den Computer als neuartiges Abspielgerät einzupflegen, denn gerade dieses Gerät verarbeitet Medieninhalte auf so vielfältige Weise.
Ja, aufjedenfall. Neue Techik erfordert ein komplett neues Urheberrecht.
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Ausgabe 11/10
18.03.2010
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